…die der Ausübung des Gewerbebetriebes dient bzw. durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Erforderlich ist, dass dem österreichischen Unternehmen eine gewisse, nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht zusteht (Eigentum, Miete, Pacht, unter Umständen auch unentgeltliche Überlassung). Eine alleinige Verfügungsmacht ist nicht erforderlich…
4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…
13.5 Vorteilsausgleich Rz 609: Ein steuerlich anzuerkennender Vorteilsausgleich schließt die Annahme einer verdeckten Ausschüttung aus. Dieser liegt vor, wenn dem Vorteil, den eine Körperschaft ihrem Anteilsinhaber einräumt, ein Vorteil gegenübersteht, den der Anteilsinhaber der Körperschaft gewährt (vgl. VwGH 16.5.2007, 2005/14/0005…
13.5.3 ABC des Vorteilsausgleiches Aufwandsersparnis Rz 614: Übernimmt der Gesellschafter-Geschäftsführer Haftungen für die Gesellschaftskredite und verzichtet er auf Haftungsprovisionen, kann ein Vorteilsausgleich im Zusammenhang mit nichtverzinsten Forderungen gegen den Anteilsinhaber nicht mit dem Argument geltend gemacht werden, bei einer Besicherung der Kredite…
13.1.5 Bedeutung formeller Mängel von Vereinbarungen Rz 573: Das Erfordernis klarer, ernsthafter, im Voraus abgeschlossener und die Körperschaft bindender Vereinbarungen als Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Vorteilszuwendungen ist unabdingbar, aber nicht Selbstzweck. Formmängel begründen ungeachtet der zunächst bei der Abgabenbehörde liegenden Beweislast…
4.5.2.2.2 Übergang von der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich Rz 695: Beim Übergang von der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG 1988) zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich sind die Unterschiede, die sich bei der zeitlichen…
3.3.17b Mitarbeiterbeteiligungsstiftung (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. c und d EStG 1988) Rz 90n: Ab 1. Jänner 2018 ist der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Aktien an Arbeitgebergesellschaften gemäß § 4d Abs. 5 Z 1 EStG 1988 (Definition der Arbeitgebergesellschaften…
4.7.2 Steuerbefreiungen Rz 766: Gemäß § 4 Abs. 3a Z 1 EStG 1988 sind steuerfrei: Abgeltungen von Wertminderungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988 (siehe dazu Rz 6653), einer Teilwertabschreibung in Höhe der Entschädigung kommt allerdings auf Grund des § 20 Abs. 2…
18.3.2.321.3.2.3 Auswirkungen Rz 1295: Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen bzw. Verluste anlässlich der Veräußerung oder des sonstigen Ausscheidens einer Beteiligung sind steuerlich nicht abzugsfähig. Eine steuerlich unwirksame ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung führt aber dennoch zu einer entsprechenden Verminderung des steuerlichen Buchwertes. Die Teilwertabschreibung ist…
4.4.3.2 Einzelfälle Anschaffung oder Herstellung Rz 665: Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren und nichtabnutzbaren Anlagegütern dürfen nicht im Zeitpunkt der Bezahlung als Betriebsausgaben abgesetzt werden (VwGH 16.6.1987, 86/14/0190). Sie sind im Anlagenverzeichnis zu erfassen und bei…
9.2.7 Befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages Rz 3830: § 124b Z 480 EStG 1988 sieht eine Erhöhung des Investitionsfreibetrags für Anschaffungs- oder Herstellungskosten vor, soweit diese auf den Zeitraum zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Dezember 2026 entfallen. Abweichend von § 11 Abs. 1…
3.3 Zwischenbesteuerung bestimmter Einkünfte Rz 89: § 13 Abs. 3 KStG 1988 nimmt bestimmte taxativ aufgezählte Erträge bzw. Einkünfte von der allgemeinen Einkommens- und Einkunftsermittlung aus und unterwirft sie einer gesonderten Körperschaftsteuer in Höhe von 12,5 Prozent. Bei den zwischensteuerpflichtigen Einkünften handelt es sich…
4.6.1.4 Nicht abzugsfähige Vorsteuer Rz 737: Soweit die bei Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes des Anlage- oder Umlaufvermögens in Rechnung gestellte Vorsteuer nicht abzugsfähig ist (siehe Rz 732), gehört sie zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes, auf das sie entfällt. Nichtabziehbare…
4.5.4 Übergangsverluste Rz 728: Übergangsverluste sind ausgleichs- und vortragsfähig (VfGH 7.3.1990, B 232/89). Dies gilt auch für Übergangsverluste aus einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. BeginnendBei laufendem Betrieb sind Übergangsverluste beginnend mit dem ersten Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel sind sie zu je…
0. Steuerbegünstigungen und ihre Geltendmachung 0.1. Allgemeines 0.1.1. Befreiungen bzw. keine Steuerschuld bei anderer als steuerrelevanter Verwendung Grundsätzlich ist für die Mineralölbesteuerung nur die Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen steuerlich relevant. Dementsprechend sind für Mineralöle, die zu anderen Zwecken eingesetzt werden…
24.1.326.1.3 Ende einer Steuerbefreiung (§ 18 Abs. 2 KStG 1988) 24.1.3.126.1.3.1 Allgemeines Rz 1421: § 18 Abs. 2 KStG 1988 betrifft inländische beschränkt steuerpflichtige Körperschaften, die die steuerbefreite Sphäre verlassen und in die unbeschränkte Steuerpflicht eintreten. Die…
1.3.7.3. Standortvorteile Rz 196: Verlagert ein internationaler Konzern einen Teil seiner Geschäftstätigkeit an einen Ort, an dem die Kosten (zB Lohn-, Immobilienkosten etc.) niedriger sind als an dem Ort der ursprünglichen Geschäftstätigkeit, so können dadurch Standortvorteile (Location Savings) erzielt werden (Z 1…
16.2.1.3 Zeitlicher Horizont Rz 1168: Die Befreiung setzt keine bestimmte Beteiligungsdauer voraus. Sie wirkt sofort ab Erwerb der Beteiligung. Erfolgt eine Beteiligungsveräußerung mit einem Dividendenvorbehalt dahingehend, dass dem Veräußerer Dividendenzahlungen nach der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums zukommen sollen, und liegt zum Veräußerungszeitpunkt…
6.4. Steuerbefreiungen und sonstige Steuerbegünstigungen Steuerbefreiungen und sonstige Steuerbegünstigungen sind in unterschiedlichen EU-Rechtsgrundlagen (insbesondere in der SystemRL, der AlkoholsteuerstrukturRL, der EnStRL, TabaksteuerRL, ReiseRL, ZBefrVO und im UZK) enthalten. Dabei sind zwingende Steuerbegünstigungen (zB Alkohol zur Herstellung von Arzneimitteln, Luftfahrtbetriebsstoffe für die gewerbliche Luftfahrt…
Kapitalertragsteuer a) Tragung der Kapitalertragsteuer Rz 820: Bei Kapitalerträgen in Form von verdeckten Ausschüttungen kommt es darauf an, ob die ausschüttende Körperschaft die KESt endgültig trägt oder ob sie diese auf den Anteilsinhaber überwälzt: Trägt die Körperschaft die KESt, ist auch darin eine Vorteilszuwendung gelegen…