RIS AI
6 Treffer1526 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abgabe kann für den ersten bzw. zweiten und dritten Säumniszuschlag jeweils nur einmal die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages entstehen, wobei diese Verpflichtung durch eine ununterbrochene Folge von gesetzlich zustehenden oder durch Bescheid zuerkannten Zahlungsfristen auch wiederholt hinausschiebbar ist. Als Abgabe in diesem Sinn ist…

RAE Rz 1683–171319.8. Ermessen
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…einer Steuerquelle liegen durchaus auch im Interesse des Abgabengläubigers (VwGH 8.8.1996, 92/14/0137). Rz 1688: Im Rahmen der Ermessensentscheidung hat wiederholtes gesetzwidriges Verhalten des Abgabepflichtigen Berücksichtigung zu finden (VwGH 25.1.2001, 98/15/0176). Rz 1689: Nicht bei der Prüfung des…

RAE Rz 278–2883.13. Erlöschen der Zahlungserleichterung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Berechnung der Stundungszinsen (siehe Ausführungen zu § 212 Abs. 2 BAO) sowie für die Verwirkung des Säumniszuschlages (siehe Ausführungen zu § 217 BAO). 3.13.1.1. Ein Terminverlust wird insbesondere in folgenden Fällen (zunächst) nicht wahrgenommen: Rz 282: Dem Finanzamt…

RAE Rz 1430–145016. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…bis 6 BAO Vollstreckungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (Hemmung der Einbringung). Hiedurch werden allenfalls schon bestehende Pfandrechte nicht berührt. Rz 1432: Eine Hemmung der Einbringung schließt nicht aus, dass die Abgabe mit Säumniszuschlägen belastet wird. 16.2. Hemmung in Fällen der Mahnung (§ 230 Abs…

VereinsR 2001 Rz 793–8328 Haftungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

8 Haftungsfragen 8.1 Zur Vertretung von Vereinen Rz 793: Vereine sind juristische Personen. Sie können daher nur durch ihre Organe handeln. Vereine werden durch jene Personen vertreten, die in den Statuten als Vertretungsbefugte genannt sind. Wer den Verein nach außen vertritt, muss nach § 3…

RAE Rz 519–5364.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Entrichtung des ausgesetzten Abgabenbetrages innerhalb der erwähnten Monatsfrist auf Grund des § 217 Abs. 4 BAO keine Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages. Rz 532: Dass während der Dauer der Aussetzung und während der Monatsfrist des § 212a Abs. 7 BAO Einbringungsmaßnahmen nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden dürfen…