3. Voraussetzungen (Tatbestände) für das Entstehen einer Zollschuld 3.1. Einfuhrzollschuld durch Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und vorübergehende Verwendung (Art. 77 UZK) 3.1.1. Entstehen der Zollschuld Art. 77 Abs. 1 UZK lautet: Eine Einfuhrzollschuld entsteht durch die Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren…
…von sechs Siebenteln des Abschreibungsbetrages, in den nachfolgenden sechs Jahren zu einer außerbilanzmäßigen Absetzung jeweils eines Siebentelbetrages. Ob die unternehmensrechtliche Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert auf vorübergehende oder dauernde Wertminderungen zurückzuführen ist, ist für die steuerliche Siebentelung nicht maßgebend. Mehrfache Teilwertabschreibungen lösen ebenso viele…
…entstehen lassen. (2) Ist ein Zollverfahren für eine Ware nicht erledigt worden, oder wurde eine vorübergehende Verwahrung nicht ordnungsgemäß beendet und kann der Ort Entstehung der Zollschuld nach dem oben angeführte Abs. 1 UA 2 und UA 3 nicht innerhalb einer festgelegten Frist bestimmt werden…
…Montagetätigkeit) des Arbeitgebers tätig und steht an diesen Standorten ein Arbeitsplatz zur Verfügung, liegt steuerrechtlich weder eine Dienstreise im Sinne des § 26 Z 4 EStG 1988 noch eine vorübergehende Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 (Rz 700). Erfolgt aus beruflichen…
…das demjenigen (denjenigen), dessen (deren) Gesamtreserven sonst verkürzt würden, aus den Gewinnen der Personengesellschaft solange mehr zugewiesen wird, bis diese Verkürzung abgegolten ist. Diese Vorab-Gewinnzuweisung geht zu Lasten desjenigen (derjenigen), der (die) sonst nicht selbst erwirtschaftete Gesamtreserven versteuern müsste(n). Der Gewinnvorab ist vertraglich…
…nicht mit bzw. in der Zollanmeldung, sondern bereits vor der Wareneinfuhr gestellt wird. Diese Vorgangsweise führt zur Verkürzung des Abfertigungsvorganges, da bei der Abfertigung das Feststellungsverfahren entfällt, sowie im Fall der Antragstellung nach Überlassung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr bzw. des Entstehens einer…
…79, 80, 82, 84, 87, 128 und 129 EStG 1988 normierten Pflichten des Arbeitgebers. Rz 771: Vorübergehend beschäftigte ausschließlich körperlich tätige Arbeitnehmer fallen unter die Bestimmung des § 69 EStG 1988. Darunter fallen nur Personen, die bloß manuelle, an keinen Befähigungsnachweis gebundene Arbeitsleistungen (gering vergütete Dienstleistungen…