RIS AI
21 Treffer1631 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 2751–278621. Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung (§ 21 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…die sich auf die Steuererklärung beziehen. Die verspätete Abgabe der auf Grund einer bestehenden Verpflichtung einzureichenden Voranmeldung führt daher nach Maßgabe der Bestimmung des § 135 BAO zur Auferlegung eines Verspätungszuschlages. Rz 2755: Die Übermittlung der Voranmeldungen hat elektronisch über Finanz-Online (https://finanzonline.bmf.gv…

RAE Rz 100–1292. Entrichtung der Abgaben (§ 211 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Rechtsfolge einer verspäteten Entrichtung darstellen. Rz 123: Zu den sich aus der BAO ergebenden im § 211 BAO nicht genannten Entrichtungsarten gehört die Verwendung einer sonstigen Gutschrift, eines Guthabens außerhalb des Anwendungsbereiches des § 215 BAO. 2.3. Verwendung einer sonstigen Gutschrift Rz 124: Sonstige Gutschriften können…

FlugAbgR Rz 13–163. Befreiung von der Abgabenpflicht (§ 3 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

…erfolgt, ist die Flugabgabe für diesen Abflug jedenfalls abzuführen. Der Luftfahrzeughalter kann anschließend die Erstattung der Flugabgabe beim FA GVG beantragen. Für die Rückzahlung, Gutschrift bzw. Umbuchung ist gemäß § 239a BAO dem FA GVG nachzuweisen, dass eine ungerechtfertigte Bereicherung des Luftfahrzeughalters nicht gegeben ist. Insbesondere…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Eine verspätete Abgabe einer Abgabenerklärung kann zu einem Verspätungszuschlag gemäß § 135 BAO führen. Der Verspätungszuschlagsbescheid wird zweckmäßigerweise mit dem Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe verbunden. Rz 1172: In Analogie zu § 21 Abs. 1 UStG 1994 wirkt eine sich auf Grund einer Anmeldung ergebende Gutschrift…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…nicht nur eine Entrichtung, sondern auch jede andere Tilgungsform in Betracht, etwa auch die Verrechnung einer aus einem Abgabenbescheid sich ergebenden Gutschrift auf eine bestimmte Abgabenschuldigkeit. Rz 961: Die Säumigkeit hinsichtlich gleichzeitig zu entrichtender Abgaben ist aus der Sicht des § 217 Abs. 5 BAO als…

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 212a Abs. 5 zweiter Unterabsatz BAO); für die Dauer der Aussetzung der Einhebung fallen für diesen Abgabenbetrag daher keine Stundungszinsen, wohl aber Aussetzungszinsen an. Rz 302: Wirkt eine Gutschrift auf einen vor ihrer Durchführung liegenden Tag zurück (zB bei Umbuchung, Überrechnung, Kompensation), so ist dies…

UStR 2000 Rz 1815–184212.1.2. Vorsteuerabzug aufgrund der Rechnung
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…mit gesondertem Steuerausweis Rz 1815: Nur eine gesondert in Rechnung gestellte USt darf als Vorsteuer abgezogen werden (siehe Rz 1505 bis Rz 1556). Zur Gutschrift als Rechnung siehe Rz 1638 bis 1664. Wurden die verrechneten Leistungen aber nicht bewirkt, besteht auch kein Recht auf Vorsteuerabzug…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…dass sich aus der Veranlagung von Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer eine Gutschrift ergibt. Beispiel: Die Einkommensteuervorauszahlung 2013 beträgt 100.000 Euro. Wegen verspäteter Entrichtung des zweiten Vorauszahlungs-Viertels (25.000 Euro) wird ein erster Säumniszuschlag in Höhe von 500 Euro (2% von 25.000 Euro) festgesetzt…

RAE Rz 1683–171319.8. Ermessen
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…deshalb festgesetzt, weil eine Umbuchung oder Überrechnung wegen für den dadurch zu Begünstigenden unvorhersehbarer kontokorrentmäßiger Vorgänge nicht oder nicht in dem vom Antragsteller begehrten Umfang durchgeführt wurde und wegen verspäteter Kenntniserlangung von der erfolgten (teilweisen) Abweisung eine Abgabe nicht rechtzeitig entrichtet werden konnte, so liegt…

LStR 2002 Rz 91213.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Auch eine ersatzlose Aufhebung des Bescheids kann mit einer Beschwerde gemäß § 243 BAO beantragt werden, wobei diese Beschwerde auf Aufhebung nicht begründet sein muss. Eine verspätet eingebrachte Beschwerde ist zurückzuweisen. Dem Steuerpflichtigen bleibt es unbenommen, danach eine Steuererklärung einzubringen. Wurde der Bescheid aus der antragslosen…

UStR 2000 Rz 9–211.1.1.7. Schadenersatz
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Arbeitsleistung und das verwendete Material vom Hersteller erhält, sind kein Schadenersatz (VwGH 12.2.1965, 2179/63). Gleiches gilt für Gutschriften, die der Hersteller einem Vertragshändler für die Durchführung von Garantieleistungen gewährt, die bereits im Händlervertrag ausbedungen waren. Dass der KFZ-Händler mit der Gewährleistungsreparatur…

UStR 2000 Rz 4291–4296125. Dreiecksgeschäft (Art. 25 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Mitgliedstaates maßgebend, in dem sich die Betriebsstätte befindet; der Abnehmer, auf den die Steuerschuld übergeht, mittels Gutschrift abrechnet: hier richtet sich die Rechnungsausstellung nach den Vorschriften des Mitgliedstaates, in dem die Lieferung ausgeführt wird. Wurde eine den Vorschriften des Art. 25 Abs. 4 iVm § 11…

LStR 2002 Rz 133140.2.5 Nachzahlungen, Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.2.5 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1331: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG…

LStR 2002 Rz 138441.4 Nachzahlungen, Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.4 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1384: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988…

RAE Rz 700–7116. Verrechnung von Gutschriften (§ 214 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 213 BAO). 6.1. Verrechnung in Fällen zusammengefasster Verbuchung der Gebarung (§ 214 Abs. 1 BAO) Rz 702: In den Fällen der zusammengefassten Verbuchung der Gebarung werden Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit nicht Ausnahmeregelungen (siehe § 214 Abs. 2 bis 4 und 6 bis 8 BAO) Anderes…

LStR 2002 Rz 1105–110619.8.4 Nachzahlungen (§ 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

19.8.4 Nachzahlungen (§ 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988) Rz 1105: Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. Siehe auch Beispiel Rz 11105. Rz 1105a: Nachzahlungen für abgelaufene…

RAE Rz 1927–193722.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

22.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO) Rz 1927: Durch § 239 Abs. 2 BAO soll vermieden werden, dass sich Zahlungen des Abgabepflichtigen mit Rückzahlungen kreuzen bzw. dass Rückzahlungen beim Abgabepflichtigen knapp vor neuen Fälligkeitsterminen einlangen. Rz 1928: Die Frist des § 239 Abs. 2…

UStR 2000 Rz 1501–150411. Ausstellung von Rechnungen (§ 11 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…Die Regelung über die Kleinbetragsrechnung (§ 11 Abs. 6 UStG 1994) kommt in diesen Fällen nicht zur Anwendung. Wird mittels Gutschrift abgerechnet, so entfällt die Verpflichtung zur Rechnungsausstellung. Eine Verpflichtung zur Rechnungsausstellung besteht unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 für bestimmte…

EStR 2000 Rz 7740–774129.5.3 Kapitalertragsteuer bei verschiedenen Produktgruppen
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…somit ein Betrag von 15,28 an KESt zu erstatten. § 95 Abs. 5 EStG 1988 soll ausschließlich die bewährte, anlegerfreundliche Praxis der Gutschrift der Kapitalertragsteuer bei Vorschusszinsen, Prämiensparen und ähnlichen Produkten ermöglichen, wenn durch Eintritt der auflösenden Bestimmung bereits gewährte Kapitalerträge wieder gekürzt werden. Über …

EStR 2000 Rz 7414.6.1.6 Interimskonto
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…