RIS AI
5 Treffer1550 msnur geltende Fassungen
ZK-25607. Anhänge
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

…Waren, die für die beabsichtigten Veredelungsvorgänge eingeführt werden sollen; ii) Preisunterschiede zwischen in der Union hergestellten Waren und den Waren, die eingeführt werden sollen, wenn vergleichbare Waren nicht verwendet werden können, weil sie das geplante Geschäft wegen ihres Preises unwirtschaftlich machen würden; iii) vertragliche Verpflichtungen…

UZK-DAArtikel 167 Fälle, in denen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die aktive Veredelung als erfüllt gelten
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

…Waren, die für die beabsichtigten Veredelungsvorgänge eingeführt werden sollen; ii)Preisunterschiede zwischen in der Union hergestellten Waren und den Waren, die eingeführt werden sollen, wenn vergleichbare Waren nicht verwendet werden können, weil sie das geplante Geschäft wegen ihres Preises unwirtschaftlich machen würden; iii)vertragliche Verpflichtungen…

UZK-IATitel III Codes in Verbindung mit den gemeinsamen Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…aufgeführt sind, sofern es preisliche Unterschiede zwischen in der Union hergestellten Waren und den Waren, die eingeführt werden sollen, gibt, wenn vergleichbare Waren nicht verwendet werden können, weil sie das geplante Geschäft wegen ihres Preises unwirtschaftlich machen würden | 8 | Verarbeitung von Waren, die…

UZK-TDAAnhang 12 Vordrucke für Anträge und Bewilligungen
geltende FassungRichtlinien12.05.2016

…beabsichtigten Veredelungsvorgänge eingeführt werden sollen (Code 10) ii)Preisunterschiede zwischen in der Union hergestellten Waren und den Waren, die eingeführt werden sollen, wenn vergleichbare Waren nicht verwendet werden können, weil sie das geplante Geschäft wegen ihres Preises unwirtschaftlich machen würden (Code 11) iii)vertragliche Verpflichtungen…

LRL 2012 Rz 533.7.6. Marktgerechtes Verhalten/Preisgestaltung (§ 2 Abs. 1 Z 5 LVO)
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

3.7.6. Marktgerechtes Verhalten/Preisgestaltung (§ 2 Abs. 1 Z 5 LVO) Rz 53: Für die Annahme einer Einkunftsquelle spricht, wenn der Steuerpflichtige sein "Preispotential" weitgehend ausnützt. Verlangt er hingegen erheblich geringere Preise als sie am Markt erzielbar und üblich sind, spricht dies im Zusammenhang…