Abschnitt 8. Strafbarkeit des Versuches (derzeit frei1) Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…
…Abs. 2 UZK). Keine Erstattung bzw. kein Erlass wird gewährt, wenn die Mitteilung der Zollschuld auf einer Täuschung (= vorsätzliches Handeln; leichte oder auch grobe Fahrlässigkeit schadet nicht) durch den Zollschuldner beruht. Die Beweislast betreffend die Täuschungshandlung liegt bei der Zollbehörde. Übersicht: | gesetzl. Grundlage…
…die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der groben Fahrlässigkeit (siehe Abs. 5) ist der Versuch nicht strafbar. (5) Gemäß § 6 Abs. 3 StGB handelt "grob fahrlässig…
…Zur Strafbarkeit des Versuches siehe § 15 StGB. Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…
…von Sanktionen, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen, für Verschmutzungsdelikte - etwa ausgesprochen, dass "unter grober Fahrlässigkeit ein nicht vorsätzliches Handeln oder Unterlassen zu verstehen istgrob fahrlässig", mit dem die verantwortliche Person die Sorgfaltspflichtwer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der sie in Anbetracht ihrer Eigenschaften, ihrer Kenntnisse, ihrer…
…dass die Waren entzogen worden sind. Hier kommt es bei der Beurteilung, ob die betreffenden Personen Schuldner sind, auf vorsätzliches Handeln an. Schließlich ist die Person Schuldner, welche Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus der Inanspruchnahme des Verfahrens ergeben. Beim Unionsversandverfahren/gemeinsamen Versandverfahren ist das…
…Nummer 35 der EG-VerbringungsV vorsätzlich in nicht unerheblicher Menge, und gemäß § 181c Abs. 3 StGB begeht eine gerichtlich strafbare Handlung, wer Abfälle entgegen Artikel 2 Nummer 35 der EG-VerbringungsV grob fahrlässig in nicht unerheblicher Menge verbringt. Bei vorsätzlichem Handeln ist auch der Versuch…
…Grund der Umstände des Einzelfalls bzw. der Natur der Waren (zB Zigaretten) keine Hinweise für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln auf Seiten des Beteiligten ergeben. Eine neue Zollanmeldung für eine Mehrmenge oder Beiladung (egal ob geringfügig oder nicht bzw. in den Anmeldungsunterlagen erwähnt oder nicht…
8 Haftungsfragen 8.1 Zur Vertretung von Vereinen Rz 793: Vereine sind juristische Personen. Sie können daher nur durch ihre Organe handeln. Vereine werden durch jene Personen vertreten, die in den Statuten als Vertretungsbefugte genannt sind. Wer den Verein nach außen vertritt, muss nach § 3…
…die Erweiterung eines bereits bestehenden Gesamtschuldverhältnisses. Die Haftung des Bürgen hingegen wird durch privatrechtlichen Vertrag begründet und ist dementsprechend auch im Zivilrechtsweg geltend zu machen. 3.13. Besonderheiten beim Entstehen einer Zollschuld durch rechtswidriges Handeln 3.13.1. Zollrechtlicher Status Ist eine Einfuhrzollschuld nach Art…
…2008, AÖF Nr. 37/2009, zur Anzeigepflicht nach § 121a BAO. Eine vorsätzliche Verletzung der Anzeigepflicht gemäß § 121a BAO stellt eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49a FinStrG dar. Rz 317a: Tritt durch die Äquivalenzverletzung eine Bereicherung einer privatrechtlichen Stiftung oder einer damit vergleichbaren Vermögensmasse iSd § 1 Abs. 1…
…muss bereits in dieser zum Ausdruck kommen, dass es sich bei letzteren um völlig untergeordnete Nebenzwecke (siehe Rz 114) und nicht um gleichrangige Hauptzwecke handelt (VwGH 11.4.1991, 90/13/0222). Zum Ausschluss des Gewinnstrebens siehe Rz 115. 1.1.6.1.2 Satzungsmäßige…
…wurden. Die Körperschaft fördert nicht systematisch die vorsätzliche Begehung von in ihrem Interesse methodisch begangenen strafbaren Handlungen. Eine Förderung ist insbesondere gegeben, wenn die Körperschaft hierfür Mittel in nicht bloß untergeordnetem Ausmaß ihres Spendenaufkommens für die Begleichung von Strafen der handelnden Personen aufwendet. Verantwortung des…
…Güter und Technologien. (2) Gemäß Art. 1m der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 ist es verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit den die Umgehung der in Abs. 1 genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird, auch wenn mit der Beteiligung an solchen Tätigkeiten dieser…
…Eine Belastung erwächst zwangsläufig, wenn sich der Steuerpflichtige ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Eine Belastung erwächst nicht zwangsläufig, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist (vgl. beispielsweise VwGH 25.1.2000, 97/14/0071, betr. Schadenersatz nach grob…
…kann unter den von den zuständigen Behörden der ausführenden Vertragspartei gegebenenfalls festgelegten Bedingungen bei den Untersuchungen zugegen sein. (3) Hat eine Vertragspartei auf der Grundlage objektiver Informationen wiederholt eine Verweigerung der Verwaltungszusammenarbeit nach diesem Abschnitt oder systematischen oder vorsätzlichen Betrug durch die andere Vertragspartei festgestellt…
… 5 Abs. 1 Z 3 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 Robbenerzeugnisse in Verkehr bringt oder einführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht…
…gebietsfremde Art handelt und eine Ausnahmegenehmigung (siehe Abschnitt 3.1. und Abschnitt 3.2.) erteilt worden ist, ist dies bei e-zoll in Feld 44im elektronischen Abfertigungssystem in der Zollanmeldung durch den Dokumentenartencode "C065" anzugeben. (2) Wenngleich die amtlichen Kontrollen zur Verhinderung des vorsätzlichen Einbringens…
…und Handel mit ihnenwie unter anderem der Verkauf, die deren Volumen, Beträge, Belegenheit, Eigentum, Besitz, EigenschaftenVermietung oder Zweckbestimmung verändern oder andere Veränderungen bewirken, mit denen eine Nutzung der Mittel einschließlich der Vermögensverwaltung ermöglicht wirddie Verpfändung dieser Ressourcen. 5."terroristische Handlung": eine der folgenden vorsätzlichen Handlungen…
…die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der groben Fahrlässigkeit (siehe Abs. 7) ist der Versuch nicht strafbar. (7) Gemäß § 8 Abs. 3 FinStrG handelt "grob fahrlässig…