RIS AI
10 Treffer1690 msnur geltende Fassungen
ZK-25008. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…es sich um eine zollrechtliche Entscheidung, es sind daher die allgemeinen Bestimmungen betreffend zollrechtlicher Entscheidungen gemäß Art. 22 ff UZK anzuwenden. Durch jede (verspätete) Gestellung der Ware kann regelmäßig angenommen werden, dass es sich nicht um einen Täuschungsversuch handelt. Eine nachträgliche Verlängerung der Verwendungsfrist ist…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…mit einer höheren Zahllast eingereicht. Das Finanzamt setzt die USt-Vorauszahlung nach § 21 Abs. 3 UStG 1994 in Höhe der "berichtigten" Voranmeldung und einen ersten Säumniszuschlag fest. Die Zustellung des Bescheides erfolgt am 17. November 2014; die Nachfrist des § 210 Abs. 4 BAO endet somit…

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ist § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO zu beachten), im Fall der Abweisung des Ansuchens um Zahlungserleichterung mit dem Tag vor deren Bekanntgabe (Zustellung), abweichend von den beiden vorangeführten Fällen mit der Einleitung oder Fortsetzung von Einbringungsmaßnahmen vor Erledigung des Ansuchens um Zahlungserleichterung, wofür, falls…

VereinsR 2001 Rz 833–8658.5 Geltendmachung der Haftungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…17/0235; VwGH 22.6.2022, Ra 2020/13/0038). Wird dem Haftungspflichtigen anlässlich der Zustellung des Haftungsbescheides nicht auch der Inhalt dieses Bescheides (in der Regel durch Übersendung einer Ablichtung oder eines Ausdruckes) bekannt gegeben, hat er das Recht, diese Bekanntgabe zu beantragen. Ein…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages hinausgeschoben ist. Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages besteht nur hinsichtlich des Betrages, der bis zum Ablauf der maßgebenden Frist, spätestens einen Monat ab Zustellung des Vollstreckungsbescheides, nicht entrichtet ist. Mit Ablauf dieser Fristen beginnt die Dreimonatsfrist des § 217 Abs…

EStR 2000 Rz 4140–414611.3 Land- und Forstwirtschaft (Veranlagungsjahre 2011 bis 2014: LuF-PauschVO 2011 idF BGBl. II Nr. 164/2014; Veranlagungsjahre ab 2015: LuF-PauschVO 2015 idF BGBl. II Nr. 164/2014, BGBl. II Nr. 559/2020 bzw. BGBl. II Nr. 559/2020)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…der Bescheiderlassung bereits vergangen ist, treten die Wirkungen bezüglich der Anwendbarkeit der LuF-PauschVO 2015 dennoch erst mit dem der Zustellung des Wertfortschreibungsbescheides folgenden Kalenderjahr ein. 11.3.1.1a Erstmalige Anwendung der LuF-PauschVO 2015 im Zusammenspiel mit der Hauptfeststellung gemäß § 20c BewG 1955…

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…kommt jedoch eine Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) des Säumniszuschlages in Betracht. Rz 906: Besteht am Tag der Fälligkeit ein Guthaben und wird es zur Abdeckung einer verspätet angemeldeten Selbstbemessungsabgabe verwendet, so entsteht die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nicht. Rz 907: Wurde ein Guthaben…

UStR 2000 Rz 4151–4217121.3. Zusammenfassende Meldung (ZM)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…ZM als Steuererklärung - Verspätungszuschlag Rz 4211: Die ZM gilt als Steuererklärung. Bei verspäteter Einreichung kann ein Verspätungszuschlag in Höhe von bis zu 1% der Summe aller zu meldenden Bemessungsgrundlagen festgesetzt werden (Höchstbetrag 2.200 Euro). Ist die Summe negativ (zB bei einer Minderung der Bemessungsgrundlage)…

VS-10003.3.10. Fehlende Eingangsmeldungen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.3.10. Fehlende Eingangsmeldungen Bei Nichtvorliegen einer Eingangsmeldung kann mit Ablauf der im e-VD erfassten Beförderungsdauer mit den abgabenrechtlichen Ermittlungen (Anfrage beim Versender) begonnen werden. Unabhängig von der amtswegigen Ermittlungspflicht (§ 115 BAO) hat der Versender aufgrund der Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) abgabenrechtlich bedeutsame Umstände…

InvFR 2018 Rz 481–4835.13. Verspätete Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

5.13. Verspätete Meldungen Rz 481: Werden Ausschüttungs- oder Jahresmeldungen nach Ablauf der jeweiligen Meldefrist erstmalig vorgenommen (§ 3 Abs. 2 FMV 2015), können diese Meldungen vom Abzugsverpflichteten beim KESt-Abzug nicht automatisch berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass die in § 186 Abs. 2 Z 3…