…auch in der Verantwortung des Bewilligungsinhabers, die Bedingungen und Voraussetzungen selbst laufend zu überwachen. Dies sollte Teil seines internen Kontrollsystems sein, wobei auch die umgehende Verständigung der Überwachungszollstelle im Falle von geplanten Änderungen im Zusammenhang mit der Bewilligung und Feststellungen, die Auswirkungen auf die betreffende…
6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 23, Art. 46 und Art. 48 | - | - | - Die ordnungsgemäße Überwachung des Verfahrens ist durch die in der Bewilligung der pV genannte Überwachungszollstelle…
Anlage 6 Antrag auf Durchführung einer Kontrolle [Grafik]
6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 23, Art. 46, Art. 48 | - | Art. 265 | - 6.1. Überwachungsgrundsatz Die ordnungsgemäße Überwachung des Verfahrens ist durch die in der Bewilligung…
…EZ924) abzuwarten. 5.4.7. Kontrollplan Der Kontrollplan soll sicherstellen, dass in allen Phasen des Anschreibeverfahrens wirksame Zollkontrollen durchgeführt werden können. Im Kontrollplan werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse eines Pre-Audits beim Bewilligungsinhaber, der Anzahl der Vorgänge, der ermittelten Risikofaktoren und der internen Kontrollprozesse beim…
5. Überwachung In der Bewilligung wird eine Überwachungszollstelle festgelegt, die die ordnungsgemäße Abwicklung der Begünstigung sicherstellt. 5.1. Aufgaben der Überwachungszollstelle Im Rahmen der Zollaufsicht obliegt der Überwachungszollstelle die Wahrnehmung der zollamtlichen Überwachung (Art. 5 Z 27 UZK in Verbindung mit § 17 ZollR-DG) sowie…
5. Überwachung (Monitoring) 5.1. Verpflichtung zur Überwachung Die Geltungsdauer von AEO-Bewilligungen ist zeitlich nicht begrenzt. Die Zollbehörden haben zu überwachen, dass zugelassene Wirtschaftsbeteiligte die Voraussetzungen und Kriterien weiterhin erfüllen (Art. 23 Abs. 5 UZK). Dieses Monitoring ist - anders als eine Neubewertung der AEO…
8. Eigenkontrolle Die Eigenkontrolle im Sinne von Artikel 185 UZK soll dem Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit bieten, die Durchführung bestimmter Förmlichkeiten, die grundsätzlich von den Zollbehörden zu erfüllen sind, zu übernehmen. Neben der Selbstberechnung der Ein- bzw. Ausfuhrabgaben einschließlich sonstiger Abgaben kann dem Bewilligungsinhaber auch die…