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EStR 2000 Rz 156–1622.6.2 Allgemeine Verlustausgleichsverbote
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Sollte eine frühere Verrechnung nicht möglich sein, ist sie im höchstmöglichen Ausmaß (= verbleibender Verrechnungsverlust) mit dem letzten (Veräußerungs-)Gewinn (Überschuss) vorzunehmen; soweit eine solche Verrechnung nicht möglich ist, sind verbleibende Verluste mit anderen Einkünften zu verrechnen. Bei unentgeltlicher Übertragung einer Beteiligung sowie bei Umgründungen…

EStR 2000 Rz 453312.2.5 Höhe des vortragsfähigen Verlustes, Höhe des Verlustabzuges
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…rechtskräftigen (ursprünglichen) ESt-Bescheid zu bestimmen; daher verbleiben 150 (350 - 200) an vortragsfähigem Verlust. Es wäre unzulässig, den nach dem Jahr 4 verbleibenden Verlustvortrag nach dem aufgehobenen ESt-Bescheid zu bestimmen; danach verblieben nur 90 (350 - 260) an vortragsfähigem Verlust. Randzahlen 4533a bis 4533g: entfallen

EStR 2000 Rz 728–7304.5.4 Übergangsverluste
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…mit dem Veräußerungsgewinn auszugleichen. Restbeträge sind sodann mit anderen Einkünften auszugleichen und werden schließlich vortragsfähig. Rz 730: Siebentelbeträge, die nicht mit laufenden Gewinnen (bzw. Übergangs- oder Veräußerungsgewinn) aus demselben Betrieb ausgeglichen werden können, sind mit anderen positiven Einkünften zu verrechnen. Der verbleibende Rest wird vortragsfähig.

EStR 2000 Rz 212–2172.8.5.2 Nachversteuerung ausländischer Verluste infolge Zeitablaufs
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…nachzuversteuern ("first in - first out-Verfahren", siehe Rz 202a). Nur ein allenfalls verbleibender Rest kommt für eine Nachversteuerung infolge Zeitablaufs in Betracht. Zur Übergangsregelung für bis 2014 berücksichtigte Verluste aus Staaten, mit denen keine umfassende Amtshilfe besteht (§ 124b Z 249 EStG 1988 idF AbgÄG 2014…

EStR 2000 Rz 453812.2.7 Auslandsverluste unbeschränkt Steuerpflichtiger
geltende FassungRichtlinien01.02.2007

12.2.7 Auslandsverluste unbeschränkt Steuerpflichtiger Rz 4538: Zur Behandlung von Verlusten, die von unbeschränkt Steuerpflichtigen im Ausland erlittenerzielt worden sind, siehe Rz 198 ff. Randzahlen 4539 bis 4600: derzeit frei

EStR 2000 Rz 8059Verlustabzug
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

Verlustabzug Rz 8059: Gemäß § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 steht der Verlustabzug nur für Verluste zu, die in inländischen Betriebsstätten entstanden sind, die der Erzielung von Einkünften iSd § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 dienen, oder für Verluste, die - unabhängig…

EStR 2000 Rz 599619.5.4.11 Behandlung von Wartetasten- und Sonderverlusten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

19.5.4.11 Behandlung von Wartetasten- und Sonderverlusten 19.5.4.11.1 Verluste gemäß § 2 Abs. 2a EStG 1988 Rz 151 ff ist sinngemäß anzuwenden. 19.5.4.11.2 Verluste gemäß § 10 Abs. 8 EStG 1988 Rz 5995: Siehe Rz 3701Randzahl 5995…

KStR 2013 Rz 1086–109115.6.6.5 Verlustnachversteuerung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

15.6.6.5 Verlustnachversteuerung 15.6.6.5.1 Nachversteuerung während der Gruppenzugehörigkeit Rz 1086: Die Nachversteuerung von zugerechneten ausländischen Verlusten hat zu erfolgen, wenn der ausländische Verlust mit ausländischen Gewinnen verrechnet wird oder verrechnet werden könnte (§ 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988…

EStR 2000 Rz 4534–453712.2.6 Vortragsberechtigte Personen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…eines Mitunternehmeranteiles von Todes wegen gehen die durch diesen Mitunternehmeranteil verursachten Verlustvorträge über. Wird ein Teil des Mitunternehmeranteils unter Lebenden übertragen und der danach verbleibende Teil des Mitunternehmeranteils sodann von Todes wegen übertragen, geht der Verlustvortrag auf den Erwerber von Todes wegen nur insoweit über…

EStR 2000 Rz 1782.6.3 Besondere Verlustausgleichsverbote und Verlustausgleichsbeschränkungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Abs. 4 EStG 1988). Verluste aus der Veräußerung von Grundstücken des Privatvermögens sind vorrangig nur mit Überschüssen aus anderen derartigen Veräußerungsgeschäften ausgleichsfähig; ein verbleibender Verlust ist nur zu 60% (bis 2015 nur zur Hälfte) und nur mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 28 Abs…

