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7 117 Treffer391 msnur geltende Fassungen
NeuFöR Rz 87–933. Zeitpunkt der Neugründung (§ 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…für die Befreiung von lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen (vgl. Rz 42 ff) Meldeverpflichtung (siehe Rz 137 ff) Zeitlicher Anwendungsbereich (siehe Rz 201) Werbend nach außen in Erscheinung treten Rz 89: Als Kalendermonat der Neugründung gilt jener, in dem der Betriebsinhaber erstmals werbend nach außen in…

LStR 2002 Rz 5737.10a.3 Höhe des Sonderausgabenabzugs und Berücksichtigungszeitraum
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Dieselbe geförderte Maßnahme führt nicht zu einer Verdoppelung des Pauschales. Dazu bedarf es einer "weiteren" geförderten Maßnahmen (zB nach einem Anschluss an Fernwärme erfolgt ein Fenstertausch). 7.10a.4 Zeitlicher Anwendungsbereich Rz 573h: Die Regelung ist gemäß § 124b Z 388 EStG 1988 erstmals für das…

EStR 2000 Rz 2610–26366.21 Bewertung von (bebauten) Grundstücken im Anlagevermögen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…2.3 Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen Rz 2620: Rechtslage für (anschaffungsnahe) Erhaltungsaufwendungen, die bis 31.12.2010 anfallen: Anschaffungsnahe (nachgeholte) Erhaltungsaufwendungen sind Aufwendungen, die in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb einer Liegenschaft stehen. Sie sind insoweit zu aktivieren, als der Kaufpreis der Liegenschaft deswegen niedriger ist…

EStR 2000 Rz 617820.2.3a.2.2 Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kryptowährungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…der hingegebenen Kryptowährung als Veräußerungserlös anzusetzen. Zur Bestimmung des gemeinen Wertes siehe Rz 6178o. Rz 6178z: Werden Kryptowährungen iSd § 27b Abs. 4 EStG 1988 derselben Kryptowährung in zeitlicher Aufeinanderfolge erworben und auf derselben Kryptowährungsadresse verwahrt, sind diese gemäß § 27a Abs. 4 Z 3a EStG 1988…

UmgrStR 2002 Rz 2551.4a. Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…oder EBITDA-Vortrag ist im Lichte der Verordnungsermächtigung des § 12a Abs. 6 Z 3 KStG 1988 hingegen nicht vom Anwendungsbereich der Zinsvortrags-ÜbergangsV erfasst, weshalb dessen Fortbestand durch Umgründungen durch die Verordnung generell nicht berührt wird. Gemäß § 1 Zinsvortrags-ÜbergangsV setzt der Übergang eines zum…

UmgrStR 2002 Rz 440–4642.1.4. Grenzüberschreitende Umwandlung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…wird beispielsweise die Holding-Umwandlung auf eine Aktiengesellschaft in der Schweiz, die in Österreich ihre Geschäftsleitung hat, vom Anwendungsbereich des Art. II UmgrStG erfasst. auf eine EU-Gesellschaft im Sinne des Artikel 3 der Fusionsrichtlinie (Richtlinie 2009/133/EG des Rates vom 19. Oktober 2009…

UmgrStR 2002 Rz 973–9943.5.2. Steuerwirksame Rechtsbeziehungen zum Einbringenden
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…des Einbringenden; in zeitlicher Hinsicht richtet sich die Erfassung der Betriebsausgaben/Betriebseinnahmen nach der jeweiligen Gewinnermittlungsart (zB erst bei tatsächlicher Zahlung im Rahmen des Zufluss-/Abflussprinzips). Da umsatzsteuerlich keine Rückwirkung vorgesehen ist und die Vergütungen somit für einen Zeitraum geleistet werden, in dem aus umsatzsteuerlicher…

EStR 2000 Rz 5926–593019.2.6 Vermögensübertragungen und ihre Folgen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…des Gesellschafters und ist erstmalig für Übertragungen nach dem 30.6.2024 anwendbar. Spiegelbildlich zu § 32 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 umfasst der Anwendungsbereich des § 32 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 die Überführung von Wirtschaftsgütern aus Personengesellschaften (somit aus Mitunternehmerschaften und aus vermögensverwaltenden…

UmgrStR 2002 Rz 349–3541.7. Verschmelzung und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…der Folgejahre verrechnet werden. Dies gilt sinngemäß für einen Zins- oder EBITDA-Vortrag der übertragenden Körperschaft (zum persönlichen Anwendungsbereich der Zinsschranke siehe KStR 2013 Rz 1309af). Rz 351d: Wird eine ausländische nicht der Unternehmensgruppe angehörige Körperschaft auf ein ausländisches Gruppenmitglied verschmolzen, berührt der Vermögenszugang die…

UmgrStR 2002 Rz 860–8613.4.2.1b. Ratenzahlung (ab 1.1.2016), Anteilstausch mit Nichtfestsetzung (ab 1.1.2020), und Nichtfestsetzung "alt" (bis 31.12.2015)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Teil Z 35 UmgrStG) von Kapitalanteilen des Betriebsvermögens durch natürliche Personen sowie nicht zu einem inländischen Betriebsvermögen gehörenden Kapitalanteilen durch natürliche Personen und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in EU/EWR-Körperschaften wurde im Lichte der EuGH-Rechtsprechung zum persönlichen Anwendungsbereich der Fusionsrichtlinie (EuGH 22.3.2018…

