RIS AI
4 145 Treffer1674 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 705–71410.5.1.2 Reisevergütungen - Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

… 3 Abs. 1 Z 16b vorletzter Satz EStG 1988 sowie für Fahrten für arbeitsfreie Tage vom Einsatzort zum Familienwohnsitz und zurück auszahlt. Die Zuschläge für Mitreisende können bei der Ermittlung der Höchstgrenze in Euro diese nicht erhöhen. Wird diese Höchstgrenze dadurch überschritten, weil mehrere Arbeitgeber…

VereinsR 2001 Rz 677–6945 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…690: Ausspielungen, an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt, unterliegen - unabhängig davon, ob dafür eine Bewilligung vorliegt - einer Glücksspielabgabe von 16% vom Einsatz. Bei turnierförmiger Ausspielung (zB Pokerturnier) treten an Stelle der Einsätze die in Aussicht gestellten vermögenswerten Leistungen (Gewinne in Geld, Waren oder…

LStR 2002 Rz 923.3.18c Steuerfreie, pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (§ 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Reiseaufwandsentschädigungen können unabhängig vom tatsächlichen Vorliegen einer Reise iSd § 26 Z 4 EStG 1988 bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 gewährt werden. Um nachzuweisen, dass lediglich für Einsatztage pauschale Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt wurden, müssen die Einsatztage vom Arbeitgeber (Verein…

LStR 2002 Rz 291–2965.6.6.2 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…und vom 26. bis Ende April) können keine Werbungskosten in Anspruch genommen werden (Folgemonat), für Mai können wieder Werbungskosten in Anspruch genommen (neuer Beurteilungszeitraum), für Juni wieder keine Werbungskosten (Folgemonat). Für den Monat März steht gegebenenfalls das Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und vorübergehendem Einsatzort…

VB-03006. Koordination der Einsätze von Kontrollorganen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…sowie vom 1. April bis 30. September wochentags von 07:00 bis 20:00 Uhr. In dringenden Ausnahmefällen kann die amtliche Kontrolle durch die Mitarbeiter des Bundesamtes für Wald auch samstags von 08:00 bis 13:00 Uhr erfolgen. (2) Die Koordination der Einsätze der…

VB-08001.5. Ausnahmen vom Geltungsbereich des AWG 2002
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

1.5. Ausnahmen vom Geltungsbereich des AWG 2002 (1) Die Bestimmungen des AWG 2002 sind gemäß § 3 Abs. 1 AWG 2002 nicht anzuwenden auf: 1.Abwasser einschließlich sonstiger Wässer, die in § 1 Abs. 1 Z 1 bis 4 und Z 6 und Abs. 2 der…

UZK-IAArtikel 268 Förmlichkeiten für die Verwendung von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 268 Förmlichkeiten für die Verwendung von Ersatzwaren (Artikel 223 des Zollkodex) (1) Der Einsatz von Ersatzwaren erfordert nicht deren Überführung in ein besonderes Verfahren. (2) Ersatzwaren können zusammen mit anderen Unionswaren oder Nicht-Unionswaren gelagert werden. In solchen Fällen können die Zollbehörden bestimmte Methoden…

UZK-TDAEinleitung
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht…

UZK-IAEinleitung
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…Genauigkeit und Berechenbarkeit mit der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Zollkodex) Durchführungsbefugnisse zur Festlegung der Verfahrensregeln für einige Bestandteile des Zollkodex übertragen. (2) Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien gemäß der Entscheidung Nr. 70/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 ist von…

UZK-TDAAnlage C1 Merkblatt zum Einheitspapier
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

…Verfahrensabschnitt) eine Angabe nicht von einem Mitgliedstaat zum anderen weitergegeben werden, so wird die Wiedergabe durch Desensibilisierung des Durchschreibepapiers auf die betreffenden Exemplare beschränkt. Werden die Anmeldungen unter Einsatz eines Datenverarbeitungssystems zur Bearbeitung der Anmeldungen erstellt, so können aus vollständigen Vordrucksätzen entnommene Sätze verwendet werden…

UZK-TDATitel II Anmerkungen zu den einzelnen Feldern
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

