…1.1.1.1. Besteuerung nur bei Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen Besteuert werden Mineralöle aber grundsätzlich nur dann, wenn sie zur Verwendung als Treibstoffe (oder zur Herstellung von Treibstoffen) oder zum Verheizen (oder zur Herstellung eines Mineralöls zum Verheizen) dienen. Wenn eine kohlenwasserstoffhältige…
… 2 Abs. 1 MinStG 1995 wird klargestellt, dass sie auf sämtliche Mineralöle, nicht nur auf "Mineralöl im engen Sinn" Anwendung findet. Neben der Verwendung zum Verheizen ist nunmehr auch eine Verwendung nach § 4 Abs. 1 Z 9 lit. a MinStG 1995 begünstigt. Nicht begünstigt ist…
…und ihre Geltendmachung 0.1. Allgemeines 0.1.1. Befreiungen bzw. keine Steuerschuld bei anderer als steuerrelevanter Verwendung Grundsätzlich ist für die Mineralölbesteuerung nur die Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen steuerlich relevant. Dementsprechend sind für Mineralöle, die zu anderen Zwecken eingesetzt werden, Befreiungen vorgesehen…
…Treibstoff oder zum Verheizen steuerlich relevant ist. Dementsprechend unterliegen jene Mineralöle, die im Regelfall zu steuerlich relevanten Zwecken verwendet werden, strengeren, umfassenderen Bestimmungen als Mineralöle, die nur im Ausnahmefall zu solchen Zwecken dienen (zB ist es wenig wahrscheinlich, dass technisch hochwertige, teure Schmiermittel verheizt werden)…
…im Inland. Rz 122: Erwirbt daher ein Baumarkt Kohle von einem Kohlehändler, die zum Teil an die Kunden weitergeliefert und zum Teil vom Baumarkt selbst verbraucht werden soll (zB zum Verheizen), ist die Lieferung des Kohlehändlers hinsichtlich des zur Weiterveräußerung bestimmten Anteils der Kohle nicht…
…Abgabenschuldner. Dies ist zB der Fall, wenn der Kohlenhändler einen Teil seiner an sich zur Weiterveräußerung bestimmten Kohle selbst verheizt. Ebenso ist das Verheizen eigener Kohle durch einen Kohlebergbaubetrieb steuerpflichtiger Eigenverbrauch. Ein solcher Eigenverbrauch liegt auch dann vor, wenn ein inländischer Endverbraucher (Unternehmer oder Privatperson…
…ohne eigenen Steuersatz") eine allgemeine Befreiung vor, sofern diese Mineralöle nicht steuerrelevant (dh nicht als Treibstoff, zur Herstellung von Treibstoffen oder zum Verheizen) verwendet werden sollten. Diese Bestimmung verlor durch das VStÄG 1996 jeglichen Anwendungsbereich und wurde aufgehoben, da es sich bei ihr bisher unterliegenden …
…bzw. Heizstoffen. Sie sieht nicht für alle der Mineralölsteuer unterliegenden Mineralöle eigene Steuersätze vor, sondern nur für jene ("gängigen") Mineralöle, die idR als Treibstoffe oder zum Verheizen verwendet werden (Mineralöle "mit eigenem Steuersatz", § 3 Abs. 1 Z 1 bis 8 MinStG 1995). 0.1.2…
… 2 Abs. 8 MinStG 1995 idF des VStÄG 1996 die Mineralöl betreffenden Bestimmungen nur mehr auf bestimmte Mineralöle Anwendung, nämlich solche, bei denen eine steuerrelevante Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Sie sind im § 2 Abs. 8 Z 1…
…zum Verheizen verwendet werden (Heizstoffe), der Mineralölbesteuerung. 2.1.2. Zweck der Kraft/Heizstoffbesteuerung Die Kraftstoff- bzw. Heizstoffbesteuerung hat vor allem den Zweck, das Mineralölsteueraufkommen zu sichern. Es soll kein Anreiz bestehen, aus steuerlichen Gründen andere Waren anstelle von Mineralölen als Treibstoff oder zum Verheizen…
…als Treibstoff oder zur Herstellung von Treibstoffen, zum Verheizen oder zur Herstellung einer Ware zum Verheizen eingesetzt wird. 2.3.2.2 Verwendung zur Erzeugung elektrischer Energie Rz 80: Wird Erdgas für die Erzeugung von elektrischer Energie verwendet, dann ist die aus Erdgas erzeugte Energie…
…BGBl. I Nr. 142/2000 Anmerkungen T iF der Verwendung als Treibstoff V iF der Verwendung zum Verheizen G iF der Verwendung zum Betrieb einer Gesamtenergieanlage/(Wärmepumpe) E iF der Verwendung zum Betrieb einer stationären Stromerzeugunganlage F iF der Verwendung zu "Freischein"-Zweck (§ 4 Abs…
…Heizöle Im § 3 Abs. 1 Z 7 MinStG 1995 sind für Heizöle zwei Steuersätze vorgesehen, und zwar ein niedrigerer Steuersatz (je 1.000 kg) im Falle der Verwendung zum Verheizen oder zu einem nach § 4 Abs. 1 Z 9 lit. a MinStG 1995 begünstigten Zweck…
…die Aussage, dass nicht genutzte Wärme ausser Betracht bleiben kann. Hier ist zu bedenken, dass grundsätzlich nur die steuerrelevante Verwendung von Mineralölen (nämlich als Treibstoff bzw. zum Verheizen) steuerlich erfasst werden soll (§ 4 Abs. 1 Z 9 MinStG 1995). Wird aus Mineralölen Wärme gewonnen, diese…
…eigenen Steuersatz"). Werden Mineralöle "ohne eigenen Steuersatz" (steuerrelevant) als Treibstoff, zur Herstellung von Treibstoffen, zum Verheizen oder zur Herstellung eines Mineralöls zum Verheizen verwendet, gilt also jener Steuersatz, der für in Z 1 bis 8 angeführte Mineralöle entsprechend ihrer Verwendung und ihrer Beschaffenheit zur Anwendung…
…MinStG 1995) die Steuerschuld, sondern dadurch, dass sie im Steuergebiet erstmals zur Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen abgegeben werden (§ 21 Abs. 1 Z 5 MinStG 1995) oder (subsidiär) mit ihrer Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen im Steuergebiet (§ 21 Abs. 1 Z 6 MinStG…
…die eine Befreiung jedenfalls ausschließt, liegt dann vor, wenn elektrische Energie zum Verheizen oder Verbrennen bzw. zum Betrieb von Motoren eingesetzt wird. Rz 30: Somit ist eine energetische Verwendung von elektrischer Energie insbesondere in folgenden Fällen gegeben: Verwendung für Bewegung (kinetische Verwendung), zum Beispiel Verwendung…
…zum Verheizen oder zur Herstellung einer Ware zum Verheizen eingesetzt wird. 3.3.2 Vergütungsverfahren Rz 143: Im Falle der Verwendung von Kohle zur Erzeugung elektrischer Energie und bei der nichtenergetischen Verwendung von Kohle (somit nicht bei der Verwendung von Kohle zur Erzeugung von Koks…