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EnAbgR Rz 240–2424.2.1.3 Einschränkung des Vergütungsanspruches
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…andere Betriebe. Für die Kohleabgabe, die auf die weiterveräußerte Kohle entfällt, besteht kein Vergütungsanspruch nach dem EnAbgVergG. Rz 241: Schließen sich umsatzsteuerpauschalierte Gärtnereibetriebe zu einer Genossenschaft zusammen, wobei die bei der Genossenschaft anfallenden Energiekosten auf die Mitglieder umgelegt werden, dann bestehen keine Bedenken, wenn die…

EStR 2000 Rz 4163–416511.3.2.5 Gewinn aus Gartenbau (§ 5 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

11.3.2.5 Gewinn aus Gartenbau (§ 5 der Verordnung) Rz 4163: Rechtslage bis 2014 § 5. (1) Der Gewinn aus Gartenbau (§ 49 Bewertungsgesetz 1955) ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. (2) Die Betriebsausgaben sind mit einem Durchschnittssatz von 70% der Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen…

EStR 2000 Rz 5106–511615.1.10 Gartenbau
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

15.1.10 Gartenbau Rz 5106: Gartenbau ist die Erzeugung und Verwertung hochwertiger Pflanzen (wie Blumen, Gemüse, Beerenkulturen, Ziergehölze) mit Hilfe der Naturkräfte durch Bodenbewirtschaftung, wobei ein Mindestbezug zum Grund und Boden gegeben sein muss (VwGH 8.3.1963, 0495/61). Typisch für einen Gartenbaubetrieb…

UStR 2000 Rz 1361–136610.3.2. Tierzucht, Anzucht von Pflanzen und unmittelbar der Tierzucht dienende Leistungen
geltende FassungRichtlinien04.11.2015

10.3.2. Tierzucht, Anzucht von Pflanzen und unmittelbar der Tierzucht dienende Leistungen 10.3.2.1. Tierzucht (Aufzucht, Mästen und Halten von Tieren) Rz 1361: Zu den Tieren der Z 1 der Anlage 2 zählen insbesondere Pferde zum Schlachten, weiters Esel, Maultiere und Maulesel…

EStR 2000 Rz 4166–417011.3.3 Gewinnermittlung im Rahmen der Teilpauschalierung (§§ 9 bis 14 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

11.3.3 Gewinnermittlung im Rahmen der Teilpauschalierung (§§ 9 bis 14 LuF-PauschVO 2015) Rz 4166: Rechtslage 2011 bis 2014 § 8. (1) Bei einem Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes von mehr als 100.000 Euro, bei Ausübung der Option gemäß § 2 Abs. 3 dieser…

EStR 2000 Rz 4128–413211.1.4 Pauschalierung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

11.1.4 Pauschalierung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer Rz 4128: Die einkommensteuerliche Pauschalierung ist von der umsatzsteuerlichen Pauschalierung unabhängig. Die Pauschalierungen können ohne jegliche wechselseitige Bindungen jeweils gesondert gewählt werden. Rz 4129: Die Basispauschalierung ist unabhängig davon möglich, ob der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer ertragsteuerlich…

EStR 2000 Rz 4155–416211.3.2.4 Gewinn aus Weinbau (§ 4 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

11.3.2.4 Gewinn aus Weinbau (§ 4 der Verordnung) Rz 4155: Rechtslage ab 2015 § 4. (1) Der Gewinn aus Weinbau (z.B. Wein, Weintrauben, Maische, Traubensaft, Traubenmost und Sturm sowie alkoholfreie Getränke und Speisen im Rahmen des Buschenschankes) ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gesondert…

EStR 2000 Rz 5018–502915.1.3.1 Gewinnermittlungsarten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

15.1.3.1 Gewinnermittlungsarten 15.1.3.1.1 Bilanzierung Rz 5018: Beträgt der Umsatz eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (nicht Teilbetriebes) in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren mehr als 700.000 Euro (für vor dem Jahr 2018 ausgeführte Umsätze beträgt die Umsatzgrenze 550.000…

EStR 2000 Rz 4209–421411.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

11.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb Rz 4209: Als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb im Sinne des § 21 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (und § 30 Abs. 8 BewG 1955) gilt ein Betrieb, der einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb seiner Funktion nach zu dienen bestimmt…

EStR 2000 Rz 4171–417511.3.4 Abgrenzungsfragen zur Pauschalierung (§ 1 Abs. 4 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

11.3.4 Abgrenzungsfragen zur Pauschalierung (§ 1 Abs. 4 der Verordnung) Rz 4171: Rechtslage Veranlagung 2015 bis 2019 (4) Durch diese Verordnung werden nur die regelmäßig in den Betrieben anfallenden Rechtsgeschäfte und Vorgänge pauschal berücksichtigt. Nicht regelmäßig in den Betrieben anfallende Vorgänge (zB die Veräußerung…

UStR 2000 Rz 2226–224314. Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen (§ 14 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

14. Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen (§ 14 UStG 1994) 14.1. Vorsteuerpauschalierungen 14.1.1. Allgemein Rz 2226: Die Inanspruchnahme von Pauschalierungen kann für Zwecke der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer jeweils unabhängig voneinander erfolgen. Rz 2227: Sind die Anwendungsvoraussetzungen mehrerer Pauschalierungsverordnungen erfüllt, kann der Steuerpflichtige frei wählen…

EStR 2000 Rz 4231–424111.3.7.4 Buschenschank
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

11.3.7.4 Buschenschank 11.3.7.4.1 Allgemeines Rz 4231: Der Buschenschank ist kein Nebenbetrieb, sondern unmittelbarer Bestandteil des Hauptbetriebes. Auf Grund der engen Verbindung gehört dazu auch das Buschenschankbuffet. Werden daher bäuerliche Urprodukte für Zwecke der Verabreichung im Rahmen des Buschenschanks…

UStR 2000 Rz 2051–206112.7. Gesondert geführter Betrieb
geltende FassungRichtlinien13.07.2005

12.7. Gesondert geführter Betrieb Rz 2051: Nach § 12 Abs. 7 UStG 1994 hat das Finanzamt für Zwecke der Aufteilung der Vorsteuerbeträge auf Antrag zu gestatten, dass ein in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführter Betrieb wie ein selbstständiges Unternehmen behandelt wird. Rz 2052: Diese…

EStR 2000 Rz 4287–428911.5 Gastgewerbepauschalierung (Verordnung BGBl. II Nr. 488/2012 idF BGBl. II Nr. 355/2020)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

11.5 Gastgewerbepauschalierung (Verordnung BGBl. II Nr. 488/2012 idF BGBl. II Nr. 355/2020) Randzahl 4286b: entfallen 11.5.1 Inkrafttreten Rz 4287: Die Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 227/1999, wurde vom Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 14.3.2012, V 113/11-14…

EStR 2000 Rz 5045–505515.1.6 Zukauf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Hagel usw.) ist nicht schädlich. Die 25%-Grenze ist auch für land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe anzuwenden. Beispiel: Der Gesamtumsatz eines Gärtnereibetriebes (netto ohne Umsatzsteuer) aus selbst erzeugten und zugekauften Produkten beträgt 1.600.000. Der Einkaufswert von zugekauften Waren für den Verkauf beträgt 350.000…

EStR 2000 Rz 4251–425811.4 Allgemeines zur Gastgewerbe-, Lebensmittelhändler- und Drogistenpauschalierung
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

11.4 Allgemeines zur Gastgewerbe-, Lebensmittelhändler- und Drogistenpauschalierung Rz 4251: Mit den Verordnungen BGBl. II Nr. 228/1999 und BGBl. II Nr. 229/1999 wurden Einkünfte- und Vorsteuerpauschalierungen für Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler sowie Drogisten eingeführt. Die Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 227/1999, wurde vom…

LStR 2002 Rz 4036.1.6 Forstarbeiter, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

6.1.6 Forstarbeiter, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst Rz 403: Für Forstarbeiter ohne Motorsäge, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.752 Euro jährlich. Für Forstarbeiter mit Motorsäge: 10% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als…

EStR 2000 Rz 711–7164.5.2.2.5 Übergang auf eine Pauschalierung
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

4.5.2.2.5 Übergang auf eine Pauschalierung Rz 711: Nimmt ein bisher buchführender Steuerpflichtiger erstmals die Pauschalierung nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 oder nach den Pauschalierungsverordnungen für das Gaststätten- und GastgewerbeBeherbergungswesen, für Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler, oder für Drogisten oder die Individualpauschalierung in…

PV-Erlass Rz 602.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz 60: Die Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erfolgt nach den unter Abschnitt 2.2.1.3. dargestellten ertragsteuerlichen Kriterien. Bei Zurechenbarkeit der gesamten Anlage zur Land- und Forstwirtschaft sind die Vorsteuerbeträge…

EStR 2000 Rz 512315.1.13 Bienenzucht
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

15.1.13 Bienenzucht Rz 5123: Die Bienenzucht zählt gemäß § 50 BewG 1955 zum übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und ist daher der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen, auch wenn kein Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschafltlichen Betrieb besteht. Unmaßgeblich ist auch, woher die zusätzlich verabreichten…