RIS AI
10 Treffer1592 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 609–61313.5 Vorteilsausgleich
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…oder Veranlagungsjahr). Das Ergebnis sollte eine angemessene Leistungsbeziehung sein. Zudem muss idR eine entsprechend eindeutige (vgl. VwGH 23.10.1997, 94/15/0160) und wechselseitige (im Voraus getroffene, grundsätzlich schriftliche) Vereinbarung über den Vorteilsausgleich vorliegen (vgl. VwGH 3.8.2000, 96/15/0159, VwGH 30…

EStR 2000 Rz 6623–662822.4.2 Veräußerung, Anschaffung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…der Vertragsparteien, wenn nachweislich (gegenüber dem Parteienvertreter oder dem Finanzamt) die Voraussetzungen für eine gerichtliche Vertragsaufhebung gegeben wären. Die ImmoESt als steuerliche Rechtsfolge eines Geschäfts kann jedoch nicht als Irrtum iSd § 871 ABGB eine gerichtliche ex-tunc-Vertragsauflösung begründen (OGH 29.9.2015, 8 Ob…

EStR 2000 Rz 2153–21636.3 Gewinnverwirklichung
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

…2 Schwebende Rechtsverhältnisse Rz 2162: Bei zweiseitig verbindlichen Verträgen, die noch von keiner Seite erfüllt wurden (schwebende Geschäfte), gilt der Grundsatz, dass sich die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten wechselseitig ausgleichen und daher buch- und bilanzmäßig nicht zu berücksichtigen sind (VwGH 6.11.1968, 1637/66…

EStR 2000 Rz 2325–23426.7.2 Forderungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Forderungen und Verbindlichkeiten wechselseitig ausgleichen und daher buch- und bilanzmäßig nicht zu berücksichtigen sind (VwGH 20.11.1968, 1184/68; VwGH 28.4.1970, 1296/68; VwGH 26.2.1975, 0936/74; VwGH 19.9.1995, 92/14/0008). Zu den schwebenden Geschäften zählen auch…

VPR 2021 Rz 164–1711.3.5.2. Beitrag zum KVV
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Werte). Die Beiträge müssen im Allgemeinen aufgrund ihres Werts im Zeitpunkt der Beitragsstellung bewertet werden, wobei die wechselseitige Risikoteilung sowie die Art und der Umfang der entsprechenden von den KVV-Teilnehmern erwarteten Vorteile zu berücksichtigen sind (Z 8.25 OECD-VPL). Es bestehen keine Bedenken…

EStR 2000 Rz 1342.4.3 Erbauseinandersetzung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…50.000 Euro) nicht übersteigt, liegt eine steuerneutrale Nachlassteilung vor. Beispiel 3 (Wechselseitige Übertragung von Grundstücksanteilen unter Berücksichtigung einer Ausgleichszahlung): Ein Nachlass besteht aus dem Grundstück 1 (gemeiner Wert 60.000 Euro) und dem Grundstück 2 (gemeiner Wert 100.000 Euro). Es gibt kein Testament…

EStR 2000 Rz 6651–665322.4.3.3 Behördlicher Eingriff
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…gemeinen Wert des/der hingegebenen Grundstücke(s) entspricht. Der steuerpflichtige Wertausgleich erhöht die Anschaffungskosten des Zahlers. Übersteigt die erhaltene Ausgleichszahlung die Hälfte des Wertes des/der hingegebenen Grundstücke(s), stellt dieses Geschäft keinen Tauschvorgang von Grundstücken iSd § 30 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 dar…

EStR 2000 Rz 520–530Klientenstock
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…oder berufliche Erfahrungen (keine Erfindung, da kein Patentschutz). Know-how ist ein unkörperliches Wirtschaftsgut. Kundenstock Rz 523: Aufwendungen für den Erwerb eines Kundenstockes, der einen Teil des Geschäfts- oder Firmenwertes darstellt, sind zu aktivieren (VwGH 23.2.1972, 0699/71). Ein Kundenstock eignet sich nicht…

KStR 2013 Rz 614–63213.5.3 ABC des Vorteilsausgleiches
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

13.5.3 ABC des Vorteilsausgleiches Aufwandsersparnis Rz 614: Übernimmt der Gesellschafter-Geschäftsführer Haftungen für die Gesellschaftskredite und verzichtet er auf Haftungsprovisionen, kann ein Vorteilsausgleich im Zusammenhang mit nichtverzinsten Forderungen gegen den Anteilsinhaber nicht mit dem Argument geltend gemacht werden, bei einer Besicherung der Kredite…

UStR 2000 Rz 671–6734.6. Tausch, tauschähnlicher Umsatz
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

4.6. Tausch, tauschähnlicher Umsatz 4.6.1. Allgemeines Rz 671: Beim Tausch und beim tauschähnlichen Umsatz (§ 3 Abs. 10 UStG 1994) sowie bei Hingabe an Zahlungsstatt gilt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Als Wert im Sinne dieser Bestimmung ist…