…Der Bescheid, mit dem die Zuständigkeit übertragen wird, ist ein verfahrensrechtlicher Bescheid. Er kann vom Bescheidadressaten (abgesondert) mit Beschwerde angefochten werden. § 294 BAO ist auf einen solchen Bescheid nicht anwendbar. Die Änderung der für die Bescheiderlassung maßgebenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse (zB Über- oder Unterschreiten…
…Eintritt der Besserungsvereinbarung- bzw. -verpflichtung ist nur insoweit unbeachtlich, als für das Kalenderjahr der Grundstücksveräußerung auf Grund verfahrensrechtlicher Bestimmungen keine Veranlagung mehr vorgenommen bzw. eine solche nicht mehr geändert werden kann (zB Kaufpreiserhöhung nach Eintritt der Festsetzungsverjährung nach Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts). Für die nachträglich zufließende…
…Bescheide, die noch im Rückwirkungszeitraum an die übertragende Körperschaft erlassen wurden, binden auch die übernehmende Körperschaft. Rz 144: Das Geltendmachen der Abgabenansprüche gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger obliegt dem für den Rechtsvorgänger zuständig gewesenen Finanzamt (VwGH 18.3.1987, 86/13/0165). Rz 145: Verfahrensrechtliche Rechte (zB…
…Gesamtrechtsnachfolge bewirkt. Auch in verfahrensrechtlicher Sicht tritt die übernehmende Körperschaft nicht an die Stelle des Einbringenden. Das bedeutet weder eine Beschwerdelegitimation für die übernehmende Körperschaft noch eine rechtswirksame Zustellung an die übernehmende Körperschaft betreffend Bescheide für Zeiträume vor der Einbringung (VwGH 29.3.2006, 2001…
…sich grundsätzlich mit der nächstfolgenden Veranlagung. Der der Vorauszahlung zu Grunde liegende Bescheid wird in einem Rechtsmittelverfahren oder zB durch Maßnahmen gemäß §§ 295 oder 299 BAO geändert. Der Vorauszahlungsbescheid selbst wird in einem Rechtsmittelverfahren oder im Zuge anderer, diesen Bescheid betreffenden verfahrensrechtlichen Maßnahmen, zB gemäß …
…an Verlustvortrag danach 260. Aufgrund einer BerufungBeschwerde wird der im wiederaufgenommenen Verfahren ergangene Bescheid aus verfahrensrechtlichen Gründen (eingetretene Verjährung) ersatzlos aufgehoben. Die Höhe des noch vorhandenen Verlustvortrages ist für die dem Jahr 4 folgenden Jahre nach dem rechtskräftigen (ursprünglichen) ESt-Bescheid zu bestimmen; daher verbleiben…
…Stelle initiiert werden. Auf Grundlage der durchgeführten Datenübermittlung ist das Pauschale sodann im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten durch Bescheidänderung zu berücksichtigen. Im Falle einer Wohnungseigentumsgemeinschaft müssen zwecks Inanspruchnahme des Sonderausgabenpauschales durch die einzelnen Miteigentümer bei der Endabrechnung jene Eigentümer bekannt gegeben werden, die das Sonderausgabenpauschale…
10.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter 10.5.1. Einkunftsquelle bei Gesellschaft, nicht jedoch bei allen Gesellschaftern Rz 204: Ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188…
…für eine Fehlerberichtigung in Bezug auf verjährte Zeiträume dieselben verfahrensrechtlichen Anforderungen für die Durchbrechung der Rechtskraft, wie sie für eine derartige Maßnahme in Bezug auf nicht verjährte Zeiträume bestehen. Würde daher - bei Wegdenken der eingetretenen Verjährung - kein Verfahrenstitel vorliegen, um den rechtskräftigen Bescheid zu ändern…
…erreichen, sind nicht festzusetzen. Rz 321: Für die Neuberechnung der Stundungszinsen oder die allfällige Aufhebung des Stundungszinsenbescheides ist § 212 Abs. 2 letzter Satz BAO die im Bescheid anzuführende maßgebliche verfahrensrechtliche Grundlage. Rz 322: Die Regelung des § 212 Abs. 2 letzter Satz BAO bildet - ebenso wie …
…die betreffende Person oder die betreffenden Personen. Die Bezeichnung des Verwaltungsaktes (Entscheidung, Bescheid, Bewilligung, Verfügung, Anordnung) ist unerheblich. Wesentlich ist die rechtsfeststellende oder rechtsgestaltende Wirkung der Entscheidung gegenüber Rechtsunterworfenen (Parteien). Keine Entscheidungen sind daher bloß vorbereitende verfahrensrechtliche Maßnahmen (verfahrensleitende Verfügungen im Sinne des § 94 BAO)…
…1771/94 der Kommission über die Einfuhr von Pelzen und Fertigartikeln aus Exemplaren bestimmter wildlebender Tierarten; 3.die Verordnung (EG) Nr. 35/97 der Kommission über die Ausstellung von Bescheinigungen für Pelze und Waren, die unter die Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 des Rates fallen…
…besteht für sogenannte AIF-Einkünfte, die nicht in Kapitaleinkünfte transformiert werden und somit auch nicht dem besonderen Steuersatz unterliegen. Diese Einkünfte können im Rahmen des Verlustausgleichs nicht mit sondersteuersatzbesteuerten Einkünften ausgeglichen werden. Die verfahrensrechtlichen Regelungen zum Verlustausgleich finden sich in § 93 Abs. 6 und in …
… 295 Abs. 3 BAO begründet keine materiellrechtlichen Ansprüche, sondern stellt lediglich eine verfahrensrechtliche Handhabe für die Abänderung oder Aufhebung von Bescheiden dar, hinsichtlich derer ein Bindungsverhältnis zu nachträglich abgeänderten, aufgehobenen oder erlassenen anderen Bescheiden besteht. Rz 2008: Im Gegensatz zu § 293a BAO räumt § 295 Abs…
…würde auch dieser Vermögensübergang kraft gesellschaftsrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge unter § 19 BAO fallen und abgabenrechtliche Gesamtrechtsnachfolge vorliegen. 6.3.1.1a. Verfahrensrechtliche Rechtsnachfolge Rz 1687a: Nach § 14 Abs. 2 Z 1 SpaltG gehen die Vermögensteile der übertragenden Gesellschaft entsprechend der im Spaltungsplan oder im Spaltungs- und Übernahmsvertrag…
…Verfahrensrechtliche Rechtsnachfolge Rz 489a: Verfahrensrechtlich liegt ein Anwendungsfall des § 19 BAO vor. Mit der Eintragung der Umwandlung im Firmenbuch erlischt die übertragende Kapitalgesellschaft (§ 2 Abs. 2 Z 2 UmwG) und ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Träger abgabenrechtlicher Rechte und Pflichten. Abgaben- oder sonstige Bescheide…
…einer Folgeumgründung nach Maßgabe von § 39 UmgrStG sein. 5.4.1.1a. Verfahrensrechtliche Rechtsnachfolge Rz 1621d: Aufgrund der zivilrechtlichen Einzelrechtsnachfolge ist die Bescheidadressierung anhand der gleichen Grundsätze wie bei der Einbringung zu lösen (siehe dazu Rz 953 f). Steuertatbestände, die das übertragene Vermögen betreffen und…
…Einkünften der Mitunternehmer nach § 11a EStG 1988 begünstigungsfähige Gewinne enthalten sind. Unterbleibt eine derartige Feststellung im Spruch des Feststellungsbescheides, kann der Bescheid hinsichtlich der unterbliebenen Feststellung keine Bindung (§ 192 BAO) entfalten, sodass darüber im abgeleiteten Verfahren abzusprechen ist (VwGH 18.10.2005, 2004/14/0154)…
…dem Erstbescheid erfolgen, kann dies auch ohne weitere Abgabe einer vollständigen Steuererklärung erfolgen. Rz 7511c: Soweit nichts Anderes bestimmt ist, können veranlagungsbezogene Besteuerungswahlrechte und Anträge nach Maßgabe der verfahrensrechtlichen Vorschriften nach erstmaligem Eintritt der Rechtskraft nachträglich ausgeübt oder geändert bzw. zurückgezogen werden. Voraussetzung dafür ist…
…dadurch bewirkte Gutschrift auf dem Abgabenkonto. Rz 568: Für die Neuberechnung der Aussetzungszinsen oder die allfällige Aufhebung des Aussetzungszinsenbescheides bildet § 212a Abs. 9 zweiter Satz BAO die im Bescheid anzuführende maßgebliche verfahrensrechtliche Grundlage. Rz 569: Der Abgabepflichtige hat gemäß § 212a Abs. 8 BAO die Möglichkeit…