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VB-03374. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien07.09.2022

4. Strafbestimmungen (1) Das vorsätzliche Verbringen von gelisteten invasiven gebietsfremden Arten (siehe Anlage 1) in das Gebiet der Union, einschließlich der Durchfuhr durch die Union unter zollamtlicher Überwachung, entgegen den Vorschriften des Artikels 7 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 ist…

VB-05004. Strafbestimmungen und Verwertung
geltende FassungRichtlinien02.07.2025

4. Strafbestimmungen und Verwertung 4.1. Strafbestimmungen (1) Die vorsätzliche Ausfuhr von Kulturgut entgegen den in dieser Findok wiedergegebenen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 oder des Denkmalschutzgesetzes ist gemäß § 37 Abs. 2 Z 12 DMSG als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch solcher Zuwiderhandlungen ist…

VB-03372. Einfuhr- und Durchfuhrbeschränkungen
geltende FassungRichtlinien07.08.2025

…Durchfuhrbeschränkungen 2.1. Beschränkungen (1) Gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 dürfen invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung nicht vorsätzlich a)in das Gebiet der Union verbracht werden, auch nicht zur Durchfuhr unter zollamtlicher Überwachung; b)gehalten werden, auch nicht…

VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

… 5 Abs. 1 Z 3 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 Robbenerzeugnisse in Verkehr bringt oder einführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht…

VB-03344. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 Katzen- oder Hundefelle oder Produkte, die solche Felle enthalten, einführt, ausführt…

VB-03307.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

7.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 ArtHG 2009 begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 7) ein Exemplar, das im Anhang A, B, C oder D angeführt ist, entgegen dem…

VB-03307.1.3. Finanzordnungswidrigkeiten
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…Finanzordnungswidrigkeiten (1) Gemäß § 8 Abs. 5 Z 1 ArtHG 2009 begeht eine Finanzordnungswidrigkeit, wer vorsätzlich gegen § 4 ArtHG 2009 verstößt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als Finanzordnungswidrigkeit besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder…

VB-080010. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

10. Strafbestimmungen 10.1. Gerichtliche Strafverfahren (1) § 181b StGB stellt ua. vorsätzliches umweltgefährdendes Verbringen von Abfällen und § 181c StGB stellt ua. fahrlässiges umweltgefährdendes Verbringen von Abfällen unter gerichtliche Strafe, wobei in beiden Fällen zwei Tatbestände unterschieden werden: a)Gemäß § 181b Abs. 1 StGB begeht eine…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Abs. 1 Z 1 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 Pelze der in Anhang I dieser Verordnung genannten Tierarten oder andere in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Waren, sofern…

VB-03312. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

2. Strafbestimmungen (1) Gemäß § 8 Abs. 1 Z 6 ArtHG 2009 begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 3) gegen das Bundesgesetz gemäß § 15 Abs. 3 ArtHG 2009 verstößt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu…

LStR 2002 Rz 90612.8.24 Schadenersatzleistungen, Schadensfälle
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.24 Schadenersatzleistungen, Schadensfälle Rz 906: Schadenersatzleistungen sind nicht absetzbar, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (Verschuldenshaftung; VwGH 25.1.2000, 97/14/0071, vgl. Rz 828 ff). Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Gegenwerten können nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn…

AH-1130Abschnitt 8.
geltende FassungRichtlinien07.12.2012

Abschnitt 8. Strafbarkeit des Versuches (derzeit frei1) Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…

EStR 2000 Rz 1595–1605Messen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Beiträge" (Rz 1491). Musikinstrumente Rz 1598: Siehe Rz 4737, Stichwort "Musikinstrumente". Nachträgliche Betriebsausgaben Rz 1599: Siehe Rz 1097 und 1435 ff. Nachforderung von Steuern Rz 1600: Wurden Abgaben vorsätzlich verkürzt, genügt die bloße Kenntnis des Steuerpflichtigen von der Tatbegehung alleine noch nicht für die Passivierung…

AH-24162. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien17.01.2024

…alle Güter, außer jenen des Abschnitts 2.3. (4) Gemäß Art. 9 der Verordnung (EU) 2024/287 ist es untersagt, wissentlich oder vorsätzlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung des Ausfuhrverbots bezweckt oder bewirkt wird. 2.3. Ausnahmen vom Ausfuhrverbot 2.3.1. Ausfuhr…

AH-22402. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien18.11.2025

…Organisation oder Einrichtung sind, eingefroren. (2) Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2023/2406 ist es verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2023/2406 genannten Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird. 2.2. Ausfuhrverbot …

AH-20742A. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien18.11.2025

…Organisation oder Einrichtung sind, eingefroren. (2) Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2023/888 ist es verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2023/888 genannten Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird. 2A.2. Ausfuhrverbot …

VPR 2021 Rz 471–4753.2.3.5. Übermittlung der Dokumentation
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…zum 30.9. Der länderbezogene Bericht für das Wirtschaftsjahr 2020/21 muss daher spätestens am 30.9.2022 über FinanzOnline an das Finanzamt für Großbetriebe übermittelt werden. Rz 472: Wird die Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, liegt eine Finanzordnungswidrigkeit…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…GMSG) Rz 94: Für die Verletzung der Meldepflicht sowie die Verletzung der Sorgfaltsverpflichtung bestehen gesonderte Strafbestimmungen. § 107 Abs. 1 sieht entsprechend wirksame Strafbestimmungen im Falle der vorsätzlichen Verletzung der Meldepflichten nach § 3 GMSG vor. Von dieser Strafbestimmung ist jedoch nur die Verletzung von Meldepflichten umfasst…

UZK-IAArtikel 89 Entzug einer Registrierung
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

…beabsichtigt, Waren im Rahmen des APS auszuführen; d)vorsätzlich oder fahrlässig eine Erklärung zum Ursprung mit sachlich falschen Angaben ausfertigt oder ausfertigen lässt, um missbräuchlich eine Präferenzbehandlung zu erlangen. (4) Die zuständigen Behörden eines begünstigten Landes oder die Zollbehörden eines Mitgliedstaats können die Registrierung entziehen…

AH-20732A. Ausfuhr und Durchfuhr
geltende FassungRichtlinien27.07.2026

…Güter und Technologien. (2) Gemäß Art. 1m der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 ist es verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit den die Umgehung der in Abs. 1 genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird, auch wenn mit der Beteiligung an solchen Tätigkeiten dieser…