…herabzusetzen. 9.10.2. Nachforderungszinsen und nachträgliche Gutschriftszinsen für dieselbe Abgabe (§ 217 Abs. 8 lit. b BAO) Rz 986: Anspruchszinsen (§ 205 BAO) sind auch dann, wenn sie dieselbe Abgabe betreffen, je für die Entstehung des Zinsenanspruches maßgeblichen Differenzbetrag eine Abgabe. Obwohl ein nach Erlassung eines…
… 3 Abs. 2 lit. d BAO) anzuwenden. Andere Nebenansprüche, zB Verspätungszuschläge und Anspruchszinsen, können somit nicht Gegenstand einer Maßnahme gemäß § 293a BAO sein. 23.1.1. Unrichtige Verbuchung der Gebarung Rz 2001: Eine unrichtige Verbuchung der Gebarung liegt zB vor, wenn die Buchung nicht belegkonform…
…284/1995). Weiters sind die von der OECD überarbeiteten und ergänzten "Verrechnungspreisgrundsätze für multinationale Unternehmungen und Steuerverwaltungen" zu berücksichtigen (siehe dazu VPR 2021 Rz 1 ff). 6.13.2.4 Personenidentität Rz 2514: Werden Wirtschaftsgüter eines inländischen (ausländischen) Betriebes in einen anderen ausländischen (inländischen) Betrieb…
…Auf Antrag ist der Säumniszuschlagsbescheid aufzuheben, weil der Säumniszuschlag bei Erteilung der Verrechnungsweisung nicht festgesetzt worden wäre. Weiters ist eine Berichtigung der Verbuchung der Gebarung und damit auch der Verrechnung vorzunehmen. Rz 736: Die Möglichkeit der Antragstellung nach § 214 Abs. 5 BAO bezieht sich auch…
…Eintritt der Fälligkeit einen Monat nach Zustellung des Bescheides: Abschlusszahlung an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Verspätungszuschlag (§ 135 BAO), Zwangsstrafe (§ 111 BAO), Ordnungsstrafe (§ 112 BAO), Mutwillensstrafe (§ 112a BAO), Anspruchszinsen (§ 205 BAO), Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO), Aussetzungszinsen (§ 212a Abs. 9 BAO), Säumniszuschläge (§ 217 BAO). 1.1.1…
…stellt anlässlich des Wegzugs einen Antrag auf Nichtfestsetzung. In weiterer Folge legen A und B ihre Beteiligungen an der A-GmbH in eine ausländische Personengesellschaft ein. a)Nach dem ausländischen Recht führt die Einlage zu einer Realisierung. Die nach dem Wegzug erfolgende Realisierung führt jedenfalls…
…oder Ertrag auf Zinsen (nicht hingegen auf das Stammrecht) bezieht. Demnach sind Aufwendungen im Zusammenhang mit Zins- und Währungsswaps sowie mit weiteren derivativen Finanzinstrumenten oder Sicherungsgeschäften bei der Ermittlung des Zinsüberhangs zu berücksichtigen, wenn ihnen ein Geschäft zur Kapitalüberlassung zu Grunde liegt und die Vereinbarung…
…die Lohnverrechnung und die Errechnung monatlich an das Finanzamt abzuführender Abgaben für die Klienten gehören, auch wenn die Leistungen im Rahmen eines weiter gehenden Auftrages verrichtet werden (VwGH 1.12.1981, 81/14/0017). Forderungen aus gesetzlichen Prämienansprüchen Rz 2332: Forderungen aus gesetzlichen Prämienansprüchen sind…
22.4 Ermittlung des Zinsüberhangs (§ 12a Abs. 3 KStG 1988) 22.4.1 Allgemeines Rz 1309ar: Für die Ermittlung des Zinsüberhangs sind gemäß § 12a Abs. 3 KStG 1988 die abzugsfähigen Zinsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres den steuerpflichtigen Zinserträgen gegenüberzustellen. Die in den Zinsüberhang einfließenden Zinsaufwendungen und Zinserträge…
2.2.3.2. Zinsen Rz 318: Zinsen können der Betriebsstätte nicht angelastet werden, wenn dies lediglich auf Grund einer internen Schuldverpflichtung der Betriebsstätte gegenüber dem Stammhaus geschieht (OECD-MK Art. 7 Z 42 idF vor 2010). Nutzt die Betriebsstätte daher Eigenmittel des Unternehmens, so…
