…oder Genehmigung eines Beteiligten Rz 1096: Für das Entstehen der Gebührenschuld ist nicht ausschlaggebend, ob die Wirkung eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Rz 1097: Eine Bedingung ist ein ungewisses Ereignis, von dem ein Recht abhängig gemacht wird…
…bis Rz 952). Rz 1453: Bescheidbeschwerden (§ 243 BAO) gegen die Abweisung von Aussetzungsanträgen und Vorlageanträgen (§ 264 BAO) gegen Aussetzungsanträge abweisende Beschwerdevorentscheidungen kommt dem § 212a Abs. 4 BAO zufolge die Wirkung einer Einbringungshemmung zu. 16.10. Vollstreckungsbescheid (§ 230 Abs. 7 BAO) Rz 1454: Gemäß § 230 Abs…
…bei Vornahme der Aussetzung, Lastschrift bei Wiederaufnahme der Einbringung). 17.3. Wirkung der Aussetzung der Einbringung Rz 1493: Die Wirkung einer Aussetzung der Einbringung besteht darin, dass die betroffene Abgabenschuldigkeit ganz oder zum Teil aus der laufenden Verbuchung der Gebarung herausgenommen wird. Die Höhe des…
…anderem dann nicht beseitigt, wenn das Rechtsgeschäft einvernehmlich (vertraglich) aufgehoben wird. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Aufhebung des Rechtsgeschäftes mit Wirkung ex nunc oder ex tunc erfolgt. Rz 1016: Gemäß § 23 Abs. 2 BAO wird die Besteuerung nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Verhalten…
…einer Erwähnung im Spruch des Bewilligungsbescheides bedarf, insoweit, als bezüglich von der Zahlungserleichterung umfasster Abgaben einer Beschwerde an den VfGH oder einer Revision an den VwGH aufschiebende Wirkung zuerkannt wird (siehe Rz 246). Für allenfalls im Rückstand verbleibende Abgabenschuldigkeiten ist zweckmäßigerweise ein gemäß § 294 Abs…
Artikel 45 Aussetzung der Vollziehung (1) Die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung. (2) Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten…
20.2.2.4 Entstrickung 20.2.2.4.1 Allgemeines Rz 6147: Der Entstrickungstatbestand hat Vorrang gegenüber dem Tatbestand der Depotentnahme. Als Veräußerung im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 gelten auch Umstände, die zur Einschränkung des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich…
4.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO) Rz 519: Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann. Rz 520: Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht insbesondere § 212a…
…auf Hemmung der Einbringung besteht, liegt in den Fällen des § 230 Abs. 4 BAO die (nicht an eine Bescheiderteilung gebundene) Zuerkennung der eine Hemmung der Einbringung auslösenden aufschiebenden Wirkung im Ermessen der Abgabenbehörde. 16.4.1. Zeitgerechtes Zahlungserleichterungsansuchen Rz 1438: Dem § 217 Abs. 4 lit…
18.3.2.321.3.2.3 Auswirkungen Rz 1295: Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen bzw. Verluste anlässlich der Veräußerung oder des sonstigen Ausscheidens einer Beteiligung sind steuerlich nicht abzugsfähig. Eine steuerlich unwirksame ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung führt aber dennoch zu einer entsprechenden Verminderung des steuerlichen Buchwertes. Die Teilwertabschreibung ist…
6. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften (1) Gemäß § 89 Abs. 1 AußWG 2011 sind Rechtsgeschäfte über Vorgänge, die einem Verbot aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union nach § 1 Abs. 1 Z 24 AußWG 2011 unterliegen, nichtig. Gemäß § 14 Abs. 1 SKG…
2.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis Rz 20: Sind von mehreren Beteiligten nur einzelne persönlich befreit, so bleibt die Gebühren- und Haftungsschuld (siehe Rz 1187, Rz 1193) der übrigen Beteiligten davon unberührt. Daran vermögen auch zivilrechtliche Vereinbarungen nichts zu ändern, zumal der öffentlich…
…Einbringung nicht gehemmt (§ 230 BAO) oder nicht ausgesetzt (§ 231 BAO) ist, § 242 BAO nicht Anwendung findet oder andere gesetzliche Vorschriften der Vollstreckung nicht entgegenstehen (zB Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 85 VfGG oder § 30 VwGG). Die Abgaben können nach Maßgabe des § 3 AbgEO im finanzbehördlichen…
…Entrichtungstages bei Durchführung einer Umbuchung oder Überrechnung erst längere Zeit nach Einbringen des Antrages (§ 211 Abs. 1 lit. g BAO). Wirkung einer Kompensation auf den Tag, an dem die Forderungen einander erstmals fällig gegenüberstanden (§ 1438 ABGB). Gutschrift eines in einer Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesenen Überschusses (§ 21 Abs…
Artikel 30 Rechtswirkungen der Aussetzung (Artikel 23 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Wird eine AEO-Bewilligung ausgesetzt, da eine Voraussetzung des Artikels 39 des Zollkodex nicht erfüllt ist, werden alle Entscheidungen in Bezug auf diesen AEO, die auf der AEO-Bewilligung im Allgemeinen…
…tatbestand des § 24 Abs. 7 EStG 1988 bei der Personengesellschaft (für alle Gesellschafter) zum Teilungsstichtag führt. Zu den steuerlichen Wirkungen beim Rechtsnachfolger siehe Rz 1624 f. 5.1.8.1.2. Drittelbegrenzung Rz 1530: Ausgleichszahlungen zwischen den am Teilungsvorgang beteiligten Steuerpflichtigen dürfen nach § 29 Abs…
18.9. Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse…
…5. Zusammenschlussbedingte Wirkungen in Bezug auf die Kapitalertragsteuer Rz 1464a: Hinsichtlich der Änderungen auf Grund der Vermögensübertragung durch eine Körperschaft in Bezug auf offene Ausschüttungen und Zinsenerträge aus Geldeinlagen und Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren nach dem Zusammenschlussstichtag siehe Rz 565a ff. Die Wirkungen treten nicht ein…
4. Aussetzung der Einhebung (einschließlich Aussetzungszinsen, § 212a BAO) 4.1. Allgemeines Rz 400: Dem Erkenntnis des VfGH 11.12.1986, G 119/86, zufolge soll der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet…
…negativer Natur (Aufgabe oder Verminderung eines Anteils) verbunden ist. Für Umgründungen iSd UmgrStG wird der Tausch- oder Veräußerungs- oder Liquidationsgrundsatz seiner Wirkung als Realisierungstatbestand entkleidet. Nahezu alle Umgründungen sind begrifflich mit einem Tauschgedanken dahingehend verbunden, dass die Vermögenshingabe unmittelbar oder mittelbar mit einer gesellschaftsrechtlichen Gegenleistung…