…bzw. als zugestellt gilt. Eine Entscheidung der Zollbehörde ist ab dem Tag der Wirksamkeit vollziehbar, außer wenn ein Rechtsbehelf eingelegt wird und zugleich einer der Aussetzungsgründe des Art. 45 Abs. 2 UZK vorliegt (siehe Abschnitt 4.3.2.). 3.3.14. Gültigkeit einer Entscheidung (Art…
…wird die Entscheidung an dem Tag wirksam, an dem sie dem Antragsteller zugestellt wird beziehungsweise als ihm zugestellt gilt. Außer in den Fällen des Artikels 45 Absatz 2 sind Entscheidungen der Zollbehörden ab diesem Tag vollziehbar. (5) Sofern in den zollrechtlichen Vorschriften nichts anderes bestimmt…
…Allgemeines Gemäß Art. 22 Abs. 4 UZK sind Entscheidungen der Zollbehörden ab dem Tag, an dem sie dem Antragsteller zugestellt werden bzw. als zugestellt gelten, vollziehbar. Demgemäß wird auch die Vollziehung einer durch Einlegung eines Rechtsbehelfs angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt, es sei denn, es liegt…
…22 Abs. 4 UZK sind Entscheidungen der Zollbehörden ab dem Tag, an dem sie zugestellt werden oder als zugestellt gelten, vollziehbar. Gemäß Art. 45 UZK hat die Einlegung eines Rechtsbehelfs keine aufschiebende Wirkung, dh die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung wird nicht ausgesetzt; die Zollbehörde hat…
…Fällen Entscheidungen unwirksam oder nichtig sind, können die Zollbehörden, die eine Entscheidung getroffen haben, diese jederzeit zurücknehmen, ändern oder widerrufen, sofern sie den zollrechtlichen Vorschriften widerspricht. (4) In bestimmten Fällen führen die Zollbehörden die folgenden Tätigkeiten aus: a)Neubewertung einer Entscheidung, b)Aussetzung einer Entscheidung…
1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…
…Personenmehrheit Gemäß Art. 22 Abs. 1 UZK kann in Übereinstimmung mit den zollrechtlichen Vorschriften eine Entscheidung auch von mehreren Personen beantragt werden bzw. in Bezug auf mehrere Personen erlassen werden. Von dieser Möglichkeit der nationalen Regelung wird im ZollR-DG jedoch nicht mehr Gebrauch gemacht…
…Form einer Standardzollanmeldung gestellt. b)In den folgenden Fällen ist ein Konsultationsverfahren nicht erforderlich, die entscheidungsbefugte Zollbehörde hat keine Angaben der erlassenen Bewilligung zu übermitteln: Bei Verwendung eines Carnet ATA oder Carnet CPD. Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung erfolgt durch Überlassung der Waren gem. Art…
Artikel 29 Entscheidung ohne vorherigen Antrag Außer in dem Fall, in dem eine Zollbehörde als Gericht handelt, gelten Artikel 22 Absätze 4, 5, 6 und 7, Artikel 23 Absatz 3 und die Artikel 26, 27 und 28 auch für die Entscheidungen, die die Zollbehörden ohne…
2.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988) Rz 261: Die zuständige Abgabenbehörde ist nach § 6a Abs. 3 KStG 1988 nur im Zweifelsfall zum Erlassen eines Feststellungsbescheides verpflichtet. Ein solcher Feststellungsbescheid kann nur über Antrag einer gemeinnützigen Bauvereinigung ergehen und darf keinen über den…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
…sind: a)die Entscheidung wurde auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Informationen getroffen, b)der Inhaber der Entscheidung wusste oder hätte wissen müssen, dass die Informationen unrichtig oder unvollständig waren, c)wären die Angaben richtig und vollständig gewesen, so wäre eine andere Entscheidung erlassen worden…
…Gestellungsmitteilung bzw. manuelle Erfassung der Gestellung im System 6.2. Nichterfüllung von Verpflichtungen aus einer zollrechtlichen Entscheidung gemäß Z 2 | | Sachverhalt | Mehraufwand | 1. | Entladevermerk wurde vom zugelassenen Empfänger als KONFORM gesendet; bei Kontrolle am Warenort wird aber festgestellt, dass eine…
…betreffenden Person, Zugang zu den unter Buchstabe a genannten Unterlagen und Informationen nach den geltenden Vorschriften zu erhalten. (2) Nimmt die betreffende Person vor Ablauf der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Frist Stellung, so können die Zollbehörden die Entscheidung erlassen, es sei denn, die…
…von einem Inhaber einer Entscheidung oder in seinem Namen unter den gleichen für die Ermittlung des Zollwerts maßgebenden Umständen zu Waren gestellt, b)der Antrag bezieht sich nicht auf eine beabsichtigte Inanspruchnahme der vZWA-Entscheidung oder eines Zollverfahrens. (2) vZWA-Entscheidungen sind nur hinsichtlich der…
…Ursprungsauskünfte (vUA-Entscheidungen). Ein solcher Antrag wird in den folgenden Fällen nicht angenommen: a)Der Antrag wird - oder wurde bereits - bei derselben oder einer anderen Zollstelle von einem Inhaber einer Entscheidung oder in seinem Namen zu den gleichen Waren und, im Falle von vUA-Entscheidungen…