…ist daher begünstigtder Körperschaftsteuer siehe Rz 322, nicht hingegen ein amerikanischer Verein mit hauptsächlichem Förderungsziel in den USA. 1.1.9.1 Vergleichbare Rechtsgrundlage Rz 124: Voraussetzung für die Gewährung von abgabenrechtlichen Begünstigungen ist, dass der ausländische Rechtsträger eine Rechtsgrundlage besitzt, die den Anforderungen genügt…
…Anschaffungskosten hinausgehende Sonderabschreibungen im Ausland sind jedoch nicht von dieser Regelung umfasst. Erfasst sind weiters mit der Abschreibung von Wirtschaftsgütern zusammenhängende Ausgleichsposten (insbesondere für Leasinggesellschaften) und Teilwertabschreibungen, die nach dem ausländischen Steuerrecht sofort zur Gänze berücksichtigt oder über einen kürzeren als den in § 12 Abs…
…entfallenden - nachgewiesenen - ausländischen Steuer ist die Durchschnittssteuerbelastung zu errechnen. Mittelbare Steuern, dh. sämtliche Steuern, die auf der Ausschüttung lasten, sind in die Berechnung einzubeziehen. Umsatz-, Vermögens-, Verkehrs-, Objekt-, bzw. Registersteuern sind hingegen nicht zu berücksichtigen. Bei der Einordnung als vergleichbare Steuer ist auch auf die…
…Passiveinkünfte entfallende tatsächliche Steuerbelastung sowie eine vergleichbare ausländische vorgelagerte Hinzurechnungsbesteuerung (siehe dazu Rz 1248fh ff), beim Methodenwechsel die auf die steuerpflichtigen Gewinnanteile entfallende tatsächliche Steuerbelastung, vorrangig die ausländische Körperschaftsteuer (siehe dazu Rz 1248fy), angerechnet. In beiden Fällen ist die Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuervorbelastung nicht zwingend…
…KStG 1988. Siehe auch Rz 1180. "Vergleichbare ausländische Körperschaften" Die unionsrechtlich gebotene Entlastung der Beteiligungserträge erfolgt durch Anrechnung der ausländischen Steuern (siehe Rz 1243 ff). Andere ausländische Körperschaften Gewinnanteile aus diesen Beteiligungen unterliegen der österreichischen Besteuerung. Eine Anrechnung ausländischer Ertragsteuern ist nicht möglich, allenfalls können…
…1988 fallende Genossenschaften, sowie vergleichbare ausländische Körperschaften sein, mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht (§ 9 Abs. 2 TS 2 KStG 1988 idF AbgÄG 2014 sowie KStR 2013 Rz 1013a). Die Unternehmensgruppe bewirkt eine steuerliche Ergebniszurechnung. Die Gruppenbesteuerung erfolgt in einer Ebenenzurechnung dahingehend, dass das…
…dies betrifft insbesondere Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen und Betriebsstätten im Inland. Korrespondierend dazu sind bei der Ermittlung der ausländischen Durchschnittssteuerbelastung auch die auf diesen inländischen Einkünften lastenden Steuern nicht zu berücksichtigen. Einkünfte aus inländischen Quellen, bei denen Österreich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen kein Besteuerungsrecht hat…
…Z 3 KStG 1988 weiters die auf die hinzugerechneten Passiveinkünfte entfallende tatsächliche Steuerbelastung der beherrschten Körperschaft (Rz 1248fi) sowie eine darauf entfallende vergleichbare ausländische vorgelagerte Hinzurechnungsbesteuerung (Rz 1248fj) angerechnet, wobei die Anrechnung auf Antrag erfolgt. Ändert sich nachträglich die Höhe der tatsächlich entrichteten anrechenbaren Steuern…
…5 AIFMG oder § 32a FM-GwG). Rz 65: Das Finanzamt für Großbetriebe ist zuständig für eigentümerlose Vermögensmassen. Das sind einerseits Privatstiftungen nach dem PSG, diesen vergleichbare ausländische Einrichtungen sowie der Stiftungseingangssteuer unterliegende Vermögensmassen (§ 61 Abs. 1 Z 6 BAO); andererseits Stiftungen und Fonds nach dem…
… 13 Abs. 2 KStG 1988 mit ausländischen Beteiligungserträgen jeder Art, die den in § 10 Abs. 1 KStG 1988 aufgezählten vergleichbar sind, sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich nach § 5 Z 11 KStG 1988 von der unbeschränkten Steuerpflicht befreit. Es handelt sich diesbezüglich um…
…seiner Eigenschaft als Arbeitgeber weiterführt. In diesem Fall erfolgt auch die zukünftige steuerliche Behandlung der Anwartschaft bzw. der daraus resultierenden Leistungen wie bei Anwartschaften anderer Arbeitgeber. Rz 766: Werden hingegen Pensionsansprüche an eine ausländische Pensionskasse, die keine ausländische Einrichtung im Sinne des § 5 Z 4…
…Inland. Sinn und Zweck der Bestimmung ist es, in Österreich entstandene stille Reserven bei der Überführung von Wirtschaftsgütern, Teilbetrieben oder ganzen Betrieben ins Ausland steuerlich zu erfassen bzw. ausländische stille Reserven bei Überführung ins Inland zu neutralisieren. Die Wirkungen des § 6 Z 6 lit. a…
…Geschäftsleitung auch den Sitz der Hauptverwaltung im Sinne des § 10 IPRG in Österreich haben. Demnach sind neben inländischen juristischen Personen des privaten Rechts auch mit diesen vergleichbare, ausländische Rechtsgebilde (Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen) unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, wenn sich deren Ort der Geschäftsleitung im Inland befindet. …
…Körperschaften nur jene ausländischen Steuern anzusetzen, die hinsichtlich ihrer Bemessungsgrundlagen mit der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbar sind. Hat eine Steuer eine im Wesentlichen idente Bemessungsgrundlage wie die Körperschaftsteuer, ist diese Steuer in den Belastungsvergleich einzubeziehen. Rz 1248bk: Neben bundesstaatlichen Körperschaftsteuern sind dabei auch vergleichbare Körperschaftsteuern nachgelagerter…
…1240 ff). Auch eine Minderung der ausländischen Steuerbemessungsgrundlage des Organismus durch Ausschüttungen kann eine Nicht- oder Niedrigbesteuerung gemäß § 188 Abs. 1 Z 3 lit. a InvFG 2011 auslösen, weil dadurch keine tatsächlich direkt oder indirekt der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbare Steuer erhoben wird. Rz 113: Abweichend…
…Steuerbelastung, vorrangig die ausländische Körperschaftsteuer, anzurechnen, wobei die Anrechnung auf Antrag erfolgt (näher dazu Rz 1248fz). Als anrechenbare Steuer beim Methodenwechsel kommen auf der Ausschüttung lastende Quellensteuern, eine ausländische Körperschaftsteuer sowie andere, hinsichtlich der Bemessungsgrundlage mit der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbare Steuern, die bei der ausländischen…
… 98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988 zu verstehen (zum inländischen unbeweglichen Vermögen siehe Rz 66). Rz 62: Sind die verschmolzenen ausländischen Körperschaften steuerlich in demselben Staat ansässig, kann es durch die Verschmelzung zu keiner Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechtes kommen, da auch nach…
…der ausländischen B-GmbH im Ausmaß von 15%. Aufgrund von § 20 Abs. 7 Z 1 UmgrStG wurden zum Einbringungsstichtag die stillen Reserven des eingebrachten Vermögens (BW= 80, VW = 100, somit stille Reserven iHv 20) in Evidenz genommen. Die Anschaffungskosten der bisher nicht steuerbegünstigten Beteiligungsquoten…
…zur Nachversteuerung, wenn der Betriebsstättenstaat aufgrund der Verschmelzung die stillen Reserven in der Betriebsstätte besteuert und dabei die Verluste abgezogen wurden oder abzugsfähig wären (vgl. auch EStR 2000 Rz 207). Gewährt das ausländische Steuerrecht anlässlich einer Verschmelzung, die zum Wegfall von Verlustvorträgen führt, eine Wahlmöglichkeit…
…Einbringende das in- und/oder ausländische Vermögen auf den gemeinen Wert aufwerten, wenn die Einbringung im Ausland zu einer tatsächlichen, steuerpflichtigen Gewinnverwirklichung führt und mit dem in Betracht kommenden Staat ein DBA besteht, das dafür die Anrechnungsmethode vorsieht oder eine vergleichbare innerstaatliche Maßnahme getroffen wird …