UmgrStR 2002 Rz 10903.6.4.11. Mehrere Einbringende, die im selben Verhältnis am einzubringenden Vermögen und an der übernehmenden Körperschaft beteiligt sind
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…ein Teil der an der übernehmenden Körperschaft Beteiligten unmittelbar, ein anderer Teil hingegen nur mittelbar beteiligt ist. 3.6.4.11.3. Begünstigtes Vermögen und "Substanzbeteiligung" im selben Ausmaß Rz 1090c: Der Anwendungsbereich von § 19 Abs. 2 Z 6 UmgrStG umfasst die Einbringung von Mitunternehmeranteilen…

VereinsR 2001 Rz 878–90110 Steuerliche Behandlung eines Profibetriebes bei gemeinnützigen Sportvereinen im Mannschaftsspielsport
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…gemäß § 6 Z 14 EStG 1988 (siehe hierzu Rz 884b) oder als Teilbetriebsveräußerung (siehe hierzu Rz 884c) erfolgen. Zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen siehe Rz 884e. Rz 884a: Erfolgt die Ausgliederung des Profibetriebes vom Verein im Anwendungsbereich des Art. III UmgrStG in die Profi-Körperschaft steuerneutral…

KStR 2013 Rz 130922.5.4 Ermittlung des Gruppen-EBITDA (§ 2 EBITDA-Ermittlungs-VO)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…den Wirtschaftsjahren 2019 und 2020 kann die A-GmbH jeweils ein Siebentel (je 100) steuerlich absetzen. Da die Absetzung dieser Siebentel vom zeitlichen Anwendungsbereich der EBTIDA-Ermittlungs-VO noch nicht erfasst ist, sind diese Siebentel für Zwecke der Ermittlung der steuerlichen EBITDA nicht zu berücksichtigen (…

GMSR Rz 95–9614. Übermittlung und Weiterleitung der Informationen (§§ 112 bis 113 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…112 GMSG) Rz 95: § 112 GMSG regelt den Umfang und den Zeitrahmen für den automatischen Austausch über Finanzkonten entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2014/107/EU unter Berücksichtigung der für Österreich geltenden Sonderregelungen hinsichtlich des zeitlichen Anwendungsbereichs. Demnach übermittelt der Bundesminister für Finanzen jährlich nach…

EStR 2000 Rz 1440–14435.5.14 Öko-Zuschlag für Gebäude, die zu Wohnzwecken überlassen werden
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…das im Kalenderjahr 2024 beginnt, und letztmalig im darauffolgenden Wirtschaftsjahr. Für die Beurteilung des zeitlichen Anwendungsbereichs ist der Öko-Zuschlag stets in jenem Jahr zu berücksichtigen, in dem auch die zugrundeliegenden Aufwendungen zu berücksichtigen sind. Bei Erhaltungsaufwendungen ist der Öko-Zuschlag in dem Wirtschaftsjahr zu…

KStR 2013 Rz 291–2962.14 Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (§ 5 Z 14 in Verbindung mit § 6b KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…KStG 1988). Siehe dazu und zu den Folgen bei Wegfall der Voraussetzungen des § 6b KStG 1988 ausführlich Rz 329 ff. Zum zeitlichen Anwendungsbereich siehe Rz 291. Zu den Begünstigungen auf Investoren- bzw. Gesellschafterebene siehe EStR 2000 Rz 6220. 2.14.3 Gründung und Rechtsform (§ 6b…

EStR 2000 Rz 6401–642121 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Öko-Zuschlag steht für Aufwendungen zu, die in den Kalenderjahren 2024 und 2025 anfallen. Für die Beurteilung des zeitlichen Anwendungsbereichs ist der Öko-Zuschlag stets in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem auch die zugrundeliegenden Aufwendungen zu berücksichtigen sind. Bei Herstellungsaufwendungen ist der Zeitpunkt der…

RAE Rz 1683–171319.8. Ermessen
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Geltung stünde, so wird die Einhebung der Nachforderungszinsen insoweit iSd § 236 BAO sachlich unbillig sein, als nur wegen des zeitlichen Anwendungsbereiches des § 205 BAO keine Gutschriftszinsen festzusetzen sind (Siehe Abschnitt 9.4 des Erlasses vom 19.9.2001, 05 2001/2-IV/5/01, AO…

KStR 2013 Rz 130923.3 Anwendungsbereich der Sondervorschriften für hybride Gestaltungen (§ 14 Abs. 1 iVm Abs. 2 bis 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.3 Anwendungsbereich der Sondervorschriften für hybride Gestaltungen (§ 14 Abs. 1 iVm Abs. 2 bis 5 KStG 1988) 23.3.1 Betroffene Körperschaften Rz 1309ge: Die Sondervorschriften für hybride Gestaltungen gemäß § 14 KStG 1988 betreffen in persönlicher Hinsicht sowohl unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften iSd § 1 Abs…

UStR 2000 Rz 3541–354928. Allgemeine Übergangsvorschriften (§ 28 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…nach § 111 Abs. 2 GewO 1994 kein Befähigungsnachweis erforderlich ist (zB Würstelstände und Schutzhütten), die Tätigkeit aufgrund von § 2 GewO 1994 vom Anwendungsbereich des § 111 GewO 1994 ausgenommen (zB Buschenschank) oder von anderen gewerberechtlichen Bestimmungen (zB Bäcker gemäß § 150 Abs. 1 GewO 1994, Fleischer gemäß…