…2584 bleibt unberührt. Bei der Lieferung dürfen nicht die Vorschriften über die Differenzbesteuerung zur Anwendung gelangen. Die innergemeinschaftliche Lieferung ist nicht steuerfrei, wenn der Unternehmer wusste oder wissen musste, dass die betreffende Lieferung im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht (Art…
…des § 12 UStG 1994 gegeben sind (siehe dazu Rz 1901 bis Rz 1985). Der Vorsteuerabzug ist nicht zulässig, wenn der Unternehmer wusste oder wissen musste, dass der betreffende innergemeinschaftliche Erwerb im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht (EuGH 18.12.2014…
…daher nicht erforderlich, zusätzlich das Tax-Free-Formular in Papierform oder eingescannt als pdf-File aufzubewahren. Zum Drittlandsgebiet im umsatzsteuerrechtlichen Sinne siehe Rz 146 bis Rz 148. Die Steuerfreiheit entfällt, wenn die Lieferung von einem Unternehmer ausgeführt wurde, der wusste oder wissen musste, dass der…
…es in einem solchen Fall versteuern wird. In Fällen, in denen der Abgeber im Zeitpunkt der Abgabe wusste oder oder wissen musste, dass sein Produkt als Kraftstoff oder Heizstoff verwendet werden würde, wird er zum Steuerschuldner. Ein starkes Indiz für das Vorliegen eines solchen Falles…
… 12 Abs. 14 UStG 1994 entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn die Lieferung oder die sonstige Leistung an einen Unternehmer ausgeführt wurde, der wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht. Die Bösgläubigkeit des…
…tatsächlich wie ein Eigentümer über die Veranlagung entscheiden kann. Dies gilt nicht, wenn die depotführende Bank oder ein Unternehmen desselben Konzerns (§ 15 AktG) das ausländische Versicherungsprodukt vermittelt hat und die depotführende Bank wusste oder wissen musste, dass der Kunde ("Versicherungsnehmer") und nicht das Versicherungsunternehmen über…
…die Aufzeichnung der UID des Unternehmers im anderen Mitgliedstaat. Die Steuerbefreiung kann auch bei Vorliegen der soeben genannten Voraussetzungen nicht gewährt werden, wenn der Unternehmer wusste oder wissen musste, dass die betreffende Verbringung im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht (Art…
…liefernden Unternehmer die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung nicht versagt, wenn die Voraussetzungen für die Befreiung der/des nachfolgenden innergemeinschaftlichen Lieferung/innergemeinschaftlichen Verbringens wegen einer vom Erwerber begangenen Steuerhinterziehung nicht erfüllt sind und der liefernde Unternehmer nachweislich nicht wusste oder hätte wissen müssen, dass der Umsatz im Zusammenhang mit…
…Kurse anbietet, welche allgemein bildendes Wissen, technische und handwerkliche Fähigkeiten zur Ausübung praktischer Berufe vermitteln (vgl. VwGH 25.7.2013, 2010/15/0082). Zur Gemeinnützigkeit der Volksbildung siehe Rz 48. Nicht begünstigt sind Veranstaltungen künstlerischer oder unterhaltender Art. Die Einnahmen müssen so niedrig sein, dass…
…79 Abs. 3 Buchstabe b ist "Wissen oder Wissen müssen" Voraussetzung. Fazit: Der Kaufvertrag allein würde die vorübergehende Verwendung nicht verhindern, da diese auch für Neuwaren erlaubt ist. Es müssen aber die anderen für den konkreten Zweck notwendigen Voraussetzungen gegeben sein. Insbesondere die persönlichen Voraussetzungen…
…Vertreter und hat keine Auswirkungen auf den Vertretenen, wenn dieser von dem ihn betreffenden wiederholten Verstoß nichts wusste oder wissen hätte müssen. Bei anderen Fällen der Beendigung oder des Ausschlusses tritt keine Sperrfrist ein. Wird der Vertreter ausgeschlossen, werden auch alle durch den ihn vertretenen…
…es sei denn, es handelt sich um einen wiederholten Verstoß des Vertreters, von dem der Unternehmer nichts wusste oder wissen hätte müssen. Bei einer Beendigung oder einem Ausschluss, bei dem kein wiederholter Verstoß vorliegt, tritt keine Sperrfrist ein. Der Ausschluss ist ab dem ersten Tag…
…zurück, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)die Entscheidung wurde auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Informationen getroffen, b)der Inhaber der Entscheidung wusste oder hätte wissen müssen, dass die Informationen unrichtig oder unvollständig waren, c)wären die Angaben richtig und vollständig gewesen, so…
…Tatsachen durch den Ausführer beruht, es sei denn, es ist offensichtlich, dass die ausstellenden Behörden wussten oder hätten wissen müssen, dass die Waren die Voraussetzungen für die Gewährung der Präferenzbehandlung nicht erfüllten. Der Zollschuldner gilt als gutgläubig, wenn er darlegen kann, dass er sich während…
…UStR 2000 Rz 3963), wenn die Voraussetzungen für die Befreiung der/des nachfolgenden innergemeinschaftlichen Lieferung/innergemeinschaftlichen Verbringens wegen einer vom Erwerber begangenen Steuerhinterziehung nicht erfüllt sind und der liefernde Unternehmer nachweislich nicht wusste oder hätte wissen müssen, dass der Umsatz im Zusammenhang mit einer vom…
…oder der registrierte Versender jede andere Person, die Sicherheit geleistet hat die Person, die die vstW aus der Beförderung entnommen hat oder in deren Namen die vstW entnommen wurden sowie jede Person, die an der unrechtmäßigen Entnahme beteiligt war und wusste oder hätte wissen müssen…
…auf einer unrichtigen Darstellung der Tatsachen durch den Ausführer beruht (zB erklärt der Ausführer eine ausreichende Be- oder Verarbeitung durch Tarifsprung, obwohl nicht alle drittländischen Vormaterialien die Tarifposition gewechselt haben), es sei denn, es ist offensichtlich, dass die ausstellenden Behörden wussten oder hätten wissen müssen…
…Die Bewilligung ist zurückzunehmen, wenn sie auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Informationen getroffen wurde und der Inhaber der Entscheidung wusste oder hätte wissen müssen, dass die Informationen unrichtig oder unvollständig waren und aufgrund richtiger oder vollständiger Angaben eine andere Bewilligung erlassen worden wäre. Die…
…79 Abs. 2 Buchstabe b UZK). Zollschuldner ist auch die Person, die die falschen Angaben geliefert hat, obwohl sie wusste oder hätte wissen müssen, dass die Angaben falsch sind (Art. 79 Abs. 4 UZK). Der bei der Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr…
…zB bereits zur Post gegeben war). Eine Rücknahme setzt voraus, dass dem Inhaber der Entscheidung betreffs der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Informationen bzw. Angaben vorsätzliches ("wusste") oder grob fahrlässiges Verhalten ("hätte wissen müssen") vorzuwerfen ist. Dieses Verschulden ist nach der Lage des Einzelfalls zu beurteilen…