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KStR 2013 Rz 614–63213.5.3 ABC des Vorteilsausgleiches
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…auch, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer der Körperschaft einen Betrieb zu einem zu geringen "Pachteuro" im Gegenzug für eine unverzinste Forderung überlässt, eine Vereinbarung über die Bewertung des Vorteiles aus der Verpachtung und des Zinsvorteiles aus der Forderung aber nicht vorliegt (VwGH 23.10.1997, 96…

EStR 2000 Rz 2174–21946.4.1.5 Bestandteile der Anschaffungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Investitionen Rz 2181: Anders als bei unverzinslichen Forderungen dürfen die Anschaffungskosten eines von einem Kreditinstitut zur Vermeidung höherer Forderungsausfälle ersteigerten unrentablen Grundstücks nicht abgezinst werden. Die möglicherweise nicht Gewinn bringende Investition ist ein in den Geschäftswert eingehender Faktor. Unverzinste Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten inklusive Zinsen Rz…

KStR 2013 Rz 720–727Darlehen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…1991, 91/14/0020). Ebenso kann eine verdeckte Ausschüttung vorliegen, wenn die Körperschaft von Anfang an aufgrund bestimmter Umstände mit dem Ausfall der Forderung rechnen musste, oder nicht einmal die Mindestvoraussetzungen eines Darlehensvertrages vorliegen (VwGH 26.9.1985, 85/14/0079 - Verzicht auf das Geschäftsführergehalt…

EStR 2000 Rz 2325–23426.7.2 Forderungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Aktivierbarkeit ist somit, dass dem Grunde nach selbständig bewertbare Ansprüche zum Bilanzstichtag entstanden sind. Nicht maßgeblich ist, ob eine Forderung oder ein Anspruch fällig ist, sondern ob der Vermögensvorteil wirtschaftlich ausnutzbar ist und damit einen realisierbaren Vermögenswert darstellt. Ein Anspruch ist bei wirtschaftlicher Betrachtung (§ 21…

EStR 2000 Rz 7414.6.1.6 Interimskonto
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…

EStR 2000 Rz 34068.6.4.6 Art der Wertpapiere
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…die Anleihe nicht mit einer festen Verzinsung, sondern mit einer Gewinnbeteiligung am Schuldnerunternehmen ausgestattet ist) "Wohnbauanleihen" (Wandelschuldverschreibungen zur Förderung des Wohnbaues - die KESt-Freiheit gemäß § 2 des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaues kommt nicht zum Tragen, da die Zinsen beim Empfänger nicht…

EStR 2000 Rz 742–7434.6.1.7 Forderungsabschreibung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…ist aber zu beachten, dass der leistende Unternehmer in Höhe der auf den Forderungsausfall entfallenden Umsatzsteuer eine Berichtigung (Minderung) der Umsatzsteuerverbindlichkeit vorzunehmen hat (§ 16 Abs. 3 UStG 1994). Voraussetzung für eine solche Minderung der Umsatzsteuerverbindlichkeit ist jedoch, dass der Forderungsverlust nachweislich bereits eingetreten ist. Aus …

UStR 2000 Rz 760–7656.1.8.4. Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Factoring siehe Rz 8 sowie Rz 757. Mit der Forderungseinziehung untrennbar verbundene Dienstleistungen (zB Besorgung bestimmter Zahlungsdienstleistungen) stellen unselbstständige Nebenleistungen dar. Überträgt eine Bank im Wege einer stillen Zession ihre Kreditforderungen im Innenverhältnis einem Dritten und betreibt sie in der Folge…

KStR 2013 Rz 130922.4.2.3 Beispielhafte Aufzählung von Zinsen, die jedenfalls unter den Zinsbegriff fallen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Rz 1309bh: Aufwendungen im Zusammenhang mit echtem Factoring und echter Forfaitierung sind nicht vom Zinsbegriff erfasst; das ist der Fall, wenn das Ausfallrisiko der Forderung auf den Zessionar übergeht (zur Abgrenzung zum unter die Zinsschranke fallenden unechten Factoring und zur unechten Forfaitierung siehe Rz 1309ba).

KStR 2013 Rz 750–758Entnahmen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…erwirbt in jenem Zeitraum, in dem ein Gläubiger seiner Gesellschaft auf Forderungen verzichtet, eine Restforderung von 54.000 Euro um rund 11.000 Euro und bucht die Verbindlichkeit an den Gläubiger in Höhe von 54.000 Euro auf sein Forderungskonto um. Damit hat er mit…

EStR 2000 Rz 2441–24666.9.3.3 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

6.9.3.3 Einzelfälle Rz 2441a: Altersteilzeit Rz 2441a: Nach § 27 Abs. 2 AlVG haben seit 1. Oktober 2001 Anspruch auf Altersteilzeit Männer, die das 55. und Frauen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 25 Jahre mindestens 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig…

EStR 2000 Rz 6121–612520.2.1.6 Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…verbrieft, ändert dies nichts am Darlehenscharakter an sich. Im Übrigen siehe Abschnitt 20.2.1.6.4 (zu Wertpapieren). 20.2.1.6.3 Zinsen aus Hypotheken Rz 6123: Zinsen aus Hypotheken sind Zinsen aus Forderungen, die durch ein Pfandrecht an einer Liegenschaft sichergestellt sind (…

EStR 2000 Rz 6185–619020.2.4.4 Callable yield notes
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

20.2.4.4 Callable yield notes 20.2.4.4.1 Allgemeines Rz 6185: Callable yield notes sind strukturierte Wertpapiere. Es handelt sich dabei um Schuldverschreibungen, die mit einem Zinskupon ausgestattet sind, der über den üblichen Marktzinsen liegt und bei denen Höhe und Zeitpunkt…

EStR 2000 Rz 4176–419111.3.4.2 Nicht von der Pauschalierung erfasste Einnahmen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…03.1970, 1120/68). Dies betrifft: Entschädigung für den Ernteentgang einschließlich Förderungsverlust, Entschädigung für den Verlust von Sonderkulturen, Ersatz von Flurschäden, Ersatzleistungen für den Aufwuchsentgang in Folge von Geländekorrekturen, Entschädigungen im Zusammenhang mit Bundesheermanövern, wenn sie mehr als das laufende Jahr betreffen (vgl. auch VwGH…

LStR 2002 Rz 2074.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

4.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023) Rechtslage ab 01.01.2024 Rz 207k: § 5. (1) Die jährliche Zinsenersparnis bei zinsverbilligten…

EStR 2000 Rz 6219–622120.2.5 Befreiungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.2.5 Befreiungen 20.2.5.1 Genussscheine und junge Aktien Rz 6219: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 ist die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs für Ausgaben natürlicher Personen für die Anschaffung von Genussscheinen im Sinne des § 6 des Beteiligungsfondsgesetzes und für die Erstanschaffung junger Aktien bestimmter…

KStR 2013 Rz 1191–119316.2.1.8 Gewinnanteile auf Grund von Substanzgenussrechten und sonstigen Finanzierungsinstrumenten
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

16.2.1.8 Gewinnanteile auf Grund von Substanzgenussrechten und sonstigen Finanzierungsinstrumenten 16.2.1.8.1 Allgemeines Rz 1191: Zivilrechtlich versteht man unter Genussrechten bzw. Genussscheinen solche Rechte, die ihrem Inhalt nach typische Vermögensrechte eines Gesellschafters sein können. Sie entspringen aber nicht einem Gesellschaftsverhältnis…

EStR 2000 Rz 7965–797130.1.7 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Zinsen gemäß § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 oder inländische Stückzinsen gemäß § 27 Abs. 6 Z 5 EStG 1988 (einschließlich solche bei Nullkuponanleihen und sonstigen Forderungswertpapieren) handelt und Kapitalertragsteuer einzubehalten war (ab 1.1.2017; § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988…

EStR 2000 Rz 4610–461913.1.2 Forderungsabtretung (Zession), Factoring
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

13.1.2 Forderungsabtretung (Zession), Factoring Rz 4610: Bei einer Forderungsabtretung fließen Zahlungen, die der Schuldner des Zedenten unmittelbar an den Zessionar leistet, dem Zedenten im Zeitpunkt der Zahlung zu (VwGH 12.2.1965, 1767/64). Eine andere Betrachtung ist dann geboten, wenn die in…

EStR 2000 Rz 6112–611420.2.1.3 Genussrechte und Partizipationskapital
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…die Kapitalgesellschaft, welches durch Begebung eines Wertpapiers (Genussschein) verbrieft werden kann. Dieses Wertpapier ist ohne Vorliegen besonderer Umstände (Beteiligung am gesamten Gewinn und Verlust, Vermögen und Liquidationsgewinn - Substanzgenussrecht siehe weiter unten) stets ein Forderungswertpapier (obligationenähnliche Genussrechte). Derartige Genussrechte sind Kapitalforderungen iSd § 27 Abs. 2 Z…