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62 Treffer1539 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 82612.3.3 Subsidiarität (§ 34 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.3.3 Subsidiarität (§ 34 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988) Rz 826: Ausgaben (Aufwendungen), die zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören, sind von der Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen (vgl. dazu VwGH 24.11.1999, 94/13/0255). Dabei ist die Zuordnung dem…

EStR 2000 Rz 6104–610620.1.2 Verhältnis zu anderen Einkunftsarten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und die sonstigen Einkünfte gemäß § 29 Z 1 und § 30 EStG 1988 sind subsidiär gegenüber den Einkünften aus Kapitalvermögen. Einkünfte aus Derivaten, die unmittelbar zur Zinssicherung im Zusammenhang mit einem Anschaffungskredit im Rahmen der Vermietung und Verpachtung verwendet werden…

RAE Rz 1200–121311. Geltendmachung persönlicher Haftungen (§ 224 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…sein, wenn eine Inanspruchnahme des Erstschuldners nicht möglich ist, zB weil es sich bei diesem um eine im Firmenbuch gelöschte und beendigte juristische Person gehandelt hat. Abgabenrechtliche Haftungen haben somit insoweit keinen subsidiären Charakter (VwGH 27.9.1990, 89/16/0225; VwGH 21.3.1995…

EStR 2000 Rz 799030.1.11 Wiederkehrende Bezüge, Einkünfte aus Leistungen, Funktionsgebühren
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

30.1.11 Wiederkehrende Bezüge, Einkünfte aus Leistungen, Funktionsgebühren Rz 7990: Soweit nicht das Subsidiaritätsprinzip eine Erfassung zur beschränkten Steuerpflicht in anderen Einkunftsarten erfordert, unterliegen wiederkehrende Bezüge (zB Renten), Einkünfte aus Leistungen (zB Einkünfte aus gelegentlicher Vermittlung, Einkünfte aus Vermietung beweglicher Gegenstände) sowie Funktionsgebühren nicht…

StiftR 2009 Rz 233–25410. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Privatstiftungen sowie von vergleichbaren ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen sind, soweit sie nach dem Subsidiaritätsprinzip nicht den betrieblichen Einkünften (Rz 242 ff) oder den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Rz 239 ff) zuzurechnen sind und keine steuerneutrale Substanzauszahlung darstellen (dazu unten Rz 264 ff), beim Empfänger nach …

LStR 2002 Rz 51.2.4 Ausländische Saisonarbeiter
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…5: Bei kurzfristig beschäftigten ausländischen Saisonarbeitern liegt der gewöhnliche Aufenthalt im Inland nicht vor, weil sich diese Personen nur vorübergehend im Inland aufhalten. Es kommt daher nur der Subsidiartatbestand nach § 26 Abs. 2 BAO des Aufenthaltes von mehr als sechs Monaten im Inland zum Zug…

EStR 2000 Rz 7932–793630.1.5.2 Ständiger Vertreter
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb, für den im Inland ein ständiger Vertreter bestellt ist. Die Anknüpfung an einen ständigen Vertreter ist gegenüber der Anknüpfung an eine Betriebsstätte subsidiär. Unter ständiger Vertreter ist ein nicht nur vorübergehend für eine bestimmte Tätigkeit bestellter Vertreter anzusehen. Der Vertreter seinerseits…

EStR 2000 Rz 7991–799330.1.12 Aufteilung von Einkünften, Gewinnaufteilung
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…achten. Eine Gewinnaufteilung zwischen den inländischen und ausländischen Betriebsstätten eines beschränkt Steuerpflichtigen ist nach Fremdverhaltensgrundsätzen vorzunehmen; hiebei sind die Grundsätze des OECD-Kommentars zu Artikel 7 des OECD-Musterabkommens sowie subsidiär die Verrechnungspreisgrundsätze der OECD für multinationale Unternehmungen und Steuerverwaltungen (Kundmachung BMF 8. Juli 1996…

EStR 2000 Rz 8059Verlustabzug
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…2 letzter Satz EStG 1988). Die Regelung bezweckt, dass Österreich bei Unternehmen mit Steuerausländereigenschaft eine Verlustverwertung nur subsidiär gegenüber dem Ansässigkeitsstaat zulässt. Ob der Ansässigkeitsstaat des beschränkt Steuerpflichtigen seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnimmt oder nicht, ist für die Verlustabzugsfähigkeit der…

VS-10003.2. Verfahrensbeteiligte am Steueraussetzungsverfahren
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…in Besitz zu halten, zu lagern, zu empfangen und/oder zu versenden. Jeder Steuerlagerinhaber wird am Sitz (Geschäftssitz; handelt es sich um natürliche Personen subsidiär am Hauptwohnsitz), das bedeutet daher nur einmal bundesweit, definiert. Ein Steuerlagerinhaber kann mehrere Steuerlager betreiben. Die Steuerlager sind je Standort…

