…und AH-4120); StahlwarenEisen- und nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise für StahlwarenStahlerzeugnisse (siehe AH-4200 und AH-5120). 4.3. Zuständige Strafbehörden Gemäß § 85 AußWG 2011 sind für Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen die Finanzstrafbehörden zuständig. 4.4. Vereinfachte Strafverfügung Gemäß § 86 AußWG 2011 kann, wenn jemand durch dieselbe…
…Vorgangsweise wird nur ausnahmsweise zulässig sein, etwa wenn die Abgabe bei dem bereits mit Leistungsgebot in Anspruch genommenen Abgabepflichtigen voraussichtlich uneinbringliche ist. 18.11. Sicherstellungsauftrag im Finanzstrafverfahren Rz 1568: Ein Sicherstellungsauftrag betreffend Geldstrafen, Wertersätze und sonstige im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren anfallende Geldansprüche darf nach §§ 172 Abs…
…213 Abs. 3 letzter Satz BAO sicher, dass Zahlungen, die der Abgabepflichtige zur Abdeckung von im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafen und Wertersätzen oder sonstigen hiebei angefallenen Geldansprüchen verwenden will, entsprechend verrechnet werden. Randzahlen 725 bis 728: derzeit frei 6.5. Irrtum bei Erteilung einer Verrechnungsweisung (§…
…fehlt jedoch die Legitimation, einen Antrag auf Nachsicht zu stellen. Rz 1632: Zufolge der Vorschrift des § 187 FinStrG gilt § 236 BAO nicht für im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen. Es handelt sich allerdings um den Sonderfall einer Abschreibung, wenn in Ausübung des Gnadenrechtes gemäß § 187 FinStrG…
…nur hinsichtlich der ganzen, sondern auch nur hinsichtlich eines Teiles der Abgabenschuld aus der Gesamtschuld entlassen werden (VwGH 28.9.2000, 98/16/0343). Rz 1812: Auf die im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafen und Wertersätze finden die Vorschriften des § 237 BAO keine Anwendung. Diesbezügliche Anträge …
…Betrieben, Beitrag von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben). Rz 613: Bei Wechsel von unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht ist eine voneinander getrennte Verbuchung der Gebarung vorzunehmen. Rz 614: Die Gebarung der im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafen und Wertersätze und der hiebei anfallenden sonstigen Geldansprüche ist zwar zusammengefasst…
…Einbringung Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) eingetreten, so ist der ausgesetzte Abgabenbetrag nach Rückübertragung in die laufende Verrechnung unter Bezugnahme auf die genannte Bestimmung abzuschreiben (siehe Rz 1607). Rz 1510: Auf im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen und Wertersätze kann § 231 BAO nur angewendet werden, wenn Einbringungsmaßnahmen weder…
…Verzug gerät; die rechtskräftige Bestätigung des Sanierungsplans eines abgabepflichtigen Primärschuldners steht jedochder Geltendmachung einer Haftungsinanspruchnahme im Sinn derpersönlichen Haftung auch für Rz 1205die diesem Plan zufolge zu entrichtende Quote übersteigende Abgabenschulden nicht entgegen. Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe bei im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafen und Wertersätzen (§ 20…
…Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Abgabe dem ersten in Anspruch genommenen Gesamtschuldner gegenüber fällig wird. Im Übrigen siehe auch Rz 1847 bis Rz 1855. Rz 1845: Für die im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafen gelten die Vorschriften des § 32 FinStrG über die Verjährung der Vollstreckbarkeit. Die…
…GMSG gelten als Abgabenerklärungen im Sinne der Bundesabgabenordnung. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der §§ 3 bis 53 GMSG obliegt den Abgabenbehörden des Bundes. Die Finanzvergehen sind als verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren zu ahnden. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 58 Abs. 1 lit. f FinStrG. 13.1…
…Monates nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides ein. Beispiel: In den Fällen des § 32 GebG wird die Gebühr mit der Verkündung des mündlichen Bescheides fällig. Rz 12: Im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen, Wertersätze und sonstige hiebei angefallene Geldansprüche werden mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft der Entscheidung…
…171 Abs. 1 zweiter Satz FinStrG für Geldstrafen und Wertersätze; diese Bestimmung gilt dem § 185 Abs. 4 FinStrG zufolge auch für die sonstigen im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren angefallenen Geldansprüche. Rz 37: Gesetzliche Feiertage sind nach dem Feiertagsruhegesetz BGBl. Nr. 153/1957 idF BGBl. Nr. 264/1967…
… 222 Abs. 3 BAO (Verpfändungen) kann die Mitwirkung der Finanzprokuratur in Anspruch genommen werden. Rz 1111: Die Vorschriften der §§ 222 und 223 BAO sind auch im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren anwendbar, doch bleiben die besonderen Anordnungen des § 88 FinStrG unberührt. Rz 1112: Zur Sicherheitsleistung gemäß § 222 BAO…
…2 BAO nur auf jene potentiell Haftungspflichtigen, die einen abgabenrechtlichen Haftungstatbestand verwirklicht haben, jedoch zur persönlichen Haftung noch nicht in Anspruch genommen worden sind. Rz 1244: Im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren erübrigt sich eine gesonderte Geltendmachung von Haftungen nach § 224 BAO, weil diesfalls über den Bestand von…
…der in Anhang I dieser Verordnung genannten Arten enthalten, einführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet (siehe zB Abs. 2). Die Regelungen des Artikels…
5. Verwaltungsstrafbestimmungen 5.1. Rechtsgrundlagen § 87 AußWG 2011 Verwaltungsstrafbestimmungen; § 88 AußWG 2011 Verfall und Entsorgung von Chemikalien bei Verwaltungsübertretungen.; § 26 SKG 2013 Verwaltungsstrafbestimmungen. 5.2. Güter Siehe Abschnitt 3.2. 5.3. Zuständige Strafbehörden Zur Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig…
…des § 25 FinStrG (Absehen von der Strafe; Verwarnung) bei den gemäß § 8 ArtHG 2009 verwaltungsbehördlich zu ahndenden Finanzvergehen ausgeschlossen. (5) Gemäß § 13 Abs. 6 ArtHG 2009 sindist zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens für die in § 8 ArtHG 2009 genannten Finanzordnungswidrigkeiten die indas Zollamt § 58 Abs. 1…
…Verordnung (EG) Nr. 338/97 darstellen und damit gemäß § 7 Artenhandelsgesetz 2009 eine gerichtlich strafbare Handlung sein oder gemäß § 8 Artenhandelsgesetz 2009 als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen strafbar sein, weil bestimmte Robben auch im Anhang A bzw. B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sowie…
…97 darstellen und damit gemäß § 7 Artenhandelsgesetz 2009 eine gerichtlich strafbare Handlung sein oder gemäß § 8 Artenhandelsgesetz 2009 als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen strafbar sein. Auf die diesbezüglichen Regelungen in der Arbeitsrichtlinie Artenschutz VB-0330 Abschnitt 7.1.1. und VB-0330 Abschnitt 7.1…
…des § 25 FinStrG (Absehen von der Strafe; Verwarnung) bei den gemäß § 8 ArtHG 2009 verwaltungsbehördlich zu ahndenden Finanzvergehen ausgeschlossen. (12) Gemäß § 13 Abs. 6 ArtHG 2009 sindist zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens für die in § 8 ArtHG 2009 genannten Finanzvergehen die indas Zollamt § 58 Abs. 1…