…diese Beschwerde auch eine Aussetzung für den vorerwähnten Betrag von 100 Euro in Betracht. 4.7.4.1. Anbringen bei Gesamtschuldverhältnissen Rz 439: Bei Personen, die Gesamtschuldner sind, weil sie nach Abgabenvorschriften dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden, entsteht das Gesamtschuldverhältnis durch Verwirklichung des Tatbestandes (§ 6 Abs…
…die das Gesetz beim Handelnden voraussetzt, oder nach der Art der Handlung oder des Gegenstands, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war. (2) Gemäß § 26 Abs. 4 SKG 2013 ist der Versuch auch bei vorsätzlicher Verletzung der Verwaltungsstrafbestimmungen strafbar. 3.5…
…172 Abs. 2 und 185 Abs. 5 FinStrG frühestens nach Einleitung des Strafverfahrens (§§ 82 Abs. 3 und 83 Abs. 3 FinStrG) erlassen werden. Dem Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches entspricht somit diesbezüglich der Zeitpunkt der Einleitung des Strafverfahrens. Rz 1569: Ein Sicherstellungsauftrag kann unabhängig von…
…die in Abs. 1 angeführten Handlungen fünf Jahre. (8) Im Übrigen gilt für die in § 5 BG Tierproduktverbote als Finanzvergehen bezeichneten strafbaren Handlungen das Finanzstrafgesetz. 3.2. Vereinfachte Strafverfügung (1) Gemäß § 6 Abs. 1 BG Tierproduktverbote können die Zollämter nach Maßgabe des § 146 FinStrG mit…
…Der Versuch und die Beteiligung daran sind nicht strafbar, wenn die Vollendung der Tat nach der Art der Handlung oder des Gegenstands, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war. 4.6. Verjährung der Strafbarkeit Zur Verjährung der Strafbarkeit siehe § 31 FinStrG.
…Exemplare an den früheren Eigentümer im Rahmen des Gnadenrechts nach § 187 FinStrG ist im Hinblick auf Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 nicht möglich. (11) Gemäß § 8 Abs. 8 ArtHG 2009 ist die Anwendung des § 25 FinStrG (Absehen von der Strafe…
…nach § 3 GMSG gelten als Abgabenerklärungen im Sinne der Bundesabgabenordnung. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der §§ 3 bis 53 GMSG obliegt den Abgabenbehörden des Bundes. Die Finanzvergehen sind als verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren zu ahnden. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 58 Abs. 1 lit. f FinStrG…
… 19 Abs. 3 KStG 1988 und dessen Verlängerung hat keinen Einfluss auf das normale Wirtschaftsjahr der steuerpflichtigen Körperschaft, das nach den unternehmensrechtlichen Bestimmungen weiterläuft. Dies deshalb, weil ein Wirtschaftsjahr gemäß § 7 Abs. 5 KStG 1988 in Verbindung mit § 2 Abs. 6 EStG 1988 nur kürzer…
…weder der Bescheid noch dessen Ablichtung übersandt. (5) Wenn die Bemessungsgrundlagen für die Abgabenerhebung nicht bekannt sind und auch in angemessener Zeit nicht festgestellt werden können, sind sie nach Maßgabe von § 184 BAO in Verbindung mit Art. 74 Abs. 3 UZK zu schätzen. (6) Konnte…
…15.6.2004, RV/0564-W/02, wonach bei einer Vercharterung einer Segelyacht "ein Zeitraum von zehn Jahren mehr als ausreichend" ist). Rz 88: Die Beurteilung, ob innerhalb eines absehbaren Zeitraumes ein wirtschaftlicher Gesamterfolg erzielt werden kann, ist regelmäßig erst nach Ablauf eines nach der…
…ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann. Rz 520: Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht insbesondere § 212a Abs. 6 BAO vor. Darüber hinaus sind dem Rechtsschutzgedanken des § 212a BAO entsprechend auch noch weitere Fälle zu beachten, in denen…
…Strafe bedroht ist; bei grob fahrlässiger Begehung (siehe Abs. 4): Geldstrafe bis zu 10.000 Euro; ein Verfall ist bei grob fahrlässiger Begehung nicht vorgesehen. (6) Bei Rückfall sind die Bestimmungen über die Strafverschärfung gemäß § 41 FinStrG auf die Finanzvergehen nach § 8 Abs. 1 und…
…Rz 194: Nach § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, der Verjährung. Die Bemessungsverjährung betrifft nicht nur das Recht auf erstmalige Festsetzung, sondern erfasst auch Abänderungen und Aufhebungen von Abgabenbescheiden. Die Bemessungsverjährung gilt nicht für die Erlassung (Abänderung, Aufhebung) von Bescheiden über…
2.2.6. Geheimhaltungspflicht und Strafverfahren (1) Alle auf Grund des HStG 1995 gemachten Angaben unterliegen der Geheimhaltungspflicht im Sinn des § 17 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999. Diese Angaben dürfen von den Zollämtern auch nicht anderen Behörden und Ämtern bekannt gegeben werden…
6. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften (1) Gemäß § 89 Abs. 1 AußWG 2011 sind Rechtsgeschäfte über Vorgänge, die einem Verbot aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union nach § 1 Abs. 1 Z 24 AußWG 2011 unterliegen, nichtig. Gemäß § 14 Abs. 1 SKG…
…Feststellung durch § 208 Abs. 1 lit. d BAO zeitlich befristet, wonach die Verjährung mit dem Ablauf des Jahres beginnt, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde (VwGH 20.3.2024, Ra 2023/15/0065). Rz 197: Die absolute Verjährungsfrist beträgt nach § 209 Abs. 3 BAO zehn…
…die in Abs. 1 angeführten Handlungen fünf Jahre. (8) Im Übrigen gilt für die in § 5 BG Tierproduktverbote als Finanzvergehen bezeichneten strafbaren Handlungen das Finanzstrafgesetz. 4.2. Vereinfachte Strafverfügung (1) Gemäß § 6 Abs. 1 BG Tierproduktverbote können die Zollämter nach Maßgabe des § 146 FinStrG mit…
…sind, mit vereinfachter Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG für verfallen erklärt, ist dies dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 1a.1. Abs. 3) bekannt zu geben, welches das weitere Verfahren nach § 11 ArtHG 2009 (siehe Abschnitt 7.3.) durchzuführen hat.
…sondern es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. § 183 Abs. 4 BAO ist daher nicht anwendbar (VwGH 25.3.19994.6.2008, 972005/13/0041…
…Abs. 1 angeführten Handlungen fünf Jahre. (9) Im Übrigen gilt für die in § 5 BG Tierproduktverbote, als Finanzvergehen bezeichneten strafbaren Handlungen das Finanzstrafgesetz. 3.2. Vereinfachte Strafverfügung (1) Gemäß § 6 Abs. 1 BG Tierproduktverbote können die Zollämterkann das Zollamt Österreich nach Maßgabe des § 146 FinStrG…