…der zuständigen Behörde zugelassenen handelsüblichen Listen, in denen die Waren beschrieben sind (in Ziffern). Feld 5: Warenpositionen Anzugeben ist die Gesamtzahl (in Ziffern) der vom Beteiligten auf allen verwendeten Vordrucken und Ergänzungsvordrucken (oder Ladelisten oder handelsüblichen Listen) angemeldeten Warenpositionen. Die Anzahl der Warenpositionen entspricht der…

UZK-DAEinleitung
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Sachverständigenebene und mit den relevanten Interessenträgern, die aktiv an der Ausarbeitung dieser Verordnung beteiligt waren. (3) Der Zollkodex fördert den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien gemäß der Entscheidung Nr. 70/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über ein papierloses…

UZK-DAAbschnitt 4 Datenanforderungstabellen und Anmerkungen zur Datengruppe 42-63
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…42 04 000 000 | II/4 | Begründung für die Einreihung der Waren | | | A+ | 42 04 000 009 | II/4 | | | Text | A+ | 42 05 000 000 | II/5 | Vom Antragsteller vorgelegtes Material…

UZKEinleitung
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

…geworden sind. Die zollrechtlichen Vorschriften sollten daher die neue wirtschaftliche Realität sowie die neue Rolle und den neuen Auftrag der Zollbehörden widerspiegeln. (17) Der Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien gemäß der Entscheidung Nr. 70/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar…

UZKArtikel 74 Nachrangige Methoden der Zollwertbestimmung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…so erfolgt die Bestimmung auf der Grundlage von im Zollgebiet der Union verfügbaren Daten und unter Einsatz sinnvoller Hilfsmittel entsprechend den Grundsätzen und allgemeinen Bestimmungen aller folgenden Rechtsinstrumente: a)des Übereinkommens zur Durchführung von Artikel VII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, b)des Artikels VII…

LStR 2002 Rz 56–653.3.10.2 Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…sich in der EU, dem EWR oder der Schweiz befindet. Rz 70j57: Die Entsendung erfolgt an einen Einsatzort, der mehr als 400 Kilometer Luftlinie vom nächstgelegenen Punkt des österreichischen Staatsgebietes entfernt liegt. Rz 70k58: Die Entsendung darf nicht an den Sitz der Geschäftsleitung (§ 29 Abs…

LStR 2002 Rz 715–72010.5.1.3 Tages- und Nächtigungsgelder nach § 26 Z 4 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…Systems wird im obigen Beispiel ein Zeitraum von vier Wochen vorgesehen (vom 15. Juli bis 15. August), die Tätigkeit erstreckt sich aber auf Grund einer Auftragserweiterung bis zum 4. November. Für die Fahrten zum Einsatzort im Juli und August sind die tatsächlichen Fahrtkosten (zB Kilometergeld…

LStR 2002 Rz 10248–1027442.5.4.2 Rz 10248 bis Rz 10274
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…belassen werden? ad 1) Fahrten zwischen Wohnort und Forsthaus sind Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte, die mit dem Verkehrsabsetzbetrag und einem allfälligen Pendlerpauschale abgegolten sind. Der Fahrtkostenersatz ist daher steuerpflichtig. ad 2) Bei Fahrten vom Wohnort zu anderen Einsatzorten, die keinen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit darstellen, ist…

LStR 2002 Rz 10696–1075642.5.9 § 26 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…1988 - KV Arbeitskräfteüberlassung / Definition Wohnort (Rz 739a) (2005) Abschnitt VIII Punkt B) regelt die Entsendung durch den Überlasser in weit entfernte Beschäftiger-Betriebe (60 bzw. 120 km vom Wohnort entfernt). Was wird im KV Arbeitskräfteüberlassung unter "Wohnort" verstanden (zB Schlafstelle oder Wohnung am Einsatzort, Wohnsitz…

EnAbgR Rz 19–311.2 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…Steuerungen und ähnlichen typischen Einsatzbereichen für die Stromerzeugung verwendet wird. 1.2.2 begünstigte Verwendung elektrischer Energie zur Erzeugung und Fortleitung von Energieträgern 1.2.2.1 begünstigte Verwendung innerhalb eines Elektrizitätserzeugungsbetriebes Rz 22: Soweit elektrische Energie im Rahmen der Erzeugung und des Transportes zum…