VS-10006. Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…insbesondere im Hinblick auf die Steuerschuldentstehung, den Steuerschuldner, Fristen für die Abgabe von Steueranmeldungen und die Steuerentrichtung. Subsidiär sind die allgemeinen Verfahrensbestimmungen, insbesondere jene der BAO, anzuwenden. Wie von der SystemRL vorgegeben, sehen die VSt-Ges einerseits Grundtatbestände der Steuerschuldentstehung (zB die Entnahme aus dem…

KStR 2013 Rz 130923.6.3 Sekundäre Maßnahme
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…im Ausland ohne korrespondierende steuerliche Erfassung der Erträge im Inland führt, zu einer Neutralisierung durch steuerliche Erfassung der Erträge im Inland. Rz 1309ja: Die Neutralisierung im Inland im Wege der sekundären Maßnahme gilt nur subsidiär, wenn nicht bereits im Ausland die D/NI-Steuerdiskrepanz durch…

KStR 2013 Rz 130923.9 Sonderregelung für importierte hybride Gestaltungen (§ 14 Abs. 9 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…nicht hybriden Instruments in das Inland verlagert, weshalb eine in Österreich abzugsfähige Zahlung zur Finanzierung von Aufwendungen im Rahmen einer hybriden Gestaltung verwendet werden könnte. Rz 1309kf: Das Abzugsverbot für Aufwendungen im Zusammenhang mit importierten hybriden Gestaltungen ist lediglich subsidiär anzuwenden. Es gilt daher gemäß …

AL-1000§ 18 Altlastensanierungsgesetz - Sanierungsmaßnahmen durch den Bund
geltende FassungRichtlinien13.04.2012

…1 Altlastensanierungsgesetz ist sowohl zu § 17 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz als auch zu § 17 Abs. 4 Altlastensanierungsgesetz subsidiär. Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen gemäß § 18 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz ALSAG sind nach Maßgabe der Prioritätenklassifizierung vorzunehmen, wobei keine über den Ertrag der Altlastenbeiträge hinausgehende Belastung für den Bund entstehen…

EStR 2000 Rz 6165–616620.2.2.5.3.1.3 Depotübertragung ins Ausland (dritter Teilstrich)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Im Fall des Verlusts des Besteuerungsrechts kommen allerdings die Ausnahmebestimmungen des § 27 Abs. 6 Z 2 EStG 1988 aufgrund ihres subsidiären Charakters gegenüber den in § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 geregelten Entstrickungsfällen nicht zur Anwendung. Rz 6165a: Die Ausnahmebestimmung kommt bei einer Übertragung…

EStR 200030.1.10 entfällt
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…von Beteiligungen an Körperschaften, die keine Kapitalgesellschaften sind, sind nach § 98 Z 7 EStG 1988 nicht steuerpflichtig, wenn nicht unter Anwendung der Subsidiaritätsklausel (§ 31 Abs. 6 EStG 1988) eine Besteuerung im Rahmen einer betrieblichen Einkunftsart erfolgt. Auch Einkünfte aus Beteiligungsveräußerungen innerhalb der Spekulationsfrist (§ 30 EStG…

KfzBStR 2021 Rz 421–424B.1.3. Erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…3.1. Allgemeines Rz 421: Steuerpflichtig ist die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach § 1 Z 1 oder Z 2 NoVAG 1991 eingetreten ist (subsidiäre Anwendung), oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 oder § 12a…

KStR 2013 Rz 103–1061.2.1.3 Nichtrechtsfähige Gebilde (§ 1 Abs. 2 Z 3 in Verbindung mit § 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…andere Zweckvermögen. Diese Vorschrift ist ein Auffangtatbestand, wenn eine Zurechnung des Einkommens zu anderen einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Personen nach dem EStG 1988 oder KStG 1988 nicht möglich ist. Der Auffangtatbestand regelt eine subsidiäre Körperschaftsteuerpflicht. Für alle angeführten Gebilde gilt daher, dass sie nur dann unter …

KStR 2013 Rz 1475–147927. Beschränkte Steuerpflicht (§ 21 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 98 bis 102 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…1 Isolationstheorie - Gewerbebetriebsfiktion Rz 1476: Die einzelnen Einkünfte sind grundsätzlich isoliert von der Rechtsform der ausländischen Körperschaft zu betrachten, innerstaatliche Subsidiaritätsmerkmale von einzelnen Einkunftsarten sind bedeutungslos. Die Einkunftsart einer ausländischen Kapitalgesellschaft bestimmt sich allerdings auch nach ihrer Vergleichbarkeit mit der entsprechenden inländischen Rechtsform. Rz 1477:…

LStR 2002 Rz 6889.5 Bezüge von politischen Funktionären (Mandataren) und Bezüge aus Nebentätigkeiten im Sinne des § 37 Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 und vergleichbarer Regelungen (§ 25 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…1988, soweit sie nicht unter § 25 EStG 1988 fallen (gesetzliche Klarstellung der Subsidiarität). Siehe dazu auch EStR 2000 Rz 6613 ff. Werden Gemeindemandatare zu Körperschaften öffentlichen Rechts entsendet (zB Abwasserverband) und erhalten sie für ihre Tätigkeit bei der Körperschaft öffentlichen Rechts Bezüge oder Entschädigungen, sind…