RIS AI
5 Treffer1558 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Maßnahmen der Werbung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die verfolgten Zwecke sowie die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Körperschaften gegenüber Dritten (zB in Form von zulässiger politischer Bestätigung, siehe Rz 22) verstanden werden. Rz 122: Kommen einem Zweigverein/Unterverband/einer Körperschaft wegen Mängeln der Rechtsgrundlage…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…04.12.2003, 2003/16/0472). Die Vorlage der Erklärung auf einem amtlichen Vordruck sowie die "begleitende Beratung" sind materielle Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Begünstigungen und haben zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der jeweiligen Behörde zu erfolgen (VwGH 26.06.2003, 2000/16/0362; 18…

ZK-22602.17. Code-System für die Meldung von Mängeln in der Zulassungsbescheinigung (Verschlussanerkenntnis)
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…| 13 | Lücke zwischen Bodenplatten | 19 | Sonstiges Problem | 2. | Probleme mit Türen und anderen Verschließungssystemen (zB Absperrhähne, Mannlochdeckel, Flansche) | 21 | Scharnier unzureichend oder nicht sicher befestigt | 22 | Sperrvorrichtung unzureichend oder nicht sicher | 23 | Vorrichtung…

UP-52015. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…Öl, Farbe oder anderen Beschichtungen, d)Bügeln oder Mangeln von Textilien und Textilwaren, e)einfaches Anstreichen oder Polieren, f)Schälen und teilweises oder vollständiges Mahlen von Reis, Polieren und Glasieren von Getreide und Reis, g)Färben oder Aromatisieren von Zucker oder Formen von Würfelzucker, teilweises…

LRL 2012 Rz 204–20710.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…Der Begründung (zB weil für den Gesellschafter keine Mitunternehmerstellung vorliegt) kommt keine Bindungswirkung zu. Daher steht ein solcher Bescheid, der etwa ergeht, weil keine Mitunternehmerschaft vorliegt, der Qualifikation als echte stille Gesellschaft (und somit der Berücksichtigung der Einkünfte insbesondere als solche aus Kapitalvermögen) nicht entgegen…