RIS AI
6 Treffer1536 msnur geltende Fassungen
ZK-25401.2. Formelles Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien01.08.2023

…formellen Bewilligungsantrag befasste Zollstelle die im Antrag gemachten Angaben als ungenügend, so werden mittels verfahrensleitender Verfügung (§ 94 BAO) weitere Auskünfte oder Unterlagen vom Antragsteller verlangt. Bei Formgebrechen wird mit einem Mängelbehebungsauftrag (§ 85 BAO) vorgegangen. Zur Beibringung bzw. Mängelbehebung wird dem Antragsteller eine angemessene Frist gesetzt. …

ZK-23702.4.1.4. Antrag auf Entscheidungen mittels EDV
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…Betriebszeiten, sowie die Form des beabsichtigten Zolllagerverschlusses im Antrag anzugeben. Erachten die Zollbehörden die im Antrag gemachten Angaben als ungenügend, können sie weitere Auskünfte vom Antragsteller mittels Mängelbehebungsauftrag einholen. Für die Beibringung der Informationen ist dem Antragsteller eine Frist von maximal 30 Tagen zu gewähren…

UP-64005.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Fertigung)
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

5.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Fertigung) 5.5.1. Grundsätzliches - erzeugnisspezifische Ursprungsregeln Anhang 5 In den meisten Fällen wird der Ursprung einer Ware nicht durch vollständige Erzeugung erzielt und es muss daher eine ausreichende Fertigung aller bei der Herstellung einer…

UP-40025.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien01.01.2025

5.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung) Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen (auch als "Minimalbehandlungen" bezeichnet) von Drittlandsmaterialien können zwar allenfalls zur Erfüllung eines Herstellungsvorganges in der Ursprungsliste führen (zB Wechsel der vierstelligen Tarif-Position, Einhaltung eines bestimmten Wertkriteriums), sind jedoch niemals ausreichend im…

UP-50005.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung)
geltende FassungRichtlinien18.11.2022

5.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung) 5.5.1. Grundsätzliches In den meisten Fällen wird der Ursprung einer Ware nicht durch vollständige Erzeugung erzielt und es muss daher eine ausreichende Be- oder Verarbeitung aller bei der Herstellung einer…

UZK-DAArtikel 47 Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 47 Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Unbeschadet des Absatzes 3 gelten folgende Be- oder Verarbeitungen ohne Rücksicht darauf, ob die Bedingungen des Artikels 45 erfüllt sind, als nicht ausreichend, um die Ursprungseigenschaft zu verleihen: a)Behandlungen, die…