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AH-1130Abschnitt 8.
geltende FassungRichtlinien07.12.2012

Abschnitt 8. Strafbarkeit des Versuches (derzeit frei1) Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…

ZK-07706. Erstattung und Erlass der Zollschuld (Art. 116 bis 123 UZK, Art. 92 bis 102 UZK-DA und 172 bis 181 UZK-IA, §§ 71 - 73 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Abs. 2 UZK). Keine Erstattung bzw. kein Erlass wird gewährt, wenn die Mitteilung der Zollschuld auf einer Täuschung (= vorsätzliches Handeln; leichte oder auch grobe Fahrlässigkeit schadet nicht) durch den Zollschuldner beruht. Die Beweislast betreffend die Täuschungshandlung liegt bei der Zollbehörde. Übersicht: | gesetzl. Grundlage…

VB-03307. Strafbestimmungen, Beschlagnahme und Behandlung eingezogener, verfallener oder beschlagnahmter Exemplare
geltende FassungRichtlinien04.01.2024

…die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der groben Fahrlässigkeit (siehe Abs. 5) ist der Versuch nicht strafbar. (5) Gemäß § 6 Abs. 3 StGB handelt "grob fahrlässig…

AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

…Zur Strafbarkeit des Versuches siehe § 15 StGB. Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…

VB-03312. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…von Sanktionen, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen, für Verschmutzungsdelikte - etwa ausgesprochen, dass "unter grober Fahrlässigkeit ein nicht vorsätzliches Handeln oder Unterlassen zu verstehen istgrob fahrlässig", mit dem die verantwortliche Person die Sorgfaltspflichtwer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der sie in Anbetracht ihrer Eigenschaften, ihrer Kenntnisse, ihrer…

ZK-22609. Abgabenerhebung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…dass die Waren entzogen worden sind. Hier kommt es bei der Beurteilung, ob die betreffenden Personen Schuldner sind, auf vorsätzliches Handeln an. Schließlich ist die Person Schuldner, welche Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus der Inanspruchnahme des Verfahrens ergeben. Beim Unionsversandverfahren/gemeinsamen Versandverfahren ist das…

VB-080010. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…Nummer 35 der EG-VerbringungsV vorsätzlich in nicht unerheblicher Menge, und gemäß § 181c Abs. 3 StGB begeht eine gerichtlich strafbare Handlung, wer Abfälle entgegen Artikel 2 Nummer 35 der EG-VerbringungsV grob fahrlässig in nicht unerheblicher Menge verbringt. Bei vorsätzlichem Handeln ist auch der Versuch…

ZK-07703.2. Einfuhrzollschuld im Zusammenhang mit der Wiederausfuhr einer in einem aktiven Veredelungsverkehr hergestellten Ware, die in einem Drittland eine Präferenzbehandlung erfahren soll (Art. 78 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Grund der Umstände des Einzelfalls bzw. der Natur der Waren (zB Zigaretten) keine Hinweise für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln auf Seiten des Beteiligten ergeben. Eine neue Zollanmeldung für eine Mehrmenge oder Beiladung (egal ob geringfügig oder nicht bzw. in den Anmeldungsunterlagen erwähnt oder nicht…

VereinsR 2001 Rz 793–8328 Haftungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

8 Haftungsfragen 8.1 Zur Vertretung von Vereinen Rz 793: Vereine sind juristische Personen. Sie können daher nur durch ihre Organe handeln. Vereine werden durch jene Personen vertreten, die in den Statuten als Vertretungsbefugte genannt sind. Wer den Verein nach außen vertritt, muss nach § 3…

ZK-07703.9. Zollschuld bei Bestehen von Verboten oder Beschränkungen (Art. 83 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…die Erweiterung eines bereits bestehenden Gesamtschuldverhältnisses. Die Haftung des Bürgen hingegen wird durch privatrechtlichen Vertrag begründet und ist dementsprechend auch im Zivilrechtsweg geltend zu machen. 3.13. Besonderheiten beim Entstehen einer Zollschuld durch rechtswidriges Handeln 3.13.1. Zollrechtlicher Status Ist eine Einfuhrzollschuld nach Art…

