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12 Treffer1624 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 10138–1021342.5.3 § 15 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…der Sachbezugswert im halben Betrag anzusetzen. Im gegenständlichen Fall werden mehrere Kunden im Raum Linz besucht, im Fahrtenbuch wurde der Anfangs- und Endkilometerstand des Reisetages und als Wegstrecke Wohnort - Linz - Wohnort 100 km angeführt. Die einzelnen Strecken (Kunde A - Kunde B - Kunde C etc.) wurden…

LStR 2002 Rz 291–2965.6.6.2 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Tatsächliche Fahrtkosten (zB Kilometergeld) können daher für derartige Fahrten nicht berücksichtigt werden. Siehe auch Beispiel Rz 10291. Rz 292: Verlagert sich das regelmäßige Tätigwerden zu einer neuen Arbeitsstätte (Dienstort), sind die Fahrten vom Wohnort zu dieser Arbeitsstätte…

LStR 2002 Rz 705–71410.5.1.2 Reisevergütungen - Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…die kilometermäßig kürzeste Wegstrecke - bezogen auf die Straßenkilometer - heranzuziehen. Der Beförderungszuschuss darf pro Wegstrecke maximal 109 Euro betragen. Rz 713b: Verwendet der Arbeitnehmer für eine Dienstreise ab 1. Jänner 2026 nachweislich eine privat gekaufte Fahrkarte für ein Massenbeförderungsmittel, kann der Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten oder…

LStR 2002 Rz 253–2605.4.2 Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln (§ 2 Pendlerverordnung)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…der Familienwohnsitz (Rz 343 f) für die Berechnung des Pendlerpauschales maßgeblich. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Wegstrecke auch tatsächlich zurückgelegt wird. Im Kalendermonat kann für die Berechnung des Pendlerpauschales nur ein Wohnsitz zugrunde gelegt werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Familienwohnsitz (Rz 343 f) nicht…

LStR 2002 Rz 3835.9.21.4 Reisekosten
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Mittelpunkt der Tätigkeit, und zwar auch dann, wenn der Mandatar hauptsächlich anderswo tätig ist (zB in seinem Wahlkreis). Wenn der tatsächliche Sachverhalt nicht ausdrücklich dagegen spricht, ist davon auszugehen, dass die Fahrt zum Sitz der gesetzgebenden Körperschaft nicht unmittelbar von der Wohnung, sondern erst nach…

LStR 2002 Rz 700–70410.5 Dienstreise (§ 26 Z 4 EStG 1988 und § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…1 Z 16b EStG 1988 (Rz 700). Erfolgt aus beruflichen Gründen eine Nächtigung an einem dieser Standorte, können die tatsächlichen Nächtigungskosten vom Arbeitgeber nicht steuerbar ersetzt werden. Zur Berücksichtigung von Fahrtkosten zwischen zwei Mittelpunkten der Tätigkeit (zwischen zwei Standorten) siehe Rz 710a. Rz 702: Für…

UStR 2000 Rz 6403a.10. Ort der Beförderungsleistung
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

… 3a Abs. 6 UStG 1994 am Empfängerort (Schweiz) steuerbar. Randzahlen 640g bis 640h: derzeit frei 3a.10.3. Einschaltung eines Subunternehmers bei Personenbeförderungsleistungen Rz 640i: Der Ort einer Personenbeförderungsleistung liegt dort, wo die Beförderung tatsächlich bewirkt wird (§ 3a Abs. 10 UStG 1994). Hieraus folgt für…

ZK-15801.45.4. Zollvertretung bei besonderen Verpflichtungen (zB bei besonderen Verfahren)
geltende FassungRichtlinien01.03.2023

…wenn die grundsätzlich zuständige Zollstelle in Bezug auf die für die Beförderung zur Ausgangszollstelle vorgesehenen Wegstrecke in entgegengesetzter Richtung gelegen ist und die Verbringung der Waren zu dieser Zollstelle einen zusätzlichen wirtschaftlichen Aufwand verursacht. Weitere Ausnahmefälle in Bezug auf die Ausnahmen von der zuständigen Ausfuhrzollstelle…

LStR 2002 Rz 346–3525.9.9.5 Vorübergehende doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…sondern es steht das Pendlerpauschale für Wegstrecken über 60 km zu (vgl. Rz 259a). Daneben können für die Wegstrecke, die über 120 km hinausgeht, die tatsächlichen Fahrtkosten geltend gemacht werden. Der Gesamtbetrag (jeweiliges Pendlerpauschale und tatsächliche Fahrtkosten für die über 120 km hinausgehende Strecke) ist…

LStR 2002 Rz 3655.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…werden. Fahrtkosten zur Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umschulungsstätte in tatsächlich angefallenem Umfang (zB Kilometergelder), sofern diese nicht bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein allenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten sind (abzugsfähig sind daher nur Aufwendungen für zusätzliche Wegstrecken - zB für die Entfernung Büro - WIFI). Davon wird dann auszugehen…

LStR 2002 Rz 248–2525.4 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…1 Allgemeines zum Pendlerförderung 5.4.1.1 Pendlerpauschale Rz 249: Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Darüber hinaus stehen Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales gemäß …

LStR 2002 Rz 287–2905.6.6 Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…KFZ auch dann frei, wenn die Wegstrecke auch mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder zu Fuß zurückgelegt werden könnte (VwGH 22.12.1980, 2001/79). Die vom Abgabepflichtigen geführten Nachweise müssen die Kontrolle sowohl des beruflichen Zwecks als auch der tatsächlich zurückgelegten Fahrtstrecke erlauben. Dies erfordert…