Artikel 122 Unvorhersehbare Ereignisse während der Beförderung im Linienverkehr (Artikel 153 Absatz 1 und Artikel 155 Absatz 2 des Zollkodex) Wenn ein für die Zwecke des Artikels 119 Absatz 2 Buchstabe b für einen Linienverkehr registriertes Schiff infolge unvorhersehbarer Ereignisse Waren auf See umlädt, einen…
…für eine verspätete Abgabe der ergänzenden Zollanmeldung nachweisen kann. Als berücksichtigungswürdige Gründe gelten zB: Ausfall des IT-Systems des Bewilligungsinhabers oder der Zollverwaltung im Abgabezeitraum, Erkrankung der Zollverantwortlichen im Abgabezeitraum, unvorhergesehenes Ausscheiden der Zollverantwortlichen aus dem Unternehmen (Einarbeitungszeit neuer Sachbearbeiter), Unfälle und andere unvorhersehbare Ereignisse…
…Artikel 135 Absatz 1 infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt nicht erfüllt werden, so unterrichtet die Person, die diese Verpflichtung zu erfüllen hat, oder eine andere in ihrem Auftrag handelnde Person unverzüglich die Zollbehörden. Hat das unvorhersehbare Ereignis oder die höhere Gewalt nicht zum…
…02.1992, 87/14/0116). In diesem Sinn stellen unvorhersehbare Schadensereignisse größeren Umfangs, die für den Steuerpflichtigen eine unabwendbare Vermögenseinbuße nach sich ziehen, eine außergewöhnliche Belastung dar. Ereignisse, die sich als - wenn auch außergewöhnliche - Folge eines potentiellen Risikos oder einer potentiellen Betriebsgefahr darstellen, dassdas der…
…die Betätigung trotz ihrer Aussichtslosigkeit fort, liegt ab diesem Zeitpunkt Liebhaberei vor. Rz 21: Wird eine Betätigung vor Erzielen eines positiven Gesamtergebnisses ohne Vorliegen eines unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses beendet und wäre im absehbaren Zeitraum ein Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) erzielbar gewesen, hat der Steuerpflichtige den Nachweis…
…Verpflichtungen darauf zurückzuführen ist, dass die betreffenden Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit, infolge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt oder auf Anweisung der Zollbehörden vollständig zerstört worden oder unwiederbringlich verloren gegangen sind, für die Zwecke dieses Buchstabens gilt eine Ware als unwiederbringlich verloren gegangen, wenn sie von…
…angebrachten Nämlichkeitsmittel dürfen nur von den Zollbehörden oder von Wirtschaftsbeteiligten, die von den Zollbehörden dazu ermächtigt wurden, entfernt oder zerstört werden, es sei denn, ihre Entfernung oder Zerstörung ist aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt unerlässlich, um die Sicherheit der Waren oder Beförderungsmittel zu gewährleisten.
…werden verlängert, wenn der Antragsteller nachweist, dass er den Antrag infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt nicht fristgerecht stellen konnte. (2) Sind die Zollbehörden nicht in der Lage, anhand der angeführten Gründe die Erstattung und den Erlass eines Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags zu gewähren, so…
…Zeitraums erreicht werden, so können die Zollbehörden auf begründeten Antrag des Bewilligungsinhabers eine Verlängerung dieses Zeitraums um einen angemessenen Zeitraum gewähren. (4) Der Zeitraum, während dessen Waren in der vorübergehenden Verwendung verbleiben können, darf insgesamt höchstens zehn Jahre betragen, außer im Falle eines unvorhersehbaren Ereignisses.
…einer entrichteten Verbrauchsteuer kann aus derartigen Ereignissen nicht abgeleitet werden. Im Zusammenhang mit der Zerstörung, dem unwiederbringlichen Verlust oder einer Vernichtung wird oft auch vom Untergang einer Sache gesprochen. 6.2.1. Zerstörung oder unwiederbringlicher Verlust in Folge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt Die Steuerschuld…
…Die Fristen der Absätze 1, 2 und 3 für die buchmäßige Erfassung gelten nicht bei unvorhersehbaren Ereignissen oder im Falle höherer Gewalt. (6) Die buchmäßige Erfassung kann in dem Fall nach Artikel 102 Absatz 3 Unterabsatz 2 so lange aufgeschoben werden, bis die Mitteilung der…
…angefochten wird und später einer Überprüfung im Instanzenweg standhält, spielt für die Frage der Berechenbarkeit aber noch keine Rolle und darf insofern auch nicht ins Kalkül gezogen oder abgewartet werden. (5) Im Fall unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt gelten diese Beschränkungen nicht (Art. 105 Abs…
…oder die Nichterfüllung der zollrechtlichen Verpflichtungen darauf zurückzuführen ist, dass die betreffenden Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit oder infolge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt oder auf Anweisung der Zollbehörden vollständig zerstört worden oder unwiederbringlich verloren gegangen sind, wobei für die Zwecke dieses Buchstabens eine Ware als…
…einzuberechnen. Eine Überschreitung der Frist ist unter Wahrung des Begünstigungsanspruches nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. (2) Als besondere Umstände, die das Überschreiten der Dreijahresfrist rechtfertigen, kommen neben höherer Gewalt und unvorhersehbaren Ereignissen auch wirtschaftliche, kulturelle oder politische Gründe in Betracht. Beurteilungsgrundlage ist stets, inwieweit…
…UZK nicht erfüllt werden konnten, weil die betreffende Ware aus in ihrer Natur liegenden Gründen, infolge eines Zufalls (unvorhersehbaren Ereignisses) oder höherer Gewalt oder auf Anweisung der Zollbehörden vernichtet oder zerstört worden oder unwiederbringlich verlorengegangen (dh. von niemandem mehr zu verwenden) ist (Art. 124 Abs…
…6.3.1.) zu stellen ist. Diese Frist ist zu verlängern, wenn der Antragsteller nachweist, dass er infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses (Zufalls) oder höherer Gewalt gehindert war, den Antrag fristgerecht zu stellen. Der Antrag ist in diesem Fall zu stellen, sobald der Hinderungsgrund weggefallen ist. …
…Frist kann verlängert werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er den Antrag infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt nicht fristgerecht stellen konnte. Stellen die Zollbehörden selbst innerhalb der dreijährigen Frist fest, dass die Voraussetzungen für eine Erstattung/einen Erlass gemäß Art. 120 UZK vorliegen…
…Jahren nach Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner einzubringen. Diese Frist wird verlängert, wenn der Antragsteller nachweist, dass er den Antrag infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt nicht fristgerecht stellen konnte. 4.2.2. Antrag auf Erlass nach Art. 120 UZK in Verbindung mit …
…vollen Einblick in die ex-ante-Prognoserechnung und kann nachweisen, dass die Differenz zwischen ex-ante- und ex-post-Wert unvorhersehbaren Entwicklungen oder Ereignissen geschuldet ist oder die Eintrittswahrscheinlichkeit vorhersehbarer Ergebnisse nicht deutlich über- oder unterschätzt wurde; über die Übertragung des HTVI wird in einem…
…mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft zu bleiben, dies jedoch aufgrund unvorhergesehener Ereignisse nicht verwirklichen konnte. Beispiel: Nichtverlängerung des Dienstverhältnisses nach Probezeit a)a)als unvorhersehbares Ereignis: Der auf 6 Monate befristete Arbeitsvertrag, der eine Verlängerung um weitere 12 Monate nach Probezeit vorsieht…