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VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…die Tat nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist; bei gewerbsmäßiger Begehung (Tatbegehung, wobei es dem Täter darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen): Geldstrafe bis zu 40.000 Euro; daneben unterliegen die den Gegenstand der strafbaren Handlung…

VB-03344. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die Tat nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist; bei gewerbsmäßiger Begehung (Tatbegehung, wobei es dem Täter darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen): Geldstrafe bis zu 40.000 Euro; daneben unterliegen die den Gegenstand der strafbaren Handlung…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die Tat nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist; bei gewerbsmäßiger Begehung (Tatbegehung, wobei es dem Täter darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen): Geldstrafe bis zu 40.000 Euro; daneben unterliegen die den Gegenstand der strafbaren Handlung…

VB-03312. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Jahre vor der Tat zumindest zwei solcher Finanzvergehen begangen wurden sowie in der Absicht gehandelt wurde, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen: Geldstrafe bis zu 40.000 Euro; daneben unterliegen die den Gegenstand der strafbaren Handlung bildenden Exemplare samt den zu…

VB-03307. Strafbestimmungen, Beschlagnahme und Behandlung eingezogener, verfallener oder beschlagnahmter Exemplare
geltende FassungRichtlinien04.01.2024

…ist und in der Absicht gehandelt wird, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, erhöht sich der Strafrahmen gemäß § 7 Abs. 4 ArtHG 2009 auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Bei grob fahrlässiger Begehung (siehe Abs. 5) reduziert sich der Strafrahmen gemäß…

VB-03307.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…letzten zwei Jahre vor der Tat zumindest zwei solcher Finanzvergehen begangen wurden sowie in der Absicht gehandelt wurde, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen: Geldstrafe bis zu 80.000 Euro sofern ein Exemplar betroffen ist, das im Anhang A angeführt ist…

EStR 2000 Rz 1060–1068Schadenersätze
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

… Schadenersätze infolge Beratungsfehler (VwGH 8.10.1998, 97/15/0135, betr. Zahlung eines Steuerberaters). Die Behebung des Schadens durch eigene Arbeitsleistung ändert nichts am Einnahmencharakter des Schadenersatzes (VwGH 20.2.1991, 90/13/0210 betr. KFZ). Der Schadenersatz eines - mit dem Bauausführer nicht identen - Dritten…

ZK-17702.4. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

2.4. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung Die Zollbehörden sind verpflichtet, sowohl die Abwicklung der bewilligten Vereinfachung selbst als auch die erteilten Bewilligungen zu überwachen. 2.4.1. Überwachung des Verfahrens Im Sinne des Art. 5 Z 27 UZK umfasst die zollamtliche Überwachung…

ZK-03805. Überwachung (Monitoring)
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

5. Überwachung (Monitoring) 5.1. Verpflichtung zur Überwachung Die Geltungsdauer von AEO-Bewilligungen ist zeitlich nicht begrenzt. Die Zollbehörden haben zu überwachen, dass zugelassene Wirtschaftsbeteiligte die Voraussetzungen und Kriterien weiterhin erfüllen (Art. 23 Abs. 5 UZK). Dieses Monitoring ist - anders als eine Neubewertung der AEO…

ZK-25001.3. Erneuerung, Änderung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

1.3. Erneuerung, Änderung 1.3.1. Antrag/Erteilung Art. 164 UZK-DA Zur Erneuerung/Änderung einer Bewilligung genügt ein einfacher schriftlicher Antrag, der insbesondere den Hinweis auf die frühere Bewilligung und gegebenenfalls die für deren Änderung erforderlichen Angaben enthält (Art. 164 UZK-DA). Wenn…

ZK-23706.7. Prüfungen und Kontrollen
geltende FassungRichtlinien01.04.2023

6.7. Prüfungen und Kontrollen Zu den Routineprüfungen zählt die Bestandsaufnahme, welche bei allen Zolllagern mindestens einmal jährlich durchzuführen ist. Sofern es sich um Zolllager ohne Verwahrungslager handelt, kann dies entfallen, wenn seit der letzten Prüfung keine Lagerbewegungen stattgefunden haben. Anlassbezogen soll aber hinterfragt werden…