RIS AI
5 Treffer1519 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 874–8806.1.11. Schulen, Privatlehrer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…vom Bundeskanzler als propädeutische bzw. psychotherapeutische Ausbildungseinrichtung mit Bescheid anerkannt worden ist (§ 4 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 Psychotherapiegesetz), Handels- oder Gewerbeschulen, Ländliche Fortbildungsinstitute (LFI), Lehrgänge universitären Charakters im Sinne des § 27 Universitäts-Studiengesetz, BGBl. I Nr. 48/1997 idF bis 31. Dezember 2003…

ZK-20309.4. Werbematerial für den Fremdenverkehr (C35)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…touristischen, sportlichen, religiösen oder beruflichen Charakters teilzunehmen (Art. 103 Buchstabe a ZBefrVO). Diese Unterlagen müssen offensichtlich allgemeinen Werbezwecken dienen und dürfen jedoch nicht mehr als 25% private Geschäftsreklame (ohne jegliche Reklame für Gemeinschaftsunternehmen) enthalten. Die letztere Voraussetzung gilt jedoch nicht für die Befreiung von der…

GebR 2025 Rz 35–472.3.3. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte Vereinigungen hinsichtlich des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…und Fachverbände; die politischen Parteien iSd § 2 Z 1 PartG 2012 (nicht jedoch wahlwerbende Parteien oder Gruppen); die Gesellschaft vom Roten Kreuz; Universitäten nach § 6 Abs. 1 UG. 2.3.3.1.3. Interessensgemeinschaften Rz 41: Interessensgemeinschaften sind nur dann Körperschaften öffentlichen Rechts, wenn sie…

KStR 2013 Rz 35–411.2.1.2 Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…wenn die darin enthaltenen Beiträge auf die Erweiterung des religiösen Gewissens, die Stärkung des Charakters und die moralische und religiöse Standfestigkeit des Lesers gerichtet sind, wenn diese Art der Belehrung auch deutlich als Hauptzweck in Erscheinung tritt und wenn darüber hinaus der für den kommerziellen…

EStR 2000 Rz 8300–831834 Mitteilungspflicht (§ 109a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…von § 4 Abs. 4 ASVG erfassten und bis dahin bei der VAEB (Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau) versicherten freien Dienstnehmer und die bei den Gebietskrankenkassen versicherten freien Dienstnehmer im öffentlichen Dienst und bei den Universitäten in das B-KUVG bzw. zur BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter…