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LStR 2002 Rz 11053–1111442.5.13 § 67 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…liegt eine so genannte zeitverschobene Auszahlung vor (zB wenn die Ermittlung der Abrechnungsgrundlage mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist). Im Regelfall werden in solchen Situationen vor allem die Überstunden und Zulagen um einen Monat verschoben ausbezahlt. Bei regelmäßig um einen Monat zeitverschobenen Auszahlungen von Zulagen und…

LStR 2002 Rz 6318.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

8.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 Rz 631a: Nachzahlungen von Pensionen gelten in den Kalendermonaten als zugeflossen, für die der Anspruch besteht. Diese Vorschrift ist auch bei der Veranlagung von Nachzahlungen entsprechender ausländischer Pensionen, für die Österreich…

LStR 2002 Rz 108919.6.3 Zusätzliche Begünstigung für freiwillige Abfertigungen
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

19.6.3 Zusätzliche Begünstigung für freiwillige Abfertigungen Rz 1089: Die Begünstigung des § 67 Abs. 6 Z 2 EStG 1988 kommt nur bei Gewährung einer freiwilligen Abfertigung zur Anwendung. Sie hängt ausschließlich davon ab, ob und inwieweit der Arbeitnehmer seine Dienstzeit nachweist. Da das Gesetz…

LStR 2002 Rz 2074.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

4.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023) Rechtslage ab 01.01.2024 Rz 207k: § 5. (1) Die jährliche Zinsenersparnis bei zinsverbilligten…

LStR 2002 Rz 1105–110619.8.4 Nachzahlungen (§ 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…ausgeglichen werden. Die Vergütung des Gleitzeitsaldos stellt keine Nachzahlung gemäß § 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988 dar, da bis zum Zeitpunkt der Abrechnung der Gleitzeitperiode der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Bezahlung des Gleitzeitguthabens hat (vgl. auch Rz 1150a). Siehe auch Beispiele Rz 11106.

LStR 2002 Rz 1145–115120.5 Überstundenzuschläge (§ 68 Abs. 1 und 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Feiertag. In beiden Fällen stellen die Zuschläge Nachtarbeits- bzw. Feiertagszuschläge gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 dar. Rz 1150a: Bei Gleitzeitvereinbarungen ist bis zur Abrechnung der Gleitzeitperiode auf Grund der arbeitsrechtlichen Bestimmungen von Normalarbeitszeit auszugehen. Dies kann auch daraus geschlossen werden, dass gemäß § 6 Abs…

EStR 2000 Rz 3402–34058.6.4.2 Gelockertes Prinzip der Dauerdeckung - § 14 Abs. 7 Z 2 und 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

8.6.4.2 Gelockertes Prinzip der Dauerdeckung - § 14 Abs. 7 Z 2 und 3 EStG 1988 Rz 3402: Die Wertpapierdeckung muss grundsätzlich durchgehend während des gesamten Folgejahres vorhanden sein (Prinzip der Dauerdeckung). Beträgt die Wertpapierdeckung im Wirtschaftsjahr auch nur vorübergehend (bereits ab einem vollen…

LStR 2002 Rz 113–1183.4 Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 3 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

3.4 Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 3 Abs. 2 EStG 1988) Rz 113: Bestimmte steuerfreie Bezüge lösen bei Durchführung der (Arbeitnehmer-)Veranlagung im Sinne des § 41 Abs. 1 oder 2 EStG 1988 eine besondere Berechnung aus. Es handelt sich dabei…

LStR 2002 Rz 432–4367.2 Zeitpunkt des Sonderausgabenabzuges allgemein
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

7.2 Zeitpunkt des Sonderausgabenabzuges allgemein Rz 432: Sonderausgaben sind grundsätzlich in dem Kalender(Veranlagungs)jahr zu berücksichtigen, in dem sie entrichtet worden sind. Sie sind daher im Jahr der Bezahlung abzuziehen, unabhängig davon, ob die Bezahlung mit Eigen- oder Fremdmitteln erfolgt ist (Ausnahmen siehe…

LStR 2002 Rz 1161–116320.5.3 Nachweis von Überstunden und steuerliche Behandlung von Überstundenpauschalen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

20.5.3 Nachweis von Überstunden und steuerliche Behandlung von Überstundenpauschalen Rz 1161: Für die Berücksichtigung von steuerfreien Zuschlägen im Sinne des § 68 Abs. 2 EStG 1988 sind grundsätzlich keine gesonderten Aufzeichnungen erforderlich, sofern bereits in früheren Lohnzahlungszeiträumen Überstunden in diesem oder einem höheren Ausmaß…

EStR 2000 Rz 3163–31657.3.9 Auswirkungen eines nachträglich zu aktivierenden Aufwandes
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

7.3.9 Auswirkungen eines nachträglich zu aktivierenden Aufwandes Rz 3163: Kommt es bei einem Gebäude nachträglich zu aktivierungspflichtigen Aufwendungen, so erhöhen diese Aufwendungen den Restbuchwert. Dieser erhöhte Restbuchwert ist sodann auf die sich aus dem jeweiligen AfA-Satz ergebende Restnutzungsdauer abzuschreiben. Beispiel 1: Rechtslage…

EStR 2000 Rz 695–7014.5.2.2.2 Übergang von der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.5.2.2.2 Übergang von der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich Rz 695: Beim Übergang von der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG 1988) zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich sind die Unterschiede, die sich bei der zeitlichen…

LStR 2002 Rz 663.3.10.3 Beginn bzw. Beendigung der Auslandsentsendung während eines Lohnzahlungszeitraumes
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

… Abrechnung April 20122023): | Bruttobezug Inland | 833,33 | | Bruttobezug Ausland | 1.666,67 | | SV SVx) | 455,00453,00 | | | | | LSt-Bmgl Inlandsbezüge | 681,67682,33 | | | | | LSt-Bmgl Auslandsbezüge…

UmgrStR 2002 Rz 1526–15355.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…stellt die Ausgleichszahlung als solche keinen abzugsfähigen Aufwand, für B keinen steuerpflichtigen Ertrag dar. Werden die Nachfolgeunternehmen unmittelbar nach der Teilung veräußert, würde A unter Anrechnung der Ausgleichsverbindlichkeit 4 Mio. (bar) erlösen, B in Hinblick auf den zusätzlichen Wert seiner Ausgleichsforderung ebenfalls 4 Mio. erhalten…

EStR 2000 Rz 3420–34218.6.5 entfällt
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

8.6.5 Übergangsregelungentfällt 8.6.5.1 Allgemeines Rz 3407: Die Übergangsregelung des § 116 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 ist für Pensionszusagen maßgebend, für die im letzten Wirtschaftsjahr, das vor dem 1. Jänner 1990 endet, eine Pensionsrückstellung zu bilden oder zu bilden möglich…

LStR 2002 Rz 261–2635.4.3 Zeitliches Überwiegen im Kalendermonat
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

5.4.3 Zeitliches Überwiegen im Kalendermonat Rz 261: Ist dem Arbeitnehmer an mehr als der Hälfte seiner Arbeitstage im jeweiligen Kalendermonat die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar, so besteht Anspruch auf das "große Pendlerpauschale". Urlaub oder Krankenstand sind für die Frage des Überwiegens auszuklammern…

LStR 2002 Rz 632–6398.1.4 Regelung des Zuflusses in besonderen Fällen
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

8.1.4 Regelung des Zuflusses in besonderen Fällen Rz 632: Vorschüsse und Vorauszahlungen von Arbeitslohn, die nicht den wirtschaftlichen Charakter eines Darlehens haben, sind gemäß § 78 Abs. 1 EStG 1988 dem Lohnzahlungszeitraum des Zufließens zeitlich zuzuordnen. Kann über Arbeitslohn verfügt werden, kommt dem Moment…

KStR 2013 Rz 124819. Durchführung des Anrechnungsverfahrens bei der Hinzurechnungsbesteuerung und beim Methodenwechsel (§ 10a Abs. 9 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

19. Durchführung des Anrechnungsverfahrens bei der Hinzurechnungsbesteuerung und beim Methodenwechsel (§ 10a Abs. 9 KStG 1988) Rz 1248fz: Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung wird bei der Hinzurechnungsbesteuerung die auf die hinzugerechneten Passiveinkünfte entfallende tatsächliche Steuerbelastung sowie eine vergleichbare ausländische vorgelagerte Hinzurechnungsbesteuerung (siehe dazu Rz 1248fh ff), beim…

EStR 2000 Rz 6512–651621.7.2 Höhe der besonderen Einkünfte
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

21.7.2 Höhe der besonderen Einkünfte Rz 6512: Die besonderen Einkünfte errechnen sich aus der Differenz zwischen den im Nachversteuerungszeitraum tatsächlich abgesetzten Teilbeträgen der Herstellungskosten und der rechnerischen AfA, die sich im Nachversteuerungszeitraum ergeben hätte, wenn die Aufwendungen auf die Restnutzungsdauer verteilt worden wären…

LStR 2002 Rz 124133a.6 Berechnung der Steuer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

33a.6 Berechnung der Steuer Rz 1241l: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (§ 102 Abs. 3 EStG…