…1 lit. g BAO nur zum Zug kommt, wenn einem Guthaben eine Abgabenschuldigkeit auf einem anderen Konto beim selben Finanzamt (Umbuchung) oder bei einem anderen Finanzamt (Überrechnung) gegenübersteht (VwGH 10.3.1976, 0027/74). Rz 115: Ergibt sich bei Aussetzung der Einbringung gemäß § 231 BAO…
…Dauer der Aussetzung der Einhebung fallen für diesen Abgabenbetrag daher keine Stundungszinsen, wohl aber Aussetzungszinsen an. Rz 302: Wirkt eine Gutschrift auf einen vor ihrer Durchführung liegenden Tag zurück (zB bei Umbuchung, Überrechnung, Kompensation), so ist dies bei der Bemessungsgrundlage und gegebenenfalls für das Ende…
…kommt jedoch eine Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) des Säumniszuschlages in Betracht. Rz 906: Besteht am Tag der Fälligkeit ein Guthaben und wird es zur Abdeckung einer verspätet angemeldeten Selbstbemessungsabgabe verwendet, so entsteht die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nicht. Rz 907: Wurde ein Guthaben…
…deshalb festgesetzt, weil eine Umbuchung oder Überrechnung wegen für den dadurch zu Begünstigenden unvorhersehbarer kontokorrentmäßiger Vorgänge nicht oder nicht in dem vom Antragsteller begehrten Umfang durchgeführt wurde und wegen verspäteter Kenntniserlangung von der erfolgten (teilweisen) Abweisung eine Abgabe nicht rechtzeitig entrichtet werden konnte, so liegt…
…17, SGI und Rs C-460/17, SNC). Rz 1816: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung. Langt eine im Veranlagungszeitraum ausgestellte Rechnung so verspätet beim Leistungsempfänger ein, dass er sie bei der Erklärung für den Veranlagungszeitraum nicht mehr berücksichtigen kann, ist es nicht zu beanstanden…
…zulässig. Dies gilt gemäß § 2 dieser Verordnung nicht für Abgabenerklärungen, für Anträge auf Rückzahlung, Umbuchung oder Überrechnung. Die Einreichung von Rückzahlungsanträgen ist demnach ausdrücklich von dieser Verordnung ausgenommen. Rückzahlungsanträge sind daher nur schriftlich (im Original) und unterschrieben zulässig. Wird dennoch ein Rückzahlungsantrag via Telefax, somit…
…10.1990, 90/11/0177). Kein grobes Verschulden eines Abgabepflichtigen liegt vor, wenn sich der Abgabepflichtige zur Überweisung von Geldbeträgen eines ansonsten verlässlichen Kreditinstituts bedient und das Kreditinstitut trotz rechtzeitigen Auftrages durch den Abgabepflichtigen die Überweisung verspätet durchführt. Grobes Verschulden liegt beispielsweise vor, wenn der…
…ursprünglichen Frist verlängert werden. Dabei müssen Umstände vorliegen, die zu einer Stattgabe eines rechtzeitig eingebrachten Verlängerungsantrages geführt hätten und das verstreichen lassen der ursprünglich gesetzten Frist rechtfertigen. Die verspätete Vorlage oder Nichtvorlage der Abrechnung stellt eine Pflichtverletzung iSd Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a 3…
6.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO) Rz 712: § 214 Abs. 4 erster Unterabsatz BAO sieht abweichend von den Grundsätzen der Abs. 1, 2 und 3 vor, dass bestimmte Zahlungen dem der Abgabenbehörde auf dem Zahlungsbeleg bekanntgegebenen Verwendungszweck entsprechend zu verrechnen sind. Ferner sind dem…
19.8.4 Nachzahlungen (§ 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988) Rz 1105: Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. Siehe auch Beispiel Rz 11105. Rz 1105a: Nachzahlungen für abgelaufene…
5.13. Verspätete Meldungen Rz 481: Werden Ausschüttungs- oder Jahresmeldungen nach Ablauf der jeweiligen Meldefrist erstmalig vorgenommen (§ 3 Abs. 2 FMV 2015), können diese Meldungen vom Abzugsverpflichteten beim KESt-Abzug nicht automatisch berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass die in § 186 Abs. 2 Z 3…
11. Ausstellung von Rechnungen (§ 11 UStG 1994) 11.1. Rechnungslegung 11.1.1. Verpflichtung bzw. Anspruchsberechtigung Rz 1501: Bei Ausführung von Umsätzen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist der Unternehmer zur Ausstellung von Rechnungen berechtigt. Sofern der Unternehmer Umsätze an einen anderen…
11.1.5. Rechnungsmerkmale 11.1.5.1. Rechnungserteilung durch Dritte Rz 1505: Als Aussteller einer Rechnung kommt nur der leistende Unternehmer oder dessen gesetzlicher Vertreter (zB Ausstellung der Rechnung durch den Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren) in Betracht. Im Rahmen einer Organschaft kann eine Rechnung auch…
…2 BAO ist gemäß § 215 Abs. 4 BAO auch bei Verfügung über das Guthaben durch Umbuchung oder Überrechnung zu beachten. 22.14. Rückzahlung an einen Nichtberechtigten Rz 1937: Erfolgte die Rückzahlung an einen Nichtberechtigten, so ist Folgendes zu beachten: Bei einem Fehler des Abgabepflichtigen: Schuldbefreiende…
4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…
…Abs. 7 letzter Satz BAO). Eine Aufrechnung gemäß § 1438 ABGB wirkt ungeachtet des Zeitpunktes ihrer Durchführung auf den Tag zurück, an dem Forderung und Gegenforderung einander erstmals fällig gegenüberstanden (siehe Rz 130). Umbuchungen und Überrechnungen von Guthaben wirken auf den im § 211 Abs. 1 lit…
…tatsächlichen Ausschüttungsbetrag ab, ist die Meldung als nicht vorgenommen anzusehen. Eine spätere Korrektur ist demnach keine Korrektur einer fristgerecht vorgenommenen Ausschüttungsmeldung, sondern eine erstmalige verspätete Ausschüttungsmeldung. Entspricht hingegen nur die Zusammensetzung der Erträge in der Ausschüttungsmeldung nicht der tatsächlichen Zusammensetzung, liegt eine fristgerechte, aber unrichtige…
32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…
40.2.5 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1331: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG…
41.4 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1384: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988…