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EStR 2000 Rz 4140–414611.3 Land- und Forstwirtschaft (Veranlagungsjahre 2011 bis 2014: LuF-PauschVO 2011 idF BGBl. II Nr. 164/2014; Veranlagungsjahre ab 2015: LuF-PauschVO 2015 idF BGBl. II Nr. 164/2014, BGBl. II Nr. 559/2020 bzw. BGBl. II Nr. 559/2020)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…1955) an die Stelle des bis dahin festgestellten Einheitswertes. Liegt der Zeitpunkt, für den der fortgeschriebene Einheitswert wirksam wird, in einem Kalenderjahr, das zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits vergangen ist, treten die Wirkungen bezüglich der Anwendbarkeit der LuF-PauschVO 2015 dennoch erst mit dem der…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

… 278 Abs. 1 BAO). Das Zollamt Österreich hat in diesem Fall die maßgeblichen Ermittlungen nachzuholen und neuerlich zu entscheiden bzw. von einer Bescheiderlassung abzusehen. Erfolgt kein Beschluss gemäß § 278 BAO, so hat das Bundesfinanzgericht mit Erkenntnis in der Sache selbst zu entscheiden. Dabei kann es…

RAE Rz 130–1582.5. Aufrechnung (Kompensation)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Allerdings ist zu beachten, dass eine wirksame Aufrechnungserklärung erst im Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgabenschuldigkeit abgegeben werden kann. Rz 140: In Fällen, in denen der Abgabepflichtige erst in Zukunft gegenüber dem Bund entstehende Forderungen abtritt (etwa im Weg einer auch zukünftige Forderungen umfassenden Globalzession zugunsten…

EStR 2000 Rz 650–6524.3.2.4.3 Bilanzberichtigung betreffend Fehler, die verjährte Veranlagungszeiträume betreffen (§ 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 idF des AbgÄG 2012)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1988 idF des AbgÄG 2012) Rz 650: Durch das AbgÄG 2012 wurde die Möglichkeit geschaffen, Fehler aus verjährten Veranlagungszeiträumen im ersten zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung noch nicht verjährten Veranlagungszeitraum durch den Ansatz eines Zu- oder Abschlages mit steuerlicher Wirkung periodenübergreifend zu berichtigen. Die Bestimmung bezweckt…

ZK-02201. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…

ZK-0220Einleitung
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

LRL 2012 Rz 204–20710.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides erfolgen. Erforderlich ist aber, dass diese Entscheidung betreffend den Grundlagenbescheid wirksam wurde (VwGH 12.5.2022, Ra 2021/13/0155). Die Bindungswirkung von Nichtfeststellungsbescheiden besteht nur darin, dass für den Gesellschafter keine festzustellenden Einkünfte (der geltend gemachten Einkunftsart) vorliegen…

KStR 2013 Rz 261–2622.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988) Rz 261: Die zuständige Abgabenbehörde ist nach § 6a Abs. 3 KStG 1988 nur im Zweifelsfall zum Erlassen eines Feststellungsbescheides verpflichtet. Ein solcher Feststellungsbescheid kann nur über Antrag einer gemeinnützigen Bauvereinigung ergehen und darf keinen über den…

RAE Rz 1566–157918.9. Ermessen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…wonach im Einhebungsverfahren ergehende Erledigungen aus Gründen der Zweckmäßigkeit, insbesondere zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens, trotz Vorliegens einer Zustellungsbevollmächtigung wirksam dem Vollmachtgeber unmittelbar zugestellt werden können. Rz 1579: Dem § 233 Abs. 2 BAO zufolge kann im gerichtlichen Exekutionsverfahren zur Sicherstellung die Zustellung des Sicherstellungsauftrages…

ZT-16006. Andere Waren in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien09.07.2026

6. Andere Waren in Teilsendungen Die vorstehenden Ausführungen gelten sinngemäß auch für die Abfertigung von Waren der Positionen 8608, 8805, 8905 und 8907 in Teilsendungen gemäß der zusätzlichen Anmerkung 2 zu Abschnitt XVII der KN. Muster eines Bescheides über Abfertigung von Maschinen in Teilsendungen Zollamt…

RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

18. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO) 18.1. Allgemeines Rz 1550: Im Zeitraum zwischen der Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) und dem Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) kann die Abgabenbehörde, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen…

UZKArtikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (1) Der Inhaber der Entscheidung kommt den Verpflichtungen nach, die sich aus dieser Entscheidung ergeben. (2) Der Inhaber der Entscheidung unterrichtet die Zollbehörden unverzüglich über alle nach dem Erlass der Entscheidung eintretenden Ereignisse, die Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung…

GK-0420Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 4 Bescheid gemäß § 57 AVG [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

UZK-DAArtikel 14 Tag des Wirksamwerdens
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…wirksam als an dem Tag, an dem sie dem Antragsteller zugestellt wird beziehungsweise als ihm zugestellt gilt: a)Wenn die Entscheidung den Antragsteller begünstigt und der Antragsteller ein Wirksamwerden an einem anderen Tag beantragt hat, wird die Entscheidung an dem vom Antragsteller beantragten Tag wirksam…

RAE Rz 1800–181520. Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

20. Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO) 20.1. Voraussetzungen für eine Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 Abs. 1 BAO) Rz 1800: Um Härten zu begegnen, die sich nur für einen von mehreren Gesamtschuldnern aus der Einhebung einer Abgabenschuld ergeben, räumt § 237 BAO die Möglichkeit…

VB-09003.3. Beschlagnahme durch anderen Behörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3.23.3. Beschlagnahme durch anderen Behörden (1) Im Falle einer Beschlagnahme der Gegenstände durch eine andere Behörde sind diese über Verlangen der Behörde, von der die Beschlagnahme ausgesprochen wurde, auszufolgen. Bei der AusfolgungIm Falle von NichtgemeinschaftswarenNichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Ware gemäß…

AL-1000§ 10 Altlastensanierungsgesetz - Feststellungsbescheid 7)
geltende FassungRichtlinien15.01.2019

§ 10 Altlastensanierungsgesetz - Feststellungsbescheid 7) Anzuwendende Rechtslage: Bei der Beurteilung der Tatbestandsvoraussetzungen nach § 10 Abs. 1 ist jene Rechtslage anzuwenden, die zu dem Zeitpunkt gegolten hat, zu dem der die Beitragspflicht auslösende Sachverhalt verwirklicht worden ist. (vgl. zB VwGH vom 27. April 2017, Zl. Ra 2015…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…22 Abs. 4 UZK (Art. 28 Abs. 4 UZK). Der Widerruf oder die Änderung der Entscheidung wird somit grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe (Zustellung) wirksam (Wirkung "ex nunc", also keine rückwirkende Kraft). Der Widerruf gilt daher nicht für Waren, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Nachforderung als Folge einer Wiederaufnahme des ESt-Verfahrens. Rz 1415: Ist im Weg eines Abgaben- oder Haftungsbescheides ein Leistungsgebot ergangen, so kann der Rückstandsausweis nur auf jene Personen lauten, an die der Bescheid ergangen ist und denen gegenüber er wirksam wurde (§ 97 Abs. 1 BAO…

AH-11108. Voranfrage und Auskunft zur Güterliste
geltende FassungRichtlinien07.06.2016

8. Voranfrage und Auskunft zur Güterliste 8.1. Voranfrage 8.1.1. Vorgang und Feststellungsbescheid (1) § 62 Abs. 3 AußWG 2011 legt fest, dass über Antrag des Wirtschaftsbeteiligten vom BMWFW mit Bescheid folgende Feststellungen zu Vorgängen, die vom AußWG 2011 umfasst sind, zu treffen sind…