UmgrStR 2002 Rz 302–3481.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…2008, AÖF Nr. 37/2009, zur Anzeigepflicht nach § 121a BAO. Eine vorsätzliche Verletzung der Anzeigepflicht gemäß § 121a BAO stellt eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49a FinStrG dar. Rz 317a: Tritt durch die Äquivalenzverletzung eine Bereicherung einer privatrechtlichen Stiftung oder einer damit vergleichbaren Vermögensmasse iSd § 1 Abs. 1…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…muss bereits in dieser zum Ausdruck kommen, dass es sich bei letzteren um völlig untergeordnete Nebenzwecke (siehe Rz 114) und nicht um gleichrangige Hauptzwecke handelt (VwGH 11.4.1991, 90/13/0222). Zum Ausschluss des Gewinnstrebens siehe Rz 115. 1.1.6.1.2 Satzungsmäßige…

EStR 2000Anhang IV (zu Abschnitt 5, Rz 1326a)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…wurden. Die Körperschaft fördert nicht systematisch die vorsätzliche Begehung von in ihrem Interesse methodisch begangenen strafbaren Handlungen. Eine Förderung ist insbesondere gegeben, wenn die Körperschaft hierfür Mittel in nicht bloß untergeordnetem Ausmaß ihres Spendenaufkommens für die Begleichung von Strafen der handelnden Personen aufwendet. Verantwortung des…

AH-20732A. Ausfuhr und Durchfuhr
geltende FassungRichtlinien27.07.2026

…Güter und Technologien. (2) Gemäß Art. 1m der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 ist es verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit den die Umgehung der in Abs. 1 genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird, auch wenn mit der Beteiligung an solchen Tätigkeiten dieser…

LStR 2002 Rz 828–83212.3.5 Zwangsläufigkeit (§ 34 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…Eine Belastung erwächst zwangsläufig, wenn sich der Steuerpflichtige ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Eine Belastung erwächst nicht zwangsläufig, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist (vgl. beispielsweise VwGH 25.1.2000, 97/14/0071, betr. Schadenersatz nach grob…

UP-72009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…kann unter den von den zuständigen Behörden der ausführenden Vertragspartei gegebenenfalls festgelegten Bedingungen bei den Untersuchungen zugegen sein. (3) Hat eine Vertragspartei auf der Grundlage objektiver Informationen wiederholt eine Verweigerung der Verwaltungszusammenarbeit nach diesem Abschnitt oder systematischen oder vorsätzlichen Betrug durch die andere Vertragspartei festgestellt…

VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

… 5 Abs. 1 Z 3 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 Robbenerzeugnisse in Verkehr bringt oder einführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht…

VB-03372. Einfuhr- und Durchfuhrbeschränkungen
geltende FassungRichtlinien07.08.2025

…gebietsfremde Art handelt und eine Ausnahmegenehmigung (siehe Abschnitt 3.1. und Abschnitt 3.2.) erteilt worden ist, ist dies bei e-zoll in Feld 44im elektronischen Abfertigungssystem in der Zollanmeldung durch den Dokumentenartencode "C065" anzugeben. (2) Wenngleich die amtlichen Kontrollen zur Verhinderung des vorsätzlichen Einbringens…

AH-46021. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien03.03.2026

…und Handel mit ihnenwie unter anderem der Verkauf, die deren Volumen, Beträge, Belegenheit, Eigentum, Besitz, EigenschaftenVermietung oder Zweckbestimmung verändern oder andere Veränderungen bewirken, mit denen eine Nutzung der Mittel einschließlich der Vermögensverwaltung ermöglicht wirddie Verpfändung dieser Ressourcen. 5."terroristische Handlung": eine der folgenden vorsätzlichen Handlungen…

VB-03307.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der groben Fahrlässigkeit (siehe Abs. 7) ist der Versuch nicht strafbar. (7) Gemäß § 8 Abs. 3 FinStrG handelt "grob fahrlässig…