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EStR 2000 Rz 420811.3.6.4 Prüfung der wirtschaftlichen Unterordnung bei einer Mehrzahl von Nebenbetrieben und/oder Nebenerwerben
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…auf reiner Selbstkostenbasis sind nicht in die 45.00055.000 Euro-Grenze einzubeziehen. Für die bäuerliche Nachbarschaftshilfe besteht eine gesonderte 45.00055.000 Euro-Einnahmen-Grenze für die Beurteilung der wirtschaftlichen Unterordnung, wobei die bäuerliche Nachbarschaftshilfe unabhängig von der Art der Tätigkeiten als eine einheitliche…

EStR 2000 Rz 4201–420811.3.6 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb bzw. Nebentätigkeiten (§ 7 LuF-PauschVO 2015 bzw. § 6 LuF-PauschVO 2011)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…20202023 bis 20222024: 40.00045.000 Euro), so liegt hinsichtlich beider Tätigkeiten ein Gewerbebetrieb vor. Zur Prüfung der wirtschaftlichen Unterordnung bei einer Mehrzahl von Nebenbetrieben und/oder Nebenerwerben siehe Rz 4208a ff. Führen vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare außergewöhnliche Umstände (zB außergewöhnlicher Windbruch, außergewöhnliche Schneefälle) dazu…

EStR 2000 Rz 4209–421411.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Abs. 10 und 11 BewG 1955). 11.3.7.1.1 Wirtschaftliche Unterordnung hinsichtlich des Zukaufes Rz 4214: Neben der Grenze von Betriebseinnahmen in Höhe 45.00055.000 Euro (20202023 bis 20222024: 40.00045.000 Euro) ist weitere Voraussetzung für das Vorliegen eines Nebenbetriebes, dass…

EStR 2000 Rz 5056–507315.1.7 Landwirtschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…0014) im Einzelfall zu prüfen, ob eine wirtschaftliche Unterordnung vorliegt, die dazu führt, dass die Tätigkeit noch als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit anzusehen ist. Der Arbeitseinsatz ist nicht relevant. Eine fehlende wirtschaftliche Unterordnung führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Gleiches gilt, wenn neben Appartements auch Zimmer…

UStR 2000 Rz 2876–290222.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…2024: 45.000; 2020 - 2022: 40.000 [; vor 1.1.2020: 33.000] Euro) mangels wirtschaftlicher Unterordnung im Verhältnis zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb nicht den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zugeordnet. Umsätze aus der Be- oder Verarbeitung von land- und forstwirtschaftlichen Urprodukten, die einkommensteuerrechtlich…

NeuFöR Rz 55–702.1. Betriebliche Struktur (§ 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Rz 59: Gegen das Vorliegen eines einheitlichen Betriebes sprechen insb. folgende Umstände: es liegt keine wirtschaftliche Über- und Unterordnung vor, es werden unterschiedliche Rohstoffe bearbeitet und verwendet, es werden unterschiedliche Anlagen und unterschiedliches Personal verwendet. Rz 60: Kein einheitlicher Betrieb, sondern mehrere Betriebe sind bspw…

EStR 2000 Rz 409–4134.1.1.2 Betrieb
geltende FassungRichtlinien16.06.2008

…wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung zwischen den einzelnen Betriebsbereichen abzustellen. Für einen einheitlichen Betrieb (mit Teilbetriebsbereichen) sprechen insbesondere folgende Umstände (VwGH 28.11.2007, 2005/15/0034): Wirtschaftliche Über- und Unterordnung zwischen den Betrieben (zB Herstellungs- und Handelsbetrieb sind weitgehend miteinander verflochten). Hilfsfunktion eines Betriebes gegenüber…

UStR 2000 Rz 233–2442.2.2. Organschaft
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…2.3.1. Finanzielle Eingliederung Rz 236: Finanzielle Unterordnung bedeutet kapitalmäßige Beherrschung. Entscheidend sind aber nicht nur die Höhe der Beteiligung, sondern grundsätzlich auch die mit den Anteilen verbundenen Stimmrechte. Die Willensdurchsetzung des Organträgers im wirtschaftlichen und organisatorischen Geschäftsbetrieb muss sichergestellt sein. Unter der Annahme…

EStR 2000 Rz 4215–422011.3.7.2 Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…der Be- und/oder Verarbeitung eines Urproduktes zur Land- und Forstwirtschaft ist, dass die Be- und/oder Verarbeitung nach ihrer wirtschaftlichen Zweckbestimmung zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb im Verhältnis der wirtschaftlichen Unterordnung steht. Diese liegt vor, wenn der Wert der zugekauften und verarbeiteten Waren 25…

EStR 2000 Rz 5284–528816.2.11 Zusammentreffen verschiedener Tätigkeiten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…0154); das Vorliegen eines bloß persönlichen Zusammenhanges genügt dagegen nicht (VwGH 20.4.1982, 81/14/0180). Rz 5287: Als Merkmal für den einheitlichen Betrieb sind etwa anzusehen: Ein Verhältnis zwischen wirtschaftlicher Über- und Unterordnung zwischen den Betrieben, Hilfsfunktionen eines Betriebes gegenüber dem anderen, Verwendung…

NeuFöR Rz 85–862.5. Betriebserweiterung (§ 2 Z 5 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…unter Berücksichtigung der objektiven organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung zwischen den einzelnen Betrieben zu beurteilen (UFS 29.11.2005, RV/0406-L/03). Merkmale für einen einheitlichen Betrieb sind zB ein Verhältnis wirtschaftlicher Über- und Unterordnung oder die Verwendung gleicher Rohstoffe, gleicher Anlagen und desselben…

LStR 2002 Rz 934–93715.4.2 Wesen und Merkmale
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…Arbeitgebers (VwGH 25.10.1994, 90/14/0184). Es ist zu beachten, dass nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben muss, denn auch der Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt, wird sich in aller Regel bezüglich…

LStR 2002 Rz 1003–101115.4.5.31 Schauspieler
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…Hinblick auf ihre im Rahmen von Filmaufnahmen und Theatervorführungen erforderliche Eingliederung und Unterordnung in der Regel Arbeitnehmer. 15.4.5.35 Taxilenker Rz 1007: Ist es üblich, dass Taxilenker Ausmaß und zeitliche Lagerung ihrer Tätigkeit und damit auch deren wirtschaftlichen Erfolg weitestgehend selbst bestimmen können…

LStR 2002 Rz 10934–1099342.5.12 § 47 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…bezweckt den Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache, insbesondere der Fähigkeit des Lesens und Schreibens, zur Erlangung der Befähigung zur Teilnahme an gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich. § 16 NAG beinhaltet das Kursangebot und sieht vor, dass die Zertifizierung der Kurse und die Evaluierung…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Ein funktionaler Zusammenhang besteht etwa dann, wenn die Kapitalbeteiligung den Betriebszweck der Betriebsstätte fördert oder zwischen Betriebsstätte und Kapitalgesellschaft enge wirtschaftliche Beziehungen bestehen (EAS 3403). Die Erfassung der Beteiligung in den Büchern einer ausländischen (Personengesellschafts-)Betriebsstätte ist per se nicht ausreichend für die Zurechnung zur…