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7 117 Treffer301 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 184–2141.2.5 Ausnahmegenehmigung (§ 44 Abs. 2 BAO, § 45a BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…entzogen werden. Gründe hiefür sind insbesondere die in den Rz 189 und Rz 191 angeführten Gründe, Nichteinhaltung der erteilten Auflagen und Bedingungen (vgl. Rz 213 und 214), In Fällen, in denen die positive Bescheiderteilung auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben erfolgte (vgl. § 294 Abs. 1…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…im Zeitpunkt der Einfuhr nicht der USt-rechtliche Verfügungsberechtigte war, steht ihm kein Vorsteuerabzug zu und es ist daher auch die Einfuhrumsatzsteuer zu erlassen/erstatten. Bescheidadressat ist der unrichtig Vertretene, die Zustellung erfolgt zu Handen des Vertreters. Wurde in der ursprünglichen Zollanmeldung die Regelung des …

EStR 2000 Rz 1109–11185.3.5 Empfängerbenennung nach § 162 BAO
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

5.3.5 Empfängerbenennung nach § 162 BAO Rz 1109: Die Abgabenbehörde kann vom Abgabepflichtigen, der Betriebsausgaben geltend macht, verlangen, den Gläubiger oder Empfänger der abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen (§ 162 Abs. 1 BAO). Die Behauptung, die Aufwendungen seien beim Empfänger nicht steuerpflichtig, befreit nicht von…

LStR 2002 Rz 12048–1205042.6.5.4 Erstübermittlung
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…in dem die Zuwendung erfolgt ist Eine2. fehlerhafte Datenübermittlung (zB unrichtige HöheGesamthöhe der geleisteten Zahlung) ist von der übermittlungspflichtigen Organisation längstens innerhalb von drei Monaten nach Entdeckung des Fehlers durch eine Berichtigungjeweils betreffenden Person im betreffenden Jahr geleisteten Zuwendungen. Bei Sachzuwendungen (zB an Museen) ist…

ZK-4200Abschnitt 6
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

6. Risikoindikatoren sowie HinweiseAbschnitt 6 aufderzeit frei das Fehlen von Voraussetzungen für Abfertigungen nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 keine Unmittelbarkeit Zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr steht der Erwerber nicht fest. Der ursprünglich in der Zollanmeldung…

ZK-42003.3. UID-Nummern
geltende FassungRichtlinien17.01.2020

3.3. UID-Nummern Zu prüfen ist die Richtigkeit der UID-Nummern durch MIAS-Abfragen oder an Hand der beim Anmelder hinterlegten Bestätigungen des UID-Prüfverfahrens nach Stufe 2. 3.3.1. Unstimmigkeiten 3.3.1.1. Falsche UID des Erwerbers/Empfängers in der Anmeldung…

ZK-0612Datengruppe Empfänger (ConeeTra, 1x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Empfänger (ConeeTra, 1x, A) | Beschreibung: | Zwingend anzugeben, sofern der Empfänger seinen Sitz in der EU oder in der EFTA hat; in den übrigen Fällen ist die Angabe freigestellt. Diese Datengruppe ist jedoch nur zu verwenden, wenn nur ein Empfänger angemeldet wird. Werden…

ZK-15801.45.3. Angaben in der Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien01.03.2023

1.45.3. Angaben in der Zollanmeldung Hinweis: Bei den nachfolgend angeführten Sachverhalten handelt es sich um eine taxative Auflistung derselben. Andere Varianten der Vertretungen sind nicht zulässig. a) Vertreterindikation: 1 - Anmelder | Sachverhalt | Zoll-schuldner | Feld 14 Anmelder Vertreter | Feld 14…

ZK-0612Datengruppe Zugelassener Empfänger (AuthCsgeeTrad, 1x, O)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Zugelassener Empfänger (AuthCsgeeTrad, 1x, O) | Beschreibung: | In dieser Datengruppe kann ein zugelassener Empfänger im Bestimmungsland, sofern dieser bekannt ist, angegeben werden.   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Identifikationsnummer | TIN | an…

ZK-42002.3. UID-Nr.
geltende FassungRichtlinien21.07.2026

2.3. UID-Nr. Im Rahmen von e-zoll prüft das elektronische System die angegebene UID-Nr. dahingehend, ob die ATU im Zeitpunkt der Anmeldung gültig ist (Prüfungen NR0234 und NR0840) bzw. - bei einer ausländischen UID - es sich überhaupt um eine UID handelt. Ob die…

RAE Rz 1927–193722.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

22.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO) Rz 1927: Durch § 239 Abs. 2 BAO soll vermieden werden, dass sich Zahlungen des Abgabepflichtigen mit Rückzahlungen kreuzen bzw. dass Rückzahlungen beim Abgabepflichtigen knapp vor neuen Fälligkeitsterminen einlangen. Rz 1928: Die Frist des § 239 Abs. 2…

LStR 2002 Rz 12033–1203542.6.5 Form und Inhalt der Übermittlung
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

42.6.5 Form und Inhalt der Übermittlung 42.6.5.1 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) Rz 12033: Der Zuwendungsempfänger muss auf Grundlage der Identifikationsdaten des Zuwendenden (Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum) und weiterer bekannter Daten das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen Steuern und Abgaben (vbPK SA, § 9…

LStR 2002 Rz 12051–1205442.6.5.5 Berichtigung einer Übermittlung
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

42.6.5.6 Nachholung42.6.5.5 Berichtigung einer Übermittlung Rz 1205512051: Eine zu Unrecht unterbliebene Datenübermittlungfehlerhafte Datenübermittlung (zB unrichtige Höhe der geleisteten Zahlung) ist von der übermittlungspflichtigen Organisation längstens innerhalb von drei Monaten nach Entdeckung des Fehlers nachzuholen (durch eine§ 7 Abs. 2…

KfzBStR 2021 Rz 1470–1472C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992) Rz 1470: Steuerschuldner ist die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen ist (siehe aber auch Rz 1471). Kraftfahrzeuge dürfen nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges ist oder das Kraftfahrzeug auf…

UZK-DAAnhang 32-04 Mitteilung an den Bürgen über die Nichterledigung eines Unionsversandverfahrens
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 32-04 Mitteilung an den Bürgen über die Nichterledigung eines Unionsversandverfahrens Gemeinsame Datenanforderungen für die Mitteilung: a)Bezeichnung und Anschrift der Zollbehörde des Abgangsmitgliedstaats, die für die Unterrichtung des Bürgen über die Nichterledigung des Verfahrens zuständig ist, b)Name und Anschrift des Bürgen, c…

EStR 2000 Rz 820732.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…

ZK-0612Datengruppe Empfänger (ConeeTra, 1x, P)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Empfänger (ConeeTra, 1x, P) | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Identifikationsnummer | TIN | an..17 |   | 8 | P | Beschreibung: | Anzugeben ist die dem Empfänger zugeteilte Kennnummer (TIN). | Beispiel…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

15. Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632…

ZK-0612Datengruppe Wirtschaftsbeteiligter bei Bestimmung (DesTra, 1x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Wirtschaftsbeteiligter bei Bestimmung (DesTra, 1x, A) | Beschreibung: | Diese Datengruppe ist zu verwenden, sofern die Entrichtung der Abgaben über das Zahlungsaufschubkonto einer dritten Person, die weder Versender, Empfänger noch Anmelder ist, erfolgen soll.   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 538: Gemäß § 14 TP 9 Abs. 4 GebG entsteht die Gebührenschuld für Reisedokumente mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt…