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13 Treffer1620 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 223–2463.6. Erhebliche Härte
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Die Erhebung einer Revision an den VwGH allein ist keine taugliche Begründung für ein Zahlungserleichterungsansuchen (VwGH 22.2.2001, 95/15/0058). Rz 231: Aussetzungsanträge gemäß § 212a BAO sind frühestens gleichzeitig mit der Bescheidbeschwerde einzubringen. Wird die Beschwerdefrist erst durch die Bekanntgabe der fehlenden Begründung (…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…0247). Rz 430: Eine Bescheidbeschwerde gegen eine abweisende Erledigung in einem Aussetzungsverfahren rechtfertigt keine Aussetzung der Einhebung (VwGH 20.2.1996, 95/13/0248). Rz 431: Die (beantragte) Wiederaufnahme eines Nachsichtsverfahrens stellt keine taugliche Grundlage dar, die Einhebung aushaftender Abgabenschulden auszusetzen (VwGH 22.10.2002…

LStR 2002 Rz 700–70410.5 Dienstreise (§ 26 Z 4 EStG 1988 und § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann (2. Tatbestand). Nach Lehre und Rechtsprechung liegt eine Dienstreise jedoch nur bis zur Begründung eines weiteren Mittelpunkts der Tätigkeit vor (siehe Rz 718 bis Rz 721). Gehört es zum Aufgabenbereich des…

EStR 2000 Rz 7501–751128 Veranlagung (§§ 39 bis 46 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…179 ff). Bei Rumpfwirtschaftsjahren können zwei (theoretisch auch mehrere) Wirtschaftsjahre der Veranlagung eines Kalenderjahres zu Grunde gelegt werden. 28.1.1 Beginn bzw. Ende der Steuerpflicht während des Veranlagungszeitraumes Rz 7502: Bei Begründung (zB Geburt, Zuzug aus dem Ausland) oder Beendigung (zB Tod, Wegzug ins…

LStR 2002 Rz 341–3435.9.9 Doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…im Falle einer befristeten Entsendung). Die Begründung eines eigenen Haushaltes am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und entweder die…

KStR 2013 Rz 223–2392.10.2.2 Nebengeschäfte (§ 7 Abs. 3 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

… 7 Abs. 2 WGG bilden je nach Einzelfall die Umsatzrelation, das eingesetzte Kapital, die Kapazitätsauslastung usw. einen tauglichen Maßstab. Für die Beurteilung sind die Verhältnisse in einem mehrjährigen (etwa 3 bis 5 Jahre) Zeitraum heranzuziehen. Dabei sind Geschäfte, die Vorbereitungshandlungen von Hauptgeschäften iSd § 7 Abs…

LStR 2002 Rz 10696–1075642.5.9 § 26 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Rz 696) (2004) Der Arbeitgeber, eine inländische Universität, übernimmt für einige ihrer Bediensteten (zB die ehemals so genannten Studienassistenten) Studiengebühren, mit der Begründung, die universitäre Ausbildung liege im erheblichen Interesse des Arbeitgebers, und verweist dabei auch auf § 101 Abs.1 und 2 des Universitätsgesetzes 2002…

EStR 2000 Rz 15–261.1.2 Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…108a EStG 1988) oder die Gewährung von Kinderabsetzbeträgen (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988) setzen keine Einkünfte voraus. Rz 19: Einkünfte, die vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht erzielt wurden, sind nicht zu erfassen, außer sie fließen danach zu (VwGH 17.5.1963, 0871/62)…

LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…Betrag von S 12.143,20 (2.824 km x S 4,30) als Werbungskosten geltend gemacht. Gemäß den LStR 2002 sind Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen durch die beruflich veranlasste Begründung eines eigenen Haushalts an einem außerhalb des Familienwohnsitzes gelegenen Beschäftigungsort erwachsen, als Werbungskosten absetzbar…

ZK-22601.5. Versandverfahren - NCTS
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…Verfügung. Kontaktdaten des Zollamts Wiener Neustadt | Zollamt Wiener Neustadt Telefon +43 50 233 730 e-Fax: +43 50 233 5962051 Erreichbarkeit: täglich 00.00 bis 24.00 Uhr Bürozeiten: Mo - Fr (ausgenommen Feiertage) 06.00 bis 22.00 Uhr Restliche Zeiten: Rufbereitschaft e-mail…

EStR 2000 Rz 3370–33958.6 Vorsorge für Pensionen
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…eine steuerliche Rückstellungsbildung gemäß § 14 Abs. 6 EStG 1988 nicht geeignet. Sie erfüllen hinsichtlich der Höhe der Leistungen nicht das Erfordernis der Rechtsverbindlichkeit und Unwiderruflichkeit und stellen damit keine für eine steuerliche Rückstellung taugliche Zusage iSd § 14 Abs. 6 EStG 1988 dar. Soweit der Anwartschaftsberechtigte…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…für jede Abgangszollstelle ein Vordruck auszustellen ist. (2) Dieser Vordruck kann bestehen aus: einem Übernahmeschein (adaptierter TC10-Grenzübergangsschein); einer zusammenfassenden Auflistung der Übernahmen, die täglich oder spätestens alle zwei Tage zu erstellen ist; dabei ist für jede verschiedene Abgangszollstelle, die in der Liste genannt ist…

LStR 2002 Rz 705–71410.5.1.2 Reisevergütungen - Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…der Nähe des Arbeitsortes zu seinem Familienwohnsitz und befindet sich der Arbeitnehmer nicht auf Dienstreise, liegt somit ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor. Die Kosten für diese Familienheimfahrten sind bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen unter Beachtung der Begrenzung gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit…