…wesentlich (mehr als 25%) beteiligt, sind auch bei Vorliegen der entsprechenden Merkmale gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 EStG 1988 zweiter Teilstrich, gegeben. Bei einer geringeren Beteiligung…
…wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer), Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage 2; Landeskammerumlage und Bundeskammerumlage) gemäß § 122 Abs. 7 und 8 des Wirtschaftskammergesetzes von Bezügen von Arbeitnehmern iSd § 47 Abs. 1 EStG 1988 sowie von an Kapitalgesellschaften beteiligten Personen iSd § 22 Z 2 EStG 1988 (zB wesentlich beteiligte…
16.2.10 Beschäftigte Gesellschafter Rz 5267: Vergütungen, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden, sind stets den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich…
11.1.3 Ermittlung der Betriebsausgaben 11.1.3.1 Allgemeines Rz 4113: Seit 1997 beträgt das Betriebsausgabenpauschale 6% für Tätigkeiten iSd § 22 Z 2 EStG 1988 (zB wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Hausverwalter, siehe dazu Rz 4113b), bei Einkünften aus einer kaufmännischen oder technischen…
…GmbH Pflichtbeiträge an die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft zu bezahlen. Diese Beiträge werden bei den Geschäftsführern, die an der GmbH nicht wesentlich beteiligt sind, in der Regel im Zuge der Gehaltsabrechnung von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen. Dabei wird auf eine Aufteilung der Beiträge für laufende und…
…Gesamtrechtsnachfolge. 6.6.1.2. Wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer Rz 1778: Gehälter und sonstige Vergütungen, die ein wesentlich Beteiligter von der Kapitalgesellschaft auf Grund eines Dienstverhältnisses im Zeitraum zwischen Spaltungsstichtag und Tag der Eintragung der Spaltung ins Firmenbuch erhält, werden nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger…
…47 EStG 1988. Dies gilt auch für die Beurteilung der Tätigkeitsvergütungen als solche im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 für einen an der Kapitalgesellschaft wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer oder sonst Beschäftigten. Durch die Ausnahme von der sonst für die Einkommensermittlung geltenden Rückwirkung (§ 8…
…ein Betrieb durch eine Gesellschaft gegründet, an der eine andere Gesellschaft wesentlich beteiligt ist (siehe Rz 71), ist zu untersuchen, ob an dieser Gesellschaft ein Gesellschafter (unmittelbar oder über weitere wesentlich beteiligte Gesellschaften) wesentlich beteiligt ist (siehe Rz 71), der sich in der Vergangenheit in…
…als 10% am Investmentfonds beteiligt sein (wesentlich beteiligte Anteilinhaber), so sind neben der Ansässigkeitsbestätigung des Investmentfonds auch eine Ansässigkeitsbestätigung dieser signifikanten Anteilinhaber, sowie ein Nachweis darüber, in welchem Ausmaß die österreichischen Kapitalerträge diesen Anteilinhabern zugehen, erforderlich. Eine Schätzung ist für wesentlich beteiligte Anteilinhaber nicht zulässig.…
…der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge. Dies gilt nach § 6 Abs. 1 zweiter Satz UmgrStG auch für die Beurteilung von Tätigkeitsvergütungen als solche von wesentlich Beteiligten im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 (siehe EStR 2000 Rz 5267 ff). Es bestehen allerdings keine Bedenken, wenn der Übergang…
… VwGH 23.10.1997, 96/15/0244, zum Ausscheiden eines Gemeinderates); siehe auch unter "Zuwendungen". Abfindungen von Pensionsansprüchen Rz 6822: Abfindungen von Pensionsansprüchen von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern stellen Entschädigungen iSd § 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dar, wenn das für das Entgehen der…
…2 lit. c EStG 1988 als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen, sofern sie als Leistungen aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen sind (zu den Einkünften eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers siehe Rz 244). Da die Privatstiftung diesbezüglich als Arbeitgeber anzusehen ist, erfolgt die…
…Altersteilzeit ab 2024 gemäß § 27 Abs. 2 AlVG). Rz 248: Pflichtbeiträge von nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft können bei der Lohnverrechnung berücksichtigt werden, wenn die Beiträge vom Arbeitgeber einbehalten und an die Versicherungsgesellschaft abgeführt werden. Andernfalls kann eine Berücksichtigung…
…anzusetzen, die ersetzten Aufwendungen sind dementsprechend keine Betriebsausgaben und haben auf das Betriebsausgabenpauschale keine Auswirkung. 2. Ein wesentlich beteiligter GmbH-Geschäftsführer erhält für die betrieblichen Fahrten mit dem eigenen Pkw Kilometergelder als Kostenersatz. Er fährt 15.000 km betrieblich und 10.000 km privat. Das…
… Wie ist vorzugehen, wenn der gewerberechtliche Geschäftsführer an der GmbH wesentlich beteiligt ist (mehr als 25%) und somit Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit bezieht (§ 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988) und gleichermaßen Entschädigungen für die Zurverfügungstellung der Gewerbeberechtigung in Höhe von monatlich 3.000…
…steuerneutral in einen steuerfreien Betrag im Sinne des § 14 Abs. 6 EStG 1988 transferiert werden (zur Abfertigungs- und Pensionsrückstellung des nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers siehe Rz 526 f). 2.3.5.3.1.4. Behandlung der Gewinne bzw. Verluste Rz 517: Ein sich aus…
…Rückwirkung der Einbringung der B-GmbH zuzurechnen sind, stellen bei dieser eine Betriebsausgabe dar. Werden in einem (steuerunwirksamen) Arbeitsverhältnis zur einbringenden Mitunternehmerschaft stehende Mitunternehmer einbringungsbedingt zu nicht wesentlich beteiligten Anteilsinhabern der übernehmenden Körperschaft und wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt, entsteht auch in diesem Fall ein steuerwirksames…
…fallen insbesondere wesentlich Beteiligte iSd § 22 Abs. 1 Z 2 EStG 1988, wenn sie arbeitsrechtlich als Dienstnehmer (Angestellte iSd Angestelltengesetzes) anzusehen sind. Rz 3334: Keine Dienstnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn sind Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sowie Gesellschafter-Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ab einer Beteiligung von…
… BFG 18.1.2019, RV/3100533/2017). Stellt der wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer seine Geschäftsführertätigkeit ein und entsteht durch gleichzeitige Ausübung des Wahlrechts mit der Aufgabe des (Geschäftsführungs-)Betriebes der Anspruch auf Kapitalabfindung der Pensionszusage, ohne dass es weiterer - nachgelagerter - Voraussetzungen wie etwa eines Gesellschafterbeschlusses…
…gemäß § 92 Abs. 1 lit. b BAO zu ergehen (zB eine Feststellung über die Höhe der Umsatzsteuervorauszahlung für einen bestimmten Monat). Beispiel: Eine an einer GmbH wesentlich beteiligte Person wird gemäß § 16 BAO für Umsatzsteuerschuldigkeiten der Gesellschaft herangezogen, hinsichtlich derer vom Geschäftsführer Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht wurden…