22.8 Zinsvortrag (§ 12a Abs. 6 Z 1 KStG 1988) 22.8.1 Allgemeines Rz 1309dq: Ein im laufenden Wirtschaftsjahr nicht abzugsfähiger Zinsüberhang kann gemäß § 12a Abs. 6 Z 1 KStG 1988 auf Antrag in darauffolgende Wirtschaftsjahre vorgetragen werden (Zinsvortrag). Dadurch kann ein zunächst nicht…
…es in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, die Einzelheiten des Aussetzungsverfahrens festzulegen. Daher ist die im § 212a BAO vorgesehene Aussetzung der Einhebung insoweit weiter anzuwenden, als diese Regelung durch Art. 45 UZK nicht überlagert und damit unanwendbar geworden ist (überlagert sind jedenfalls die im § 212a Abs…
…verbundenen ausländischen Unternehmen nicht als Verrechnungspreisverbindlichkeit anerkannt, so ist zu prüfen, ob durch das inländische Unternehmen eine verdeckte Ausschüttung oder verdeckte Einlage bewirkt wird (zB durch den Verzicht auf weitere Schritte zur Einbringung der Forderung, Rz 514 ff). Das Anerkenntnis der Verbindlichkeit kann zB durch…
41.4. Verzugszinsen Im Falle einer Erstattung, die zu einem Anspruch auf die Zahlung von Verzugszinsen führt, wird für die zu zahlenden Verzugszinsen der von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte zugrunde gelegte, am ersten Kalendertag des Fälligkeitsmonats geltende, im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe…
5.5.13.5 Zinsen als vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben Rz 1435: Zinsen für Verbindlichkeiten, die vor der Betriebseröffnung aufgenommen wurden, sind Ausgaben, wenn damit betrieblich veranlasste Leistungen oder betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter finanziert werden. Rz 1436: Werden im Zuge der Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen…
…die auszahlende Stelle in einem Drittstaat befindet, sofern mit diesem eine umfassende Amtshilfe besteht. Sofern der besondere Steuersatz von 27,5% zur Anwendung kommt, entspricht die weitere steuerliche Behandlung (hinsichtlich Verlustausgleich, gleitendem Durchschnittspreis, Anschaffungsnebenkosten usw.) dieser Produkte jenen Produkten, die dem besonderen Steuersatz von 27…
18.2.3.221.2.3.2 Zuordenbarkeit der Finanzierungsaufwendungen Rz 1278: Es bedarf einer kausalen Sachverhaltsfeststellung, dass der Beteiligungserwerb und eine zeitnah gelagerte Kreditaufnahme nach Entstehung und Zweckbestimmung miteinander verbunden sind. Der Veranlassungszusammenhang bestimmt sich nach der tatsächlichen Darlehensverwendung, die auf den Erwerb einer…
…Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Schatzscheine, Kassenobligationen sowie Wertpapiere über Schuldscheindarlehen, weiters sogenannte "Certificates of Deposit", die ihrer Rechtsnatur nach als (Inhaber-)Schuldverschreibungen ausgestattet sind. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen werden ebenfalls den Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen, zugeordnet. 20.2.1.6.4.2 Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabe- und Einlösungswert…
18.2.4 Kaufpreisstundung und Ratenzahlung Rz 5676: Wird der Preis für einen veräußerten Betrieb laut Kaufvertrag in mehreren Teilbeträgen (Raten) entrichtet, deren Anzahl bereits bei Vertragsabschluss feststeht, handelt es sich nicht um eine Betriebsveräußerung gegen Rente. Rz 5677: Soll die Bezahlung des vereinbarten Preises…
…die betriebliche Veranlassung nicht mehr gegeben (zB Privatnutzung eines Wirtschaftsgutes, die zu keiner Entnahme führt), so ist insoweit ein weiterer Abzug der Zinsen als Betriebsausgaben ausgeschlossen. Ungeachtet einer überwiegenden Verwendung des Darlehens für betriebliche Zwecke, ist der nichtbetriebliche Prozentsatz zu ermitteln und es sind die…