…Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des VwGH handelt es sich beim gemeinen Wert um eine fiktive Größe, welche nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen ist, wobei es diesbezüglich auf die…
…Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen (§ 10 Abs. 2 BewG 1955). Der gemeine Wert bildet den Ausgangspunkt für die Ermittlung der Wertminderung. 1.4. Bodenwert Bodenwert ist der gemeine Wert des Grund und…
…schließt die Anschaffungsnebenkosten nicht mit ein, während der Teilwert diese beinhaltet (VwGH 29.4.1992, 90/13/0031). Ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse einschließlich personenbezogener Verfügungsbeschränkungen sind bei Ermittlung des gemeinen Wertes auszuschalten (§ 10 Abs. 2 und 3 BewG 1955). Der gemeine Wert beinhaltet keine Umsatzsteuer…
…Zinsen und Spesenabgeltung). Rz 2377: Fälle besonderer Absprachen Eine gruppenweise Vornahme von Einzelwertberichtigungen ist insbesondere in folgenden Fällen zulässig: Bei Skontoinanspruchnahme: um den in Anspruch genommenen Skonto. Bei mittelfristig nicht fälligen unverzinslichen oder ungewöhnlich niedrig verzinsten Forderungen hat eine Abzinsung bis zur Fälligkeit zu erfolgen…
…oder künstlich vermehrte Exemplare (siehe Abschnitt 4.3.1. Abs. 2 Buchstabe d, Abschnitt 4.3.1. Abs. 3 Buchstabe a, Abschnitt 4.3.1. Abs. 4 Buchstaben b und c, Abschnitt 4.5. und Abschnitt 4.6.), die Durchfuhr (siehe Abschnitt 6.1.), Persönliche…
…Bei der Unüblichkeit der Abwicklung der Leistungsbeziehungen ist weiters eine Beurteilung vorzunehmen, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein betriebliches oder privates Motiv im Vordergrund steht (VwGH 25.01.1995, 93/15/0003). Beispiel: Die Ehegattin arbeitet im Rahmen eines Dienstverhältnisses in einem Ausmaß von…
…unter grober Fahrlässigkeit ein nicht vorsätzliches Handeln oder Unterlassen zu verstehen istgrob fahrlässig", mit dem die verantwortliche Person die Sorgfaltspflichtwer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der sie in Anbetracht ihrer Eigenschaften, ihrer Kenntnisse, ihrer Fähigkeiten und ihrer persönlichen Lage hätte genügen können und müssen…
…Ärztin). Die ganztägige Beschäftigung einer Haushaltshilfe infolge Erkrankung und Pflegebedürftigkeit des Steuerpflichtigen ist auch bei guter Einkommens- und Vermögenslage als außergewöhnlich zu betrachten, sofern die durch die Krankheit oder die Pflegebedürftigkeit bedingte Betreuung über die einer "normalen" Haushaltshilfe hinausgeht (vgl. VwGH 11.5.1993, 90…
…hätte erhalten können. Die besicherten Kredite dürfen nicht dazu dienen, den Betrieb des Schuldners zu erweitern oder ihm sonst bessere Ertragschancen zu vermitteln. Es besteht keine sittliche Verpflichtung eines Steuerpflichtigen zur Übernahme von Bürgschaften für Schulden, die ein naher Angehöriger ohne besondere Notwendigkeit eingegangen ist. …