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LStR 2002 Rz 427–4286.9 Andere Werbungskosten aus der Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…seine gesamten tatsächlichen Kosten geltend zu machen. Jene Werbungskosten, die auf das allgemeine Werbungskostenpauschale nicht anzurechnen sind (wie etwa Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, das Homeoffice-PauschaleTelearbeitspauschale gemäß § 26 Z 9 EStG 1988 und das Pendlerpauschale) können neben dem Werbungskostenpauschale geltend gemacht werden. Weiters können Werbungskosten…

EStR 200011.10 Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

11.10 Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen Siehe LStR 2002 Rz 396 ff.

VereinsR 2001 Rz 762–7927 Einkünfte der Mitglieder des Rechtsträgers und anderer Personen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…auch keine Mitteilungspflicht gemäß § 109a EStG 1988 (siehe auch EStR 2000 Rz 8311a). Rz 773: Bei Tätigkeit fürRandzahl 773: derzeit frei mehrere Vereine stehen die pauschalen Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten für jede Vereinstätigkeit separat zu. Liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor, steht das Pauschal von 75…

LStR 2002 Rz 362–3645.9.14.5 Führerschein
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

…so sind die Kosten für den PKW-Führerschein nicht abzugsfähig, die Mehrkosten für den LKW- Führerschein hingegen schon. 5.9.14.6 Sprachkurse Rz 363: Aufwendungen zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen stellen dann Werbungskosten dar, wenn auf Grund eines konkreten Nutzens für jeweils ausgeübten oder einen…

LStR 2002 Rz 407–4096.2 Umfang der Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…können nur von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, deren Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausschließlich einer oder mehrerer der angeführten Berufsgruppen entspricht. Umfasst das Dienstverhältnis auch andere nicht in der Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl…

LStR 2002 Rz 10406–1042842.5.5 § 17 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…Berufsgruppen können bei Inanspruchnahme des Pauschbetrages daneben keine anderen Werbungskosten aus dieser Tätigkeit geltend gemacht werden. Variante 1: In diesem Fall liegen Fortbildungskosten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten Tätigkeit vor, weshalb die Kosten mit dem Vertreterpauschale abgegolten sind. Daneben können keine weiteren Werbungskosten…

LStR 2002 Rz 423–4266.8 Kostenersätze
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Pauschbetrag. Rz 424: Nicht als Kostenersätze zählen Betriebsmittel oder sonstige Leistungen (zB Werkverkehr), die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers zur Verfügung stellt. Rz 425: Nicht als Kostenersätze im Sinne der Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten, BGBl…

LStR 2002 Rz 4026.1.5 Musiker
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Musiker Rz 402: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als Musiker gelten ua. Angehörige von Orchestern und Kapellen, weiters Dirigenten und Kapellmeister, Solisten und Barpianisten. Nicht zu dieser Berufsgruppe gehören ua. Musiklehrer, unabhängig davon, ob sie an allgemein bildenden Schulen oder an Musikschulen…

LStR 2002 Rz 3996.1.2 Bühnenangehörige, die § 1 Abs. 1 Theaterarbeitsgesetz unterliegen, andere auf Bühnen auftretende Personen, Filmschauspieler
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…Filmschauspieler Rz 399: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Zu dieser Berufsgruppe gehören ua. Schauspieler, Humoristen, Komiker, Conferenciers, Sänger, Chansoniers, Chorsänger, Statisten, Solotänzer, Mitglieder eines Balletts, Tänzerinnen und Tänzer in Nachtlokalen, weiters Personen, die als Darsteller in Filmen oder Werbesendungen auftreten. Unter "Bühnenangehörige…

LStR 2002 Rz 4016.1.4 Journalisten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…92/14/0002). Die Pauschalierung der Werbungskosten stellt auf die Besonderheit der journalistischen Tätigkeit ab und nicht auf die Art des Dienstverhältnisses zu einem bestimmten Dienstgeber. Die Tätigkeit des Journalisten ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Person an der Berichterstattung und/oder Kommentierung von aktuellem Geschehen…

LStR 2002 Rz 81–843.3.16 Zukunftsicherungsmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

…Das Gesetz verlangt nicht, dass für alle Arbeitnehmer oder alle Arbeitnehmer einer bestimmten Berufsgruppe die gleiche Form der Zukunftssicherung gewählt wird. Es ist daher ohne weiteres möglich, dass für einen Teil der in Betracht kommenden Arbeitnehmer eine Lebensversicherung und für einen anderen Teil eine Unfall…

LStR 2002 Rz 3595.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…Erlebnis- und Erholungsinteressen zulässt. Dies ist dann der Fall, wenn der Lehrgang zur Schihauptsaison an bekannten Wintersportorten stattfindet und weitgehend Gelegenheit zur Ausübung des Wintersports bietet. Siehe weiters Stichwort "Studienreisen", Rz 389. Siehe hiezu auch Sprachkurse unter Rz 363. Bei BildungsmaßnahmenAufwendungen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen…

LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…anderen Berufes dienen. Ein Zweitstudium kann aber ausnahmsweise dann als Werbungskosten anerkannt werden, wenn schon das Erststudium wesentliche Grundlage für die Berufsausübung ist und das Zweitstudium seiner Art nach geeignet ist, den für die praktische Berufsausübung bereits gegebenen Wissensstand weiter auszubauen (vgl. VwGH 7.4…

LStR 2002 Rz 3655.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

5.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB…

LStR 2002 Rz 223–2325 WERBUNGSKOSTEN (§ 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…im Zusammenhang mit der Bekleidung). Rz 225a: Für die Beurteilung von Aufwendungen eines Abgabenpflichtigen als Werbungskosten ist zwischen seiner Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses und seiner Tätigkeit im Rahmen einer Vereinigung, die den wirtschaftlichen und beruflichen Interessen von Arbeitnehmern einer bestimmten Fachrichtung (Berufsgruppe) förderlich ist…

LStR 2002 Rz 417–4186.6 Geltendmachung eines Pauschbetrages für das laufende Kalenderjahr
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

6.6 Geltendmachung eines Pauschbetrages für das laufende Kalenderjahr Rz 417: Die Regelung gemäß § 63 Abs. 4 EStG 1988 ist auch auf die Geltendmachung von Pauschbeträgen anzuwenden. Rz 418: Die Ausübung einer Tätigkeit, die den Anspruch auf Zuerkennung eines Pauschbetrages vermittelt, ist durch eine Bestätigung…

LStR 2002 Rz 2405.2.2 Beiträge an Gewerkschaften und andere Interessensvertretungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.2.2 Beiträge an Gewerkschaften und andere Interessensvertretungen Rz 240: Gewerkschaftsbeiträge sind Werbungskosten, soweit sie von aktiven oder im Ruhestand befindlichen Arbeitnehmern in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe geleistet werden. Dies gilt auch für Beiträge an andere Berufsvertretungen und Interessensverbände im Sinne des § 16 Abs…

LStR 2002 Rz 413–4166.5 Bemessungsgrundlage und Berücksichtigung im Veranlagungsverfahren
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…jener nach § 1 Z 11 (Expatriates). Rz 414: Die Berücksichtigung erfolgt auf Antrag des Abgabepflichtigen. Der sich ergebende Pauschbetrag wird zusammen mit allfälligen anderen Werbungskosten aus anderen Dienstverhältnissen sowie allfällige n Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen im Freibetragsbescheid, der auf Grund eines Einkommensteuerbescheides ergeht, ausgewiesen und…

EStR 2000 Rz 4030–403710.2 Werbungskosten (§ 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…bei allen außerbetrieblichen Einkunftsarten gleich ist und sich grundsätzlich auch nicht vom Begriff der Betriebsausgaben unterscheidet. Die Unterschiede zwischen Betriebsausgaben und Werbungskosten liegen lediglich im Umfang der Einkunftstatbestände begründet. So sind Aufwendungen oder Ausgaben für den Erwerb oder die Wertminderung von Wirtschaftsgütern im außerbetrieblichen Bereich…

LStR 2002 Rz 410–4116.3 Höchstbeträge
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…drei Monate abgezogen. Der Erholungsurlaub wird nicht abgezogen. Der für die Aliquotierung des Höchstbetrages maßgebliche Tätigkeitszeitraum beträgt acht Monate. Als Werbungskosten sind höchstens 2.628 Euro berücksichtigen. Beispiel 2: Ein Musiker ist ganzjährig bei einem Orchester tätig. Vom 15. Februar bis 30. März konsumiert er…