KStR 2013 Rz 375–3843.2.5 Verluste im Zusammenhang mit ausländischen Einkunftsquellen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…sind daher zuerst mit den anderen (ausländischen) Einkünften dieser Körperschaft zu verrechnen. Nur hinsichtlich eines etwaigen verbleibenden Verlustes der inländischen Betriebsstätte besteht die Möglichkeit des Verlustvortrages (siehe dazu ausführlich EStR 2000 Rz 8059). Auch hier kommt für die Ermittlung der Auslandseinkünfte österreichisches Steuerrecht zur Anwendung.…

EStR 2000 Rz 3922–39249.5.3 Verlustrücktrag
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

9.5.3 Verlustrücktrag 9.5.3.1 Voraussetzungen des Verlustrücktrages Rz 3922: Die Voraussetzungen des Verlustrücktrages sind den Voraussetzungen des Verlustvortrages (Verlustabzug iSd § 18 Abs. 6 EStG 1988) nachgebildet. Der Verlustrücktrag soll dementsprechend grundsätzlich unter denselben Voraussetzungen möglich sein. In Anlehnung an den Verlustabzug…

EStR 2000 Rz 4508–452512.2.3 Voraussetzungen für den Verlustabzug
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

12.2.3 Voraussetzungen für den Verlustabzug 12.2.3.1 Allgemeines Rz 4508: Der Verlustabzug ist auf Verluste aus betrieblichen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988), die auf Grund ordnungsgemäßer Buchführung (siehe Abschnitt 12.2.3.2Rz 4509 ff) oder…

KStR 2013 Rz 361–3683.2 Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien22.12.2014

3.2 Verlustausgleich Rz 361: Der Verlustausgleich ist ein Teil der Einkommensdefinition nach § 7 Abs. 2 KStG 1988, siehe Rz 349. Verluste sind negative Einkünfte und vermindern grundsätzlich die Bemessungsgrundlage. Sofern sie außerhalb der Einkunftsarten oder im Rahmen einer Liebhaberei anfallen, sind sie körperschaftsteuerlich unbeachtlich…

KStR 2013 Rz 1079–108515.6.6.2 Ermittlung des zuzurechnenden Verlustes
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

15.6.6.2 Ermittlung des zuzurechnenden Verlustes Rz 1079: Ab der Veranlagung 2012 sind gemäß § 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988 Verluste von ausländischen Gruppenmitgliedern nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 und den übrigen relevanten Bestimmungen des EStG 1988 und KStG 1988 zu…

EStR 2000 Rz 200–2112.8.5 Nachversteuerung ausländischer Verluste
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2.8.5 Nachversteuerung ausländischer Verluste Rz 200a: Eine Nachversteuerung angesetzter ausländischer Verluste wird entweder durch die Verlustverwertung im Ausland oder - wenn der Verlust aus einem Staat stammt, mit dem keine umfassende Amtshilfe besteht - durch Zeitablauf ausgelöst. Durch das AbgÄG 2014 wurde mit Wirksamkeit ab…

EStR 2000 Rz 4526–453212.2.4 Verlustabzug bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

12.2.4 Verlustabzug bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern - Rechtslage bis 2006 12.2.4.1 AllgemeinesRechtslage ab 2007 Rz 4526: Durch das KMU-Förderungsgesetz 2006, BGBl. I Nr. 101/2006, können ab der Veranlagung 2007 von den im Rahmen einer Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3…

KStR 2013 Rz 369–3743.2.4 Verlustausgleichsbeschränkungen für nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Körperschaften
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

3.2.4 Verlustausgleichsbeschränkungen für nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Körperschaften 3.2.4.1 Stille Beteiligung Rz 369: Verlustanteile einer Körperschaft als echter stiller Gesellschafter (stille Beteiligung, die nicht zum Betriebsvermögen gehört, bspw. stille Beteiligung einer Privatstiftung) sind gemäß § 27 Abs…

EStR 2000 Rz 784–7854.7.4 Verwertung von Verlusten iZm Grundstücken (§ 6 Z 2 lit. d EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…EStG 1988 für betriebliches Kapitalvermögen vorsieht. Ein verbleibender Verlustüberhang ist zu halbieren und wie ein "normaler" betrieblicher Verlust zunächst innerbetrieblich und dann nach den allgemeinen Ertragsteuergrundsätzen auszugleichen. Ein auch nach dem vertikalen Verlustausgleich (siehe Rz 153) verbleibender Verlustüberhang geht in den Verlustvortrag ein und kann…

KStR 2013 Rz 1439–144926.2.7 Gewinnermittlung im Liquidationszeitraum
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

24.2.726.2.7 Gewinnermittlung im Liquidationszeitraum Rz 1439: § 19 Abs. 2 KStG 1988 sieht für die Ermittlung des Abwicklungsgewinnes einen speziellen Vermögensvergleich vor. Durch Gegenüberstellung von Abwicklungsanfangsvermögen und Abwicklungsendvermögen wird das Vermögen zu Beginn und am Ende des Liquidationszeitraumes miteinander verglichen. Der Abwicklungsgewinn…