…Subvention, Zuschuss, Zuwendung, Prämie, Ausgleichsbetrag, Förderungsbetrag, usw. bezeichnet werden, sind dahingehend zu untersuchen, ob sie Entgelt für eine Leistung des Unternehmers an den Zuschussgeber (direktes Leistungsentgelt), (zusätzliches) Entgelt des Zuschussgebers für eine Leistung an einen vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfänger (so genannter unechter Zuschuss) oder Zahlungen…
…Subvention, Zuschuss, Zuwendung, Prämie, Ausgleichsbetrag, Förderungsbetrag usw. bezeichnet werden, sind dahingehend zu untersuchen, ob sie Entgelt für eine Leistung des Unternehmers an den Zuschussgeber (direktes Leistungsentgelt), (zusätzliches) Entgelt des Zuschussgebers für eine Leistung an einen vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfänger (so genannter unechter Zuschuss) oder Zahlungen…
…lit. a UStG 1994 ein. Für die Beurteilung der Höhe der Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 ist es irrelevant, ob ein Teil des Entgelts als unechter Zuschuss zu qualifizieren ist. Randzahlen 1986 bis 1990: derzeit frei.
…der zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger stattfindet, gegeben sein. In aller Regel besteht der Zweck derartiger Zuschüsse darin, das Entgelt auf eine nach Kalkulationsgrundsätzen erforderliche Höhe zu bringen (Preisauffüllung). Siehe Rz 25. Rz 653: In den Fällen der Hingabe eines vom Hersteller ausgestellten Preisnachlassgutscheines…
…unechten Mitgliedsbeiträgen siehe Rz 432 bis 438. Die Steuerfreiheit der echten Mitgliedsbeiträge hat zur Folge, dass die mit diesen unmittelbar zusammenhängenden Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind. 2.3.2.5.3 Subventionen Rz 340: Bei der Beurteilung der Körperschaftsteuerpflicht von Subventionen aus öffentlichen Mitteln, Zuschüssen…
…muss eine Rückstellung in der Bilanz ausgewiesen werden. Ist am Bilanzstichtag (noch) nicht sicher, ob der Zuschuss als solcher nicht rückzahlbar ist oder in ein Darlehen umgewandelt wird, ist dafür ebenfalls eine Rückstellung zu bilden. Jahresabschlusskosten Rz 3483: Siehe Abschlussprüfung, Rz 3450. Jubiläumsgelder Rz 3484…
…allfälligen Bezeichnung als Darlehen oder stille Beteiligung, als verdeckte Einlage anzusehen (VwGH 25.6.1997, 94/15/0118). Hat die Einlage eines unechten stillen Gesellschafters objektiv nur den wirtschaftlichen Erfolg, Eigenkapital des Inhabers des Unternehmens (GmbH) zu ersetzen, ist die Einlage als verdecktes Stammkapital der…
…sowie die Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Theaters, von Musik- und Gesangsaufführungen, eines Museums, botanischen oder zoologischen Gartens oder Naturparks stehen (siehe Rz 490 bis 508), sind unecht steuerfrei, wenn sie ua. von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen…
…Da die Körperschaftsteuerbefreiung des § 5 Z 6 KStG 1988 auf die Gemeinnützigkeit des betroffenen Rechtsträgers abstellt, besteht für den ausgegliederten Profibetrieb unabhängig von der gewählten Variante Körperschaftsteuerpflicht. 10.4.2 Umsatzsteuer Rz 889: Da die unechte Befreiung des § 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994…
…jedoch vor, wenn damit Sonderleistungen an Mitglieder abgegolten werden ("unechte Mitgliedsbeiträge"). Beispiele: "Mitgliedsbeiträge" für Eintrittskarten von Kulturvereinen, für Versorgung der Mitglieder mit Sportartikeln, für die Einschaltung eines Inserates in der Vereinszeitung sind unechte Mitgliedsbeiträge. Randzahl 1244 bis 1245: derzeit frei. 10.2.4.7. Aufteilung…
…und Gegenleistung voraus. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung fehlt zB beim echten Schadenersatz, beim echten Mitgliedsbeitrag oder beim echten Zuschuss. Rz 2: Die Höhe der Gegenleistung ist hingegen ohne Bedeutung, Leistung und Gegenleistung müssen nicht gleichwertig sein (VwGH 12.12.1952, 2757/50…
…15/0137). Beispiel: In der Vereinsversammlung am 10.06.01 wird ein schwerer Satzungsmangel behoben. Ist der Verein als Unternehmer anzusehen, sind die Umsätze ab Juni 01 mit dem begünstigten Steuersatz zu versteuern bzw. bei Körpersportvereinen unecht befreit (§ 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994). …
5.4.6.2.5.3 Weitere Vergütungen Rz 1166: In folgenden Fällen wurden beispielsweise Vergütungen an nahe Angehörigen von der Rechtsprechung nicht anerkannt: Rz 1167: Abfertigung Abfertigung, die an den Betriebsübernehmer im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübergabe geleistet wird (VwGH 1.12.1992, 89/14…
Baukostenzuschuss Rz 6827: Die Vorauszahlung eines Teils des monatlichen Mietentgeltes in Form eines Baukostenzuschusses stellt keine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar (VwGH 10.7.1964, 0012/63; VwGH 18.12.1964…
14.6 Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) 14.6.1 Allgemeines Rz 4830: Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen sind - auch wenn sie auf einer verpflichtenden Vereinbarung beruhen - Fälle der Einkommensverwendung und können als solche…
5.5.2.2 Zuwendungen an betriebliche Unterstützungskassen und sonstige Hilfskassen (§ 4 Abs. 4 Z 2 lit. b EStG 1988) 5.5.2.2.1 Allgemeines Rz 1290: Auf Leistungen derartiger Versorgungseinrichtungen besteht kein Rechtsanspruch. Für den Betriebsausgabenabzug ist die Körperschaftsteuerbefreiung dieser Kassen nicht erforderlich…
9.1.3.25 Sachbezüge (Sachleistungen) Rz 666: Sachbezüge (zB Dienstwohnung Rz 149 ff, Dienstwagen Rz 168 ff, Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüsse Rz 204 ff) sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, soweit nicht eine entsprechende Steuerbefreiung gemäß § 3 EStG 1988 (zB Verpflegung am Arbeitsplatz Rz 93 ff) vorgesehen ist…
11.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988) 11.9.1 Voraussetzungen Rz 795: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein monatlicher Unterhaltsabsetzbetrag zu, wenn sich das Kind in einem…
Schmerzengeld Rz 6867: Schmerzengeld und Aufwandersatz für Pflege stellen keine Entschädigungen gemäß §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar; da derartige Zahlungen nicht zu den Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 EStG 1988 gehören, ist Steuerpflicht…
19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…