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EStR 2000 Rz 7563–756828.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…der bereits abgelaufenen Fälligkeitstermine (15. Februar, 15. Mai) zu vervielfachen und ergibt eine Gutschrift von 3.600 S. 28.5.3.4 Zahlungsfrist in besonderen Fällen Rz 7568: Erfolgt die Bekanntgabe von Bescheiden über die Erhöhung oder die erstmalige Festsetzung der Vorauszahlung nach dem 15…

NeuFöR Rz 137–1405. Meldeverpflichtung (§ 5 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Z 5 NeuFöG 2 Z 5erweitert (siehe Rz 85 f NeuFöG erweitert), fallen bereits in Anspruch genommene Befreiungen nachträglich (rückwirkend) weg. Die betreffenden Abgaben, Gebühren und Beiträge sind nachzuentrichten. Wird aber die betriebliche Tätigkeit aufgrund von wirtschaftlichem Misserfolg (zB Insolvenz) innerhalb von zwei Jahren nach…

InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…vorgenommene Ausschüttungsmeldung kann daher zu folgenden Zeitpunkten korrigiert werden: bis zum 15. Dezember des Kalenderjahres durch Vornahme einer neuen Meldung (diesfalls wird die Korrektur durch den Abzugsverpflichteten grundsätzlich automatisch berücksichtigt; dabei ist allerdings eine Auszahlung der zunächst einbehaltenen KESt nicht zulässig), oder nach dem 15…

RAE Rz 712–7386.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…worden wäre. Weiters ist eine Berichtigung der Verbuchung der Gebarung und damit auch der Verrechnung vorzunehmen. Rz 736: Die Möglichkeit der Antragstellung nach § 214 Abs. 5 BAO bezieht sich auch auf Fälle einer irrtümlich für einen zu geringen Betrag erteilten Verrechnungsweisung. Beispiel: Am 15. April…

RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…38 bis Rz 50) oder bescheidmäßig zuerkannte (insbesondere Zahlungserleichterungen) Zahlungstermine berühren die Fälligkeit nicht (siehe Rz 24). Rz 2: Sofern Abgabenvorschriften nicht anderes vorsehen (zB bei Selbstbemessungsabgaben), werden Abgaben mit Ablauf eines Monates nach Bekanntgabe (§ 97 BAO) des Abgabenbescheides (§ 198 BAO) fällig. Ist der Fälligkeitstag…

RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Verrechnung verbraucht, obwohl die Fälligkeit der Nachforderung erst einen Monat nach Bescheidzustellung eintritt. Auf Grund des § 210 Abs. 6 BAO ergeben sich für den Abgabepflichtigen zur Entrichtung der selbst zu berechnenden Abgaben die Wirkungen einer Zahlungsfrist bis zum Fälligkeitstag der bescheidmäßig festgesetzten Abgabe. Die Verpflichtung…

UZKAbschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…bis 112 gewährt, so hat die Zahlung innerhalb der im Rahmen dieser Erleichterungen festgesetzten Fristen zu erfolgen. (3) Die Frist für die Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags wird in jedem folgenden Fall ausgesetzt: a)Ein Antrag auf Erlass der Abgaben wird nach…

LStR 2002 Rz 1201–120226 ABFUHR DER LOHNSTEUER (§ 79 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Tag nach Ablauf des Kalendermonats zu erfolgen. Bei regelmäßig wiederkehrenden Bezügen, die bis zum 15. des Folgemonates zur Auszahlung gelangen, gilt die einbehaltene Lohnsteuer als für den vorangegangenen Monat einbehalten. Sind Bezüge regelmäßig am ersten Tag eines Monats im Vorhinein fällig und hat die Auszahlung…

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Entstehens der Gebührenschuld in Händen hat. Rz 1211: Kommt die persönliche Gebührenfreiheit nicht allen in Betracht kommenden Gebührenschuldnern zu, so besteht die Anzeigepflicht für die übrigen, nach § 31 Abs. 2 GebG hiezu verpflichteten (nicht persönlich befreiten) Personen. Rz 1212: Bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige haften die…

UmgrStR 2002 Rz 256–2891.5. Behandlung der Anteilsinhaber (§ 5 und § 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…zum Verschmelzungsstichtag die vorgenommene Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs. 7 letzter Teilstrich KStG 1988 nachzuerfassen ist (weil aufgrund des Untergangs der Beteiligung die Möglichkeit der Nacherfassung nicht mehr besteht) und die darüber hinaus gehenden stillen Reserven in der Beteiligung am Tag nach dem Verschmelzungsstichtag gemäß § 5…

UZKArtikel 111 Aufschubfrist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Anzahl von Tagen verkürzt, die der Hälfte der Tage dieser Frist entspricht. (5) Umfassen die in den Absätzen 3 und 4 genannten Zeiträume eine ungerade Zahl von Tagen, so wird die Dreißigtagesfrist nach den genannten Absätzen um die Anzahl von Tagen verkürzt, die der Hälfte…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Umstand der seinerzeitigen Säumnis infolge Nichtentrichtung bis zum Ablauf des Fälligkeitstages Bedacht zu nehmen. Wenn der Abgabepflichtige die gemäß § 210 Abs. 4 BAO zustehende Frist zur Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung nicht einhält, liegt abermals eine nicht zeitgerechte Entrichtung im Sinne des § 217 Abs. 5 BAO vor. …

UStR 2000 Rz 1875–187712.1.4. Übergang der Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

12.1.4. Übergang der Steuerschuld Rz 1875: Beim Übergang der Steuerschuld schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (siehe Rz 2606 bis Rz 2624). Der Leistungsempfänger darf - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - zum selben Zeitpunkt (für denselben Voranmeldungszeitraum, in dem die Steuerschuld entsteht) diese Umsatzsteuer als…

EStR 2000 Rz 7414.6.1.6 Interimskonto
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Z 1 lit. b UStG 1994 deshalb noch nicht entstanden ist, weil die Vereinnahmung der Entgelte für die betreffenden Umsätze noch aussteht. Beispiel: Ein Steuerpflichtiger, der die Umsatzversteuerung nach vereinbarten Entgelten vornimmt und dessen Bilanzstichtag der jeweilige 31. Dezember ist, liefert am 31. Dezember Waren…

EStR 2000 Rz 615720.2.2.4.10 Ratenzahlung der Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…sieben) Jahren zu entrichten, wobei die erste Rate mit Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids und die weiteren Raten jeweils am 30.6. der Folgejahre fällig werden (vgl. generell zum Ratenzahlungskonzept Rz 2518a bis 2519). Das Antragsrecht steht dabei für jedes im Zeitpunkt der…

VS-10006.1.3.6.5. In Besitz halten (Auffangtatbestand)
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…53a AlkStG 2022 6.1.4. nur intern verfügbar 6.1.5. Kleinbeträge Bei Selbstbemessungsabgaben bestehen keine Kleinbetragsregelungen. Auf Grund von Steueranmeldungen eingezahlte Abgabenbeträge sind unabhängig von der Höhe des angemeldeten bzw. eingezahlten Betrages in jedem Fall zu verbuchen. Auch für Festsetzungen von Verbrauchsteuern nach …

LStR 2002 Rz 90712.8.25 Steuern
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…die Abgaben zu Unrecht vorgeschrieben sein sollten und der Abgabenpflichtige sie nicht im Rechtsmittelweg bekämpft hat (VwGH 25.10.1989, 8686/13/0089/13/0089, 0090). Dies gilt auch für Steuerschulden, für die der Steuerpflichtige nach § 9 BAO oder § 14 BAO in Anspruch genommen wurde.

LStR 2002 Rz 1203–120427 LOHNSTEUERANMELDUNG (§ 80 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Verpflichtung kann befristet oder auch ohne Setzung einer Frist bis auf weiteres auferlegt werden und ist in der Regel erst bei wiederholten Verstößen gegen die Abfuhrpflicht auszusprechen. Die Lohnsteueranmeldung ist bis spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonats an das FA der BetriebsstätteFinanzamt zu…

UZK-DAArtikel 91 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle einer durch Verstoß entstandenen Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags durch die in Artikel 79 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex genannte Person aus, wenn die Zollschuld durch einen Verstoß nach Artikel 79 des Zollkodex entstanden ist, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)Es gibt zumindest noch einen weiteren Zollschuldner im…

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag des auf ein Kalendervierteljahr folgenden Monats (somit jeweils bis zum 15. April, 15. Juli…