…Mitarbeiterrabatten versteht man geldwerte Vorteile (§ 15 Abs. 2 Z 3 lit. a EStG 1988) aus dem kostenlosen oder verbilligten Bezug von Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber oder ein mit dem Arbeitgeber verbundenes Konzernunternehmen im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet (§ 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988)…
…Jänner 2015 rückwirkend wirksam. Allerdings ist der Gewinn im Rahmen der LuF-PauschVO mittels Teilpauschalierung erst ab dem der Bescheidzustellung folgenden Jahr 2017 zu ermitteln (es sei denn der maßgebliche Einheitswert beträgt auf Grund von unterjährigen Verkäufen, Verpachtungen und zur Nutzung überlassenen Flächen höchstens 75…
…4 EStG 1988 nur vorsieht, dass die Steuer, die auf die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels entfällt, neu zu berechnen ist, erfolgt keine Korrektur des Jahressechstels im Zuge der (Arbeitnehmer-)Veranlagung. Eine Mehrfachberücksichtigung des Freibetrages von 620 Euro gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 wird…
5.9.14.9 Zeitliche und einkunftsquellenbezogene Zuordnung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten Rz 366: Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden. Fortbildungskosten und Ausbildungskosten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer verwandten Tätigkeit sind bei…
…Notariatskandidaten; § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988). Hinsichtlich der Hochrechnung dieser Bezüge bei der Veranlagung siehe Rz 113 ff. Steuerfrei sind weiters die nach den Bundesgesetzen über die Gewährung von Karenzurlaub, Karenzurlaubshilfe und Überbrückungshilfe bzw. nach landesgesetzlichen Vorschriften gewährten Aushilfen (§ 3 Abs…
…ist eine Unterscheidung in Fort- oder Ausbildung nicht erforderlich, weil in beiden Fällen Abzugsfähigkeit gegeben ist. Aus- und Fortbildungskosten unterscheiden sich von der Umschulung dadurch, dass sie nicht "umfassend" sein müssen, somit auch einzelne berufsspezifische Bildungssegmente als Werbungskosten abzugsfähig sind. Beispiele für abzugsfähige Fort- und…
…Begünstigung (Korrektur) von unterjährigen Sechstelüberhängen ist von § 77 Abs. 4a EStG 1988 jedoch nicht umfasst. Rz 1193c: Ab dem Kalenderjahr 2021 gilt Folgendes: Der Arbeitgeber hat bei Auszahlung des letzten laufenden Bezuges im Kalenderjahr ein Sechstel der im Kalenderjahr zugeflossenen laufenden Bezüge zu ermitteln (Kontrollsechstel…
…ein zusätzliches Element für den privaten Lebensbereich von Bedeutung sind (VwGH 29.1.2004die langfristige berufliche Beschäftigung bilden und somit der Erwerbung, 2000/15/0009)Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen dienen. Erhält ein im Krankenstand befindlicher Beamter seine Bezüge ebenso wie ein bereits pensionierter Beamter…
…RV/3157-W/10 Leistungsfähigkeit der Eltern übersteigende Kosten für ein Footballstudium anbetreffend Kooperationsschule mit einem amerikanischen CollegeFußballbundesligaverein). Rz 875a: Von besonders gelagerten Ausnahmefällen abgesehen (zB Besuch einer Privatschule mit englischer Unterrichtssprache durch ausländische Diplomatenkinder) sind Kosten für den Besuch einer (auswärtigen) Privatschule nicht zwangsläufig…
…dafür getätigten Aufwendungen (vorweggenommene) Werbungskosten. § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 - Aus- und Fortbildung einer Pastoralassistentin (Rz 358) (2002) Die Antragstellerin erhielt im Kalenderjahr 2000 unter anderem einen Bezug von "Pastorale Berufe - Diözese XY" als Pastoralassistentin. Sie machte folgende Werbungskosten geltend: 1. Aufwendungen (Fahrtkosten…
…Rz 360: Die ausdrücklich genannte Voraussetzung, dass eine Umschulungsmaßnahme auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes (einer anderen Haupttätigkeit) abzielen muss, ist in Verbindung mit dem allgemeinen Abzugsverbot von Aufwendungen für die Lebensführung gemäß § 20 Abs.1 Z 2 EStG 1988 zu sehen.§ 20 Abs…
5.5.55.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Rz 13501376: § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 deckt sich mit §§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988. Die Ausführungen in den LStRLStR 2002 Rz 358 2002, Rz 358…
…Euro x 220 ausgegeben werden. Im Falle von unterjährigen Ein- und Austritten ist der aliquote Anteil pro Monat heranzuziehen (1 Monat = 18,3 Tage (220 Arbeitstage: 12 Monate)) und auf volle Tage aufzurunden. Die Gutscheine müssen nicht in Papierform bestehen, sondern können auch elektronisch…
…den früheren Arbeitgeber zuständige Finanzamt von diesem Vorgang zu informieren, da eine "Entlastung" der alten Steuernummer erfolgen muss. Rz 1221c: Durch die Zuordnung gewisser Zahlungen gemäß § 19 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 - wie zB der Nachzahlung von Pensionen, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wird …
…das Vorliegen von Liebhaberei, siehe Rz 4346 f) führt zur Unanwendbarkeit der Verordnung. Krankenstände und Truppenübungen sind nicht schädlich. Betriebsbedingte Schließungen einer aufgenommenen Betätigung im Beobachtungszeitraum (etwa Betriebsurlaub, Umbauarbeiten) sind solange für die Inanspruchnahme der Pauschalierung unschädlich, als sie nicht zu einer unterjährigen Betriebsbeendigung führen…
…Jahr steuerfrei. Zulagen und Bonuszahlungen, die nicht von der Steuerbefreiung umfasst sind oder 3.000 Euro übersteigen, sind als laufender Bezug nach dem Tarif zu versteuern. Die Mitarbeiterprämie ist auch von der Sozialversicherung (§ 49 Abs. 3 Z 30 ASVG) sowie von der Kommunalsteuer (§ 16 Abs…
…2.1999, 97/15/0047; VwGH 17.12.2003, 2001/13/0123), der Steuerpflichtige gezwungen ist, die Berufsausbildung zur künftigen Existenzsicherung getrennt von den Quellen, aus denen er seine Bedürfnisse speist, in der Fremde zu absolvieren (VwGH 19.07.2000, 9999/13/0255/13/0255;…
…die Grundsätze des Jahressechstels (siehe Rz 1057 ff). Zusätzlich sind bei der Berechnung des Jahreszwölftels neben den in Rz 1059 genannten laufenden Bezügen auch der anteilige laufende Bezug des Urlaubsentgelts, der von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse direkt an den Arbeitnehmer ausbezahlt wurde, zu berücksichtigen…
…im Oktober beendet worden, läge kein Pflichtveranlagungsgrund vor und die Nachforderung (219,63 Euro) wäre nicht zu entrichten. Kann der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung im Zuge der Berufung dennoch zurückgenommen werden, da die steuerpflichtigen Bezüge unter der Erklärungspflicht von 10.900 Euro liegen? § 42 EStG 1988…
12.8.10 Berufsfortbildung Rz 892: Zur Abgrenzung zwischen Berufsausbildung und Berufsfortbildung siehe Rz 358 ff.