Die Arbeitsrichtlinie ZK-2500 (Vorübergehende Verwendung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
…1) Art. 210 bis 225 UZK (Allgemeine Vorschriften zu den besonderen Verfahren) Art. 250 bis 253 UZK (Vorübergehende Verwendung) Art. 77 bis 80 UZK (Zollschuld) Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr…
…163 UZK-DA Das vereinfachte Bewilligungsverfahren kann - abgesehen von nachstehenden Ausnahmen - für alle Fälle der vorübergehenden Verwendung angewandt werden. Ausnahmen: In allen Fällen, der vereinfachten Zollanmeldung der zentralen Zollabwicklung der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders der Beantragung der Verwendung von Ersatzwaren wenn eine Prüfung…
12. Sachhaftungen (§ 225 BAO) Rz 1300: Eine Sachhaftung (sachliche Haftung) liegt vor, wenn eine Sache grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wer die Sache im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung innehat (zB als Eigentümer oder Besitzer), für bestimmte Abgabenschulden in Anspruch genommen werden kann. Rz 1301: Wesentliches…
19. Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld (§ 19 UStG 1994) 19.1. Steuerschuldner - Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) 19.1.1. AllgemeinesÜbergang der Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994 19.1.1.1. Übergang der SteuerschuldAllgemeines (Rechtslage 1.1.2004 bis 31.12.2009…
3a.9. Grundstücksort 3a.9.1. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück Rz 639v: Für den Ort einer sonstigen Leistung - einschließlich Werkleistung - im Zusammenhang mit einem Grundstück ist die Lage des Grundstücks entscheidend. Dieser Leistungsort findet auch Anwendung, wenn die Werkleistung (zB Montage bzw. Demontage…
5.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages Rz 1526: § 27 Abs. 1 UmgrStG setzt als Grundlage für die Vornahme einer Realteilung den Abschluss eines schriftlichen Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) voraus. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Teilungsvertrag bezeichnet werden, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich…
…Art. 212 Abs. 3 UZK-DA Die vorübergehende Verwendung unter vollständiger Befreiung wird unter folgenden grundsätzlichen Voraussetzungen bewilligt Zulassung des Fahrzeuges außerhalb des Zollgebietes auf den Namen einer außerhalb dieses Zollgebietes ansässigen Person (Drittländischer Halter); In Ermangelung einer amtlichen Zulassung gilt diese Voraussetzung als erfüllt…
Anhang 5: Sammlung von Fragestellungen und Rechtsprechung 1. Vorübergehende Verwendung - Änderung nach Fristablauf: Ausgangslage: Es geht um eine Löschung eines Verwendungsscheines aus dem Jahr 2013. Als Erledigung wurde eine Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und eine Wiederausfuhr sowie eine Ausfuhr mit Verfahren 1000 (Ausfuhr…
A.2.62.3.7. Widerlegung der Standortvermutung Rz 58: Die gesetzliche Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967, dass Kraftfahrzeuge als mit dauerndem Standort im Inland anzusehen sind, kann durch einen Gegenbeweis widerlegt werden. Den Verwender gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 trifft die…
17. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO) 17.1. Anwendungsbereich für die Aussetzung der Einbringung (§ 231 Abs. 1 BAO) Rz 1490: Die Aussetzung der Einbringung ist eine amtswegige, im Interesse der Verwaltungsvereinfachung liegende innerbehördliche Maßnahme, die der Vermeidung von Einbringungsschritten dient, wenn solche zunächst erfolglos versucht…
…vorzulegen, von denen die Zollbehörden ein Exemplar mit einem Sichtvermerk versehen und dem Bewilligungsinhaber aushändigen (Art. 258 UZK-IA). Sofern eine Anmeldung zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung durch andere Form der Willensäußerung (konkludente Anmeldung) erlaubt ist, gilt damit auch die notwendige Bewilligung als erteilt (Art…
…Gemeinschaftsgebiet in das Inland durch den Unternehmer zu seiner Verfügung dem innergemeinschaftlichen Erwerb gegen Entgelt gleichgestellt. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Verbringen zur vorübergehenden Verwendung (siehe hiezu Rz 3606 bis Rz 3617) oder im Rahmen einer Konsignationslagerregelung (siehe hiezu Rz 3691 bis 3695). Rz…
22.4.4.3 Zuflussbesteuerung Rz 6656: Die Einkünfte nach § 30 EStG 1988 sind nach Maßgabe des Zufließens zu erfassen (zu Raten und Renten siehe Rz 6657) Der Zuflusszeitpunkt ist nach § 19 EStG 1988 zu bestimmen. Der Barkaufpreis gilt in jenem Zeitpunkt als zugeflossen, in…
3. Beförderungsmittel Im Sinne der besonderen Bestimmungen der UZK-DA für das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmittel gelten eingebrachte Waren als Beförderungsmittel, wenn sie überwiegend zur Beförderung von Personen oder Gütern dienen, einschließlich der Ersatzteile, Zubehörteile und Ausrüstungsgegenstände (zB auch Fahrräder, Reittiere, Paletten und…
…2. Zuständigkeit Für die Überführung in das Verfahren der Vorübergehenden Verwendung sind folgende Zollstellen zuständig: Im formellen Bewilligungsverfahren: Die in der Bewilligung angeführte(n) Zollstelle(n) für die Überführung. Im vereinfachten Bewilligungsverfahren: Die Bewilligungszollstelle (Abschnitt 1.2.2.) ist gleichzeitig Überführungszollstelle. 2.1.3. Sicherheitsleistung…
4.1.10.4.3.3 Untergeordnete Bedeutung der betrieblichen bzw. privaten Nutzung eines Grundstücksteiles (80/20-Prozent-Regel) Rz 566: Eine Aufteilung im Sinne der Rz 558 ff ist jedoch nicht vorzunehmen, wenn ein entweder der betrieblichen oder der privaten Nutzung dienender Gebäudeteil im…
…es sein, dass eine Person den Vertriebenenstatus hat und gleichzeitig in Österreich den Hauptwohnsitz gemeldet hat. In diesem Fall ist die Anwendung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung rechtens.) Sonderfälle - Eigener Gebrauch - Firmenfahrzeuge Im Sinne der Bestimmungen bedeutet: gehören das wirtschaftliche Eigentum wie Besitz, Leasing, Miete…
…bei dem ein Grundlagenbescheid codiert wird, grundsätzlich zu einem so genannten "Grün-Fall". 0.3.3.2.1. Sonderfälle Bei jenen Befreiungen, deren Gewährung an eine vorhergehende Ermächtigung des Empfängers (§ 88 ZollR-DG; siehe Abschnitt 0.3.4.) gebunden ist, ist im Grundlagenbescheid zugleich über…
…die zugelassenen Lagerräume verbracht werden können oder wenn in Ausnahmefällen die Lagerkapazitäten für einen begrenzten Zeitraum nicht ausreichend sind. Es handelt sich dabei also nicht um ein vorübergehendes Entfernen, sondern um eine temporäre Ausweitung der Lagerkapazitäten. Sofern unerwartet ein akuter Lagerbedarf außerhalb eines bewilligten Zolllagers…