…ein weiteres Skriptum mit dem Titel "Exercises in South African Civil Law" und einen Praxiskommentar "Mboode/Brijn - Commentary to South African Civil Law" für sein Studium am Institut für Afrikanisches Recht der Universität Klagenfurt ein. Lehrbücher und Skripten werden üblicherweise von Studenten für ihr Studium…
…Gemäß § 1091 ABGB ist ein Bestandvertrag, wenn sich die in Bestand gegebene Sache ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt, ein Mietvertrag. Kann die Bestandsache aber nur durch Fleiß und Mühe benützt werden oder ist dem Bestandnehmer über den Gebrauch der Sache hinaus auch dessen Fruchtziehung erlaubt…
…2005/15/0079, in dem der Gerichtshof erstmalig die "Jahresbetrachtung" ins Spiel brachte, erscheint eine spätere Prüfung, ob der Familienwohnsitz in einem früheren Jahr vom Beschäftigungsort wegverlegt wurde oder von vornherein in unüblich weiter Entfernung vom Arbeitsort gewählt wurde, nicht angebracht. Faktum ist, dass im…
…Z 1 lit. b EStG 1988 sind als freiberufliche Tätigkeiten die Berufe der Ärzte, Tierärzte und Dentisten genannt. Rz 5217: Weiters sind in lit. c der genannten Gesetzesbestimmung noch folgende Tätigkeiten der Gesundheitsberufe unter den freiberuflichen Einkünften angeführt: Therapeutische psychologische Tätigkeit von Personen, die die…
…05 zu Gleichwertigkeit trotz musischer oder sportlicher Schwerpunktsetzungen). Von Gleichwertigkeit ist nicht auszugehen, wenn mit der auswärtigen Berufsausbildung über das Erreichen des grundsätzlichen Ausbildungszieles (zB Reifeprüfung) eine weitere Berufsausbildung absolviert wird, die an der im Nahebereich des Wohnortes gelegenen Schule oder Universität nicht angeboten wird …
…dass die Vertragsbedingungen nicht eingehalten oder nur vorgetäuscht wurden. In diesen Fällen ist eine weitere Analyse erforderlich, um - im Sinne einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise - die wahren Gegebenheiten des Geschäftes herauszufinden (Z 1.46 OECD-VPL). Rz 60: Hat ein Unternehmen bei Geschäftsbeziehungen zu einem verbundenen Unternehmen…
…Diese sind jedenfalls dann gegeben wenn, die Einkunftserzielung im früher ausgeübten Beruf auf Grund von Arbeitslosigkeit nicht mehr gegeben ist oder die weitere Einkunftserzielung im bisherigen Beruf gefährdet ist oder die Berufschancen oder Verdienstmöglichkeiten durch die Umschulung verbessert werden. Die Intensität der Nachweisführung oder Glaubhaftmachung…
…von Studienreisen (Rz 389 und 390Rz 390) erforderlich sind. Die reinen Kurskosten für Sprachkurse im Ausland sind bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen immer abzugsfähig und zwar auch dann wenn lediglich Sprachkenntnisse allgemeiner Natur vermittelt werden (weitere Auslegung als VwGH 19.10.2006, 2005/14/0117)…
…muss der Arbeitnehmer für alle Aufwendungen selbst aufkommen, ist er weiters hinsichtlich der Unterrichtszeit und des Unterrichtsortes lediglich zum Herstellen des Einvernehmens mit dem Auftraggeber verhalten, und ist er schließlich hinsichtlich des vorzutragenden Unterrichtsstoffsder Art seines Unterrichtes und der detaillierten Unterrichtsinhalte nicht an Weisungen gebunden…
…Betriebes des Arbeitgebers noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, auf weitere Abgrenzungskriterien (wie etwa auf das Fehlen eines Unternehmerrisikos) Bedacht zu nehmen. Hat sich jemand verpflichtet, bestimmte Dienste über einen gewissen Zeitraum - wenn auch nur stunden- oder tageweise…
…anzustellen. Höhere Haftungen sind durch einen Zuschlag abzugelten. Auch ein außerbetrieblicher Vergleich mit Gehältern in Betrieben anderer Branchen ist möglich. Weitere Vergleiche können beim Studium von Wirtschaftspublikationen gewonnen werden. Rz 736: Werden Leistungsprämien an Anteilsinhaber bezahlt, ist zu prüfen, ob die Zuwendung angemessen ist. Entfallen…
…ihren wesentlichen Erscheinungsformen ausübt. Rz 943a: Nicht unter die in § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 aufgezählten Berufsgruppen subsumierbar sind: Heilpraktiker und Homöopathen (ohne medizinisches Studium); Mental-Suggesteure oder Hypnotiseure (ohne eine Berufsbefugnis im Sinne des Psychotherapiegesetzes oder des Psychologengesetzes; VwGH 29.7.2010…
…selbstständig tätiger Ingenieur beginnt ein Hochschulstudium in derselben Fachrichtung. Während des Studiums hält er sein Ingenieurbüro offen, ohne durchgehend entgeltliche Leistungen zu erbringen, und führt es nach Ende des Studiums weiter. Die Unternehmereigenschaft besteht während des Studiums fort (BFH 15.3.1993, VR 18/89…
…Kredites, sondern das Dulden der Kapitalnutzung gegen Entgelt. Wertpapierdarlehen kommen wirtschaftlich einem Geldkredit gleich und sind steuerfrei. Ebenso die Kreditgewährung durch eine Bank als Treuhänder des ERP-Fonds. Eine steuerfreie Kreditgewährung erbringt weiters ein Unternehmer, der im Rahmen einer stillen Zession einen Kredit erwirbt, an…
…von § 5 EStG 1988 auf eine andere Gewinnermittlung resultieren würden, sowie um ein gehäuftes Wechseln der Gewinnermittlungsart durch Über- und Unterschreiten des Umsatzschwellenwertes gemäß § 189 UGB (siehe Rz 430k) hintan zu halten. Siehe dazu weiter Rz 430c. Inkrafttreten: § 5 Abs. 1 und § 5 Abs. 2…
…Vertragsparteien können entscheiden, ob sie für die in ihrem Hoheitsgebiet entstandene Zollschuld vergleichbare Regelungen in Kraft setzen. Mitgliedstaaten: In Fällen, in denen mindestens ein weiterer Schuldner festgestellt wurde und der Abgabenbetrag auch ihm mitgeteilt wurde, setzen die Zollbehörden die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung aus. Diese auf…
…einem Bestimmungsort im Zollgebiet der Union endet das Versandverfahren und sind gemäß Art. 141 Abs. 2 UZK in weiterer Folge die Art. 140, Art. 144 bis 149 UZK (Stadium der Entladung und vorübergehenden Verwahrung mit der Hauptpflicht der summarischen Anmeldung bzw. Zollanmeldung) anzuwenden. Auf Art…
…des Säumniszuschlages nach Maßgabe der §§ 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO und 217 Abs. 4 BAO weiter hinausgeschoben. Dasselbe gilt im Fall eines Vorlageantrages; dies unter der Voraussetzung, dass der Abgabepflichtige den Antrag innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe der Beschwerdevorentscheidung stellt. Rz 482: § 212a Abs…