…maßgeblichen Stichtag. 1.4.1. Vergleichswertverfahren Vergleichswertverfahren Die brauchbarste Grundlage für die Feststellung des gemeinen Wertes eines Grundstücks sind in der Regel die tatsächlich gezahlten Preise für Vergleichsliegenschaften. Für die Ableitung des gemeinen Wertes taugliche Vergleichspreise liegen dann vor, wenn die Wertfaktoren des zu bewertenden…
…nichts. Hinsichtlich allfälliger Tagesgelder ist zu beachten, dass bei nicht täglicher Rückkehr an den Familienwohnsitz ein (weiterer) Mittelpunkt der Tätigkeit erst nach einem Zeitraum von sechs Monaten entsteht (Rz 721), anderenfalls nach einem Zeitraum von 5 oder 15 Tagen (Rz 715 ff). Ad 3. Die…
…so weit weg von seinem ständigen Wohnort arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann, beispielsweise im Rahmen einer Arbeitskräftegestellung (§ 26 Z 4 EStG 1988, 2. Tatbestand). Die Möglichkeit der Geltendmachung von Werbungskosten (Nächtigungskosten, Familienheimfahrten) aus dem Titel "doppelte Haushaltsführung", Rz 341 ff…
…von S 360,-- als Werbungskosten geltend gemacht, da seiner Meinung nach eine einheitliche Reise vorliegt. Wie sind die Reisebewegungen entsprechend vorliegender Sachverhalte zu qualifizieren und welcher Betrag wäre daher allenfalls unter dem Titel "Verpflegungsmehraufwand" als Werbungskosten steuerlich zu berücksichtigen? Soweit der gegenständliche Sachverhalt jenem entspricht…
…Einsatzraum zu verlassen. Für Fahrten der Ehegattin nach Neusiedl wurden unter dem Titel "Familienzusammenführung" für vier Besuche Kilometergeld im Betrag von S 12.143,20 (2.824 km x S 4,30) als Werbungskosten geltend gemacht. Gemäß den LStR 2002 sind Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen…
…zu den steuerpflichtigen Einkünften, wenn sie unter eine Einkunftsart des § 2 EStG 1988 fallen. Der Umstand, dass Bezüge unter dem Titel Aufwandsentschädigung bzw. Spesenersatz empfangen werden, führt nicht dazu, dass derartige Bezüge grundsätzlich von einer Besteuerung ausgenommen sind (VwGH 24.2.1982, 81/13/0159…
…eine Wohnung an. In diesem Fall ist eine erstmalige Gründung eines eigenen Hausstandes anzunehmen. Der Steuerpflichtige kann auch dann keine Werbungskosten aus dem Titel einer doppelten Haushaltsführung geltend machen, wenn die Tätigkeit befristet ist und zudem die jederzeitige Möglichkeit einer Versetzung besteht (vgl. VwGH 24…