…heranziehen. Deren Wirken ist wie eigenes Wirken des Vereins anzusehen." Zu bedenken ist, dass es dafür vertraglicher Vereinbarungen bedarf, durch die die Weisungsgebundenheit zum Ausdruck gebracht und klar geregelt wird (siehe Rz 120). Erbringt ein Verein Leistungen gegen Entgelt an andere gemeinnützige Organisationen (zB Buchhaltung)…
…vertraglich festgelegten Gebrauch der Ware - kommt nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts nur Preisminderung in Betracht. Bei wesentlichen, unbehebbaren Mängeln - diese sind mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln nicht zu beseitigen - kann der Leistungsempfänger die gänzliche Aufhebung des Vertrages fordern. Diese entspricht in ihrer Wirkung einem Rücktritt…
…Aus dem Umstand, dass der Bauführer - nachdem das Bauwerk vom Auftraggeber bereits in Benutzung genommen wurde - noch kleinere Abschlussarbeiten durchzuführen hat, um seinen vertraglichen Verpflichtungen bis ins letzte Detail ordnungsgemäß nachzukommen, kann jedenfalls nicht abgeleitet werden, dass die Lieferung des Bauwerkes erst dann anzunehmen ist…
…3303). Rücktrittsrecht Rz 3509: Verpflichtungen des Verkäufers zur Rückabwicklung des Kaufvertrages sind rückstellungsfähig, wenn die konkreten Umstände, nach denen die Rückabwicklung zu genau bestimmten Bedingungen und bis zu einem exakt bestimmten Zeitpunkt ernsthaft droht, nachweislich vorliegen. Schadenersatzansprüche Rz 3510: Ist der die vertragliche oder deliktische…
…unter den übrigen Voraussetzungen des § 12 UStG 1994 zu. Beispiel 3: Der Reiseveranstalter A mit Sitz in Salzburg hat vertraglich mit einem italienischen Hotel die Belegung von 100 Zimmern jeweils für eine Woche zu einem Einzelübernachtungspreis von 45 Euro vereinbart. Das dafür vorgesehene Entgelt in…
…einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an die Stelle einer aus dem Schuldverhältnis ausscheidenden Partei tritt und deren gesamte vertragliche Rechtsstellung übernimmt, ohne dass dadurch der Inhalt oder die rechtliche Identität des bisherigen Schuldverhältnisses…