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9 Treffer1537 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…dem Finanzamt und dem Abgabepflichtigen begründende verbindliche Zusage oder Auskunft für den Einzelfall1. Das Abgehen von einer - als unrichtig erkannten - Verwaltungsübung führt nicht zu einer unbilligen HärteRechtsauslegungen des Verfassungsgerichtshofes oder des Einzelfalles. Die Einhebung der Abgabe ergibt sich lediglich als Auswirkung der allgemeinen Rechtslage,Verwaltungsgerichtshofes…

KStR 2013 Rz 1224–122716.2.2.6.2 Liquidation
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…3 Satz 1 KStG 1988). Erfolgt aber ein tatsächlicher und endgültiger Vermögensverlust durch Untergang (Liquidation oder Insolvenz) der internationalen Schachtelbeteiligung, soll dieser zur Vermeidung von unbilligen Härten ausnahmsweise steuerwirksam sein. Die Bestimmung schließt es einerseits aus, ohne tatsächlichem und endgültigem Vermögensverlust Wertänderungen der internationalen Schachtelbeteiligung…

RAE Rz 1800–181520. Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…99/16/009899/16/0098; VwGH 29.9.2011, 2011/16/0190). Wäre die Einhebung bei allen Gesamtschuldnern oder Haftenden unbillig, wäre bei entsprechender Antragstellung eine Nachsicht möglich. Auf Grund eines Antrages gemäß § 237 BAO kommt die Bewilligung einer Nachsicht nicht in Frage. Rz 1809…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Rz 549: Die Einhebung von Aussetzungszinsen ist im Hinblick darauf, dass diese Zinsen durch den vom Abgabepflichtigen eingebrachten Antrag auf Aussetzung der Einhebung strittiger Abgaben ausgelöst wurden, nicht unbillig. Der Abgabepflichtige hat die Möglichkeit, das Entstehen der Aussetzungszinsen in gegebenenfalls beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der…

EStR 2000 Rz 33518.5.2.5.2 Weiterführung der Abfertigungsrückstellung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Endet ein Wirtschaftsjahr vorzeitig infolge Todes des Steuerpflichtigen, so genügt es zur Vermeidung von Härten, wenn der Erbe (Vermächtnisnehmer) - sofern er den Betrieb übernimmt - für eine ordnungsmäßige Wertpapierdeckung in der nächstfolgenden Schlussbilanz Sorge trägt. 8.5.3.2 Prinzip der Dauerdeckung Rz 3354: Die Wertpapierdeckung…

EStR 2000 Rz 3402–34058.6.4.2 Gelockertes Prinzip der Dauerdeckung - § 14 Abs. 7 Z 2 und 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Gewinnzuschlag führen, weil die Wertpapierunterdeckung in einem solchen Fall aufgrund des Bilanzzusammenhangs sowohl zum Schluss des einen als auch zum Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres vorliegt. Da es aber unbillig erscheintunsachlich wäre, dass eine Wertpapierunterdeckung gleichen Ausmaßes nur deswegen zu einem zweifachen Gewinnzuschlag führt, weil sie…

RAE Rz 1620–163519.6. § 236 BAO
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Falles unbillig ist (siehe Rz 1636 bis Rz 1668). 19.6.4. Legitimation zur Antragstellung Rz 1630: Antragsberechtigt ist der Abgabepflichtige gemäß § 77 BAO, daher auch ein noch nicht mit Leistungsgebot in Anspruch genommener Gesamtschuldner sowie ein kraft abgabenrechtlicher Vorschriften persönlich für eine Abgabe Haftender…

UZKArtikel 120 Billigkeit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 120 Billigkeit (1) In anderen als den in Artikel 116 Absatz 1 Unterabsatz 2 und in den Artikeln 117, 118 und 119 genannten Fällen werden die Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht…

ZK-07706.10. Irrtum der Behörde (Art. 119 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

… 73 ZollR-DG auch dann gegeben, wenn sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache erweist oder wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. In einem solchen Fall stellt die betrügerische Absicht (Täuschung) oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund…