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ZK-02203. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…Bewilligung, Verfügung, Anordnung) ist unerheblich. Wesentlich ist die rechtsfeststellende oder rechtsgestaltende Wirkung der Entscheidung gegenüber Rechtsunterworfenen (Parteien). Keine Entscheidungen sind daher bloß vorbereitende verfahrensrechtliche Maßnahmen (verfahrensleitende Verfügungen im Sinne des § 94 BAO), an nachgeordnete Organe oder Organwalter gerichtete Weisungen (FINDOK) oder amtliche (schriftliche oder mündliche…

ZK-25401.2. Formelles Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien01.08.2023

…13 Abs. 1 UZK-DA Erachtet die mit dem formellen Bewilligungsantrag befasste Zollstelle die im Antrag gemachten Angaben als ungenügend, so werden mittels verfahrensleitender Verfügung (§ 94 BAO) weitere Auskünfte oder Unterlagen vom Antragsteller verlangt. Bei Formgebrechen wird mit einem Mängelbehebungsauftrag (§ 85 BAO) vorgegangen. Zur Beibringung…

VB-09003. Verfahren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3. Verfahren 3.1. Verdachtsfälle (1) Ergibt sich bei der zollamtlichen Abfertigung (Prüfung der Begleitpapiere, Beschau) der Verdacht, dass Waren dem Verbot unterliegen könnten, so muss die Anmeldung zwar angenommen werden, über den Abfertigungsantrag ist aber vorläufig nicht abzusprechen. Bis zur Überprüfung durch die Sicherheitsbehörde…

MO-87001. Grundsätze der Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

1. Grundsätze der Überwachung 1.1. Antragsprinzip Alle Überwachungsmaßnahmen durch Zollstellen setzen einen entsprechenden Antrag des Beteiligten voraus.

ZT-2800Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

  Die Arbeitsrichtlinie ZT-2800 (Überwachung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen…

VB-09003.3. Beschlagnahme durch anderen Behörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3.23.3. Beschlagnahme durch anderen Behörden (1) Im Falle einer Beschlagnahme der Gegenstände durch eine andere Behörde sind diese über Verlangen der Behörde, von der die Beschlagnahme ausgesprochen wurde, auszufolgen. Bei der AusfolgungIm Falle von NichtgemeinschaftswarenNichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Ware gemäß…

ZK-06120.3. Zollverfahren
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

0.3. Zollverfahren Die Bewilligung zur Teilnahme am lnformatikverfahren gemäß § 55 Absatz 2 ZollR-DG stellt eine - die Verfahrensbewilligungen gegebenenfalls überspannende - "horizontale" Bewilligung dar, die die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Abgabe elektronischer Zollanmeldungen und sonstiger elektronischer Mitteilungen regelt. Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK…

ZK-1770Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.09.2022

Die Arbeitsrichtlinie ZK-1770 (Arbeitsrichtlinie Zollanmeldung - Vereinfachte Verfahren) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…

ZK-0612Titel I - Allgemeine Bemerkungen
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

Titel I - Allgemeine Bemerkungen 0. Erläuterung 0.1. Anwendungsbereich der Arbeitsrichtlinie Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) Bestimmungen dieser Arbeitsrichtlinie finden ausschließlich Anwendung bei der Abgabe von Zollanmeldungen im elektronischen Verfahren mit e-zoll. Die Teilnahme am Informatikverfahren zur Abgabe von elektronischen Zollanmeldungen erfordert eine…

ZK-0220Einleitung
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

UP-3000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.06.2021

  Die Arbeitsrichtlinie UP-3000 (Arbeitsrichtlinie Allgemeine Bestimmungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…

VB-08009. Feststellungsverfahren
geltende FassungRichtlinien02.04.2022

9. Feststellungsverfahren 9.1. Feststellungsbescheid (1) Werden die für einen Abfalltransport erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt bzw. mitgeführt und bestehen im Zuge der Durchführung des Zollverfahrens Bedenken, dass eine bewegliche Sache bewilligungspflichtiger Abfall sein könnte, so hat die Zollstelle gemäß § 70 Abs. 3 AWG 2002 bei…

ZK-06127.3. Nacherfassung der Kontrollergebnisse
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

7.3. Nacherfassung der Kontrollergebnisse Beientfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) erfolgter Kontrolle sind die auf der Notfallanmeldung eingetragenen Kontrollergebnisse in e-zoll bei den zugehörigen nachträglich übermittelten Anmeldungen nach zu erfassen und erst dann ist die Überwachung in der betreffenden Liste zu beenden. 7…

ZK-2500Anhang 1: Richtlinien zur Bewilligungserteilung
geltende FassungRichtlinien01.12.2022

…Sofern erforderlich, können der Bewilligung Anlagen, die ergänzende Anordnungen enthalten, angeschlossen werden. Insbesondere bei grenzüberschreitenden, einzigen Bewilligungen sind ergänzende Anordnungen im Hinblick auf den Sprachaspekt jedoch nach Möglichkeit auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Vorgefertigte Textpassagen (Hinweise, Anordnungen), die nicht zutreffen, sind zu löschen…

GK-02000.2. Fachliche Weisungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2007

0.2. Fachliche Weisungen Die Zollorgane unterstehen gemäß § 4 Abs. 3 TTG 2007 in fachlicher Hinsicht der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Fachliche Weisungen dieser Behörde zum Tiertransportgesetz 2007 sind daher entgegenzunehmen und zu beachten.

ZK-17707.5. Verfahrensabwicklung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

7.5. Verfahrensabwicklung Die nachstehenden Bestimmungen finden auch in den Fällen einer Befreiung von der Gestellungs-/Anschreibungsmitteilung Anwendung, wenn eine periodische Mitteilungspflicht auferlegt wurde. 7.5.1. Abgabe einer Zollanmeldung oder einer Gestellungs-/Anschreibungsmitteilung Der Inhaber der Bewilligung für die zentrale Zollabwicklung gestellt die Waren…

ZK-2500Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2022

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2500 (Vorübergehende Verwendung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

MO-87001.2. Nämlichkeitsprinzip
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

1.2. Nämlichkeitsprinzip Interventionserzeugnisse sind von anderen Erzeugnissen getrennt zu lagern und zu befördern, dass ihre Nämlichkeit festgestellt werden kann.

ZK-1580Einleitung
geltende FassungRichtlinien16.12.2020

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-1580 (Zollanmeldung - Standardverfahren) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…

ZT-1600Einleitung
geltende FassungRichtlinien09.07.2026

Die Arbeitsrichtlinie ZT-1600 (Arbeitsrichtlinie Maschinen in Teilsendungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…