…Güter- und Leistungsaustausches teilnimmt und eine im wirtschaftlichen Verkehr begehrte und als solche geltende Leistung anbietet. Bei Erbringung von Leistungen, die ihrer Art nach geeignet sind, eine Auftragserteilung nicht nur durch einen einzigen Auftraggeber zu ermöglichen, ist eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr zu bejahen…
5.2. Wirtschaftlicher Zusammenhang Rz 105: Der geforderte wirtschaftliche Zusammenhang muss grundsätzlich Einheiten desselben Steuerpflichtigen betreffen, die ihrerseits eine steuerpflichtige Einkunftsquelle darstellen. Beispiel: Im Zusammenhang mit einem Krankenhausbetrieb (unentbehrlicher Hilfsbetrieb der gemeinnützigen Krankenhausbetriebsgesellschaft) wird zur Nutzung von Synergien eine Wäscherei betrieben, die entgeltliche Waschleistungen für…
18.1.3.3 Branchenbezogene Einzelfälle Ärzte Rz 5517: Bei Ärzten mit ständig wechselndem Patientenkreis (zB Röntgenologen) zählt der Kundenstock nicht zu den wesentlichen Praxisgrundlagen, bei bestimmten Fachärzten (zB Zahnarzt, Psychiater) hingegen schon (VwGH 31.1.2001, 95/13/0284). Bei Ärzten, die mit aufwändigen…
…dass die bloße Ausübung des Eigentums, wie sie in der Verwaltung des eigenen Vermögens zum Ausdruck kommt, nicht als wirtschaftliche (= unternehmerische) Tätigkeit anzusehen ist (EuGH 20.6.1996, Rs C-155/94 Wellcome Trust und EuGH 6.2.1997, Rs C-80/95 Harnas…
…auf reiner Selbstkostenbasis sind nicht in die 45.00055.000 Euro-Grenze einzubeziehen. Für die bäuerliche Nachbarschaftshilfe besteht eine gesonderte 45.00055.000 Euro-Einnahmen-Grenze für die Beurteilung der wirtschaftlichen Unterordnung, wobei die bäuerliche Nachbarschaftshilfe unabhängig von der Art der Tätigkeiten als eine einheitliche…
…Da die Merkmale der Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr allen betrieblichen Einkunftsarten gemeinsam sind, stellen nur jene Tätigkeiten, die keine Ausübung der Land- und Forstwirtschaft (siehe Rz 5001 ff) oder selbständigen Arbeit (siehe Rz 5201 ff) sind und den Rahmen…
…Rz 59: Gegen das Vorliegen eines einheitlichen Betriebes sprechen insb. folgende Umstände: es liegt keine wirtschaftliche Über- und Unterordnung vor, es werden unterschiedliche Rohstoffe bearbeitet und verwendet, es werden unterschiedliche Anlagen und unterschiedliches Personal verwendet. Rz 60: Kein einheitlicher Betrieb, sondern mehrere Betriebe